Gästebeitrag in Bernkastel-Kues: was Gastgeber 2026 erheben.
Bernkastel-Kues erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 23,80 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 23,80 € |
Gezählt werden höchstens 25 Übernachtungen je zusammenhängendem Aufenthalt; wer länger bleibt, zahlt pauschal den Satz für 25 Übernachtungen.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 1,70 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) in der Stadt Bernkastel-Kues vom 25.10.2017, inklusive 1. Änderungssatzung vom 17.04.2018 und 2. Änderungssatzung vom 21.10.2019, gilt ab 1. April 2018 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Tourismusbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bernkastel-Kues als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag. Für Privatzimmervermieter schätzt die Stadt den Messbetrag anhand der Bettenzahl, einer durchschnittlichen Belegungsdauer und eines durchschnittlichen Übernachtungspreises. Der Beitragssatz beträgt 14 %.
Orte in der Nähe
Im Kreis Bernkastel-Wittlich: Traben-Trarbach.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Bernkastel-Kues
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bernkastel-Kues?
1,70 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bernkastel-Kues Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Bernkastel-Kues von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 oder mit dem Merkzeichen „H“ zahlen nichts, wenn sie es nachweisen; ihre Begleitpersonen ebenfalls., Bettlägerig Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen mit ärztlichem Zeugnis nichts., Wer sich zu Unterrichts-, Studiums- oder Ausbildungszwecken in Bernkastel-Kues aufhält, ist nicht beitragspflichtig. und Wer Verwandte oder Bekannte ohne Entgelt besucht, ist nicht beitragspflichtig..
Was muss ich als Gastgeber in Bernkastel-Kues tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht den Gästebeitrag ein und führt ihn auf Anforderung per Bescheid der Verbandsgemeindeverwaltung ab; dafür haftest du. Die Meldedaten schickst du für jeden Kalendermonat bis zum 10. des Folgemonats an die Stadt, auch wenn niemand übernachtet hat. Gemeldet wird mit dem Meldevordruck der Stadt oder über das elektronische Meldeverfahren der Stadt.
Was gilt in Bernkastel-Kues sonst noch?
Der Satz je Übernachtung wird nicht in der Satzung, sondern jedes Jahr in der Haushaltssatzung der Stadt festgelegt. Gäste zahlen den Gästebeitrag spätestens am Abreisetag an dich als Beherbergungsbetrieb. Verweigert ein Gast die Zahlung, meldest du das innerhalb von fünf Werktagen der Verbandsgemeindeverwaltung.
Was kostet der Tourismusbeitrag in Bernkastel-Kues für Vermieter?
Für Privatzimmervermieter schätzt die Stadt den Messbetrag anhand der Bettenzahl, einer durchschnittlichen Belegungsdauer und eines durchschnittlichen Übernachtungspreises. Der Beitragssatz beträgt 14 %.
Wer zahlt in Bernkastel-Kues den Tourismusbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Bernkastel-Kues im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbietest und dir der Tourismus dadurch unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?
Auf Anforderung der Verbandsgemeindeverwaltung machst du die Angaben, die sie zur Berechnung braucht, besonders zu deinem erzielten Umsatz. Du zahlst während des Jahres Vorauszahlungen in bis zu vier Raten; wann sie fällig sind, steht in deinem Bescheid. Der Beitrag ist ein Prozentsatz des Messbetrags, den die Stadt für das Erhebungsjahr in der Haushaltssatzung festlegt. Der Tourismusbeitrag gilt im gesamten Stadtgebiet von Bernkastel-Kues. Den Beginn deiner beitragspflichtigen Tätigkeit zeigst du der Verbandsgemeindeverwaltung innerhalb eines Monats an. Den Beitrag setzt die Stadt nach Ablauf des Jahres mit einem Bescheid fest, der einen Monat nach Bekanntgabe fällig ist; die gezahlten Vorauszahlungen werden angerechnet. Vorauszahlungen bis 10 Euro im Jahr sind auf einmal am 15. August fällig, Vorauszahlungen von 10,01 bis 20 Euro je zur Hälfte am 15. Mai und am 15. August. Für die Vermietung von Ferienwohnungen, -appartements, -häusern und Privatzimmern ohne Frühstück rechnet die Anlage im Stadtteil Plateau mit 180 Tagen je Bett und Jahr zu 20 € je Bett, also 3.600 € Umsatz, einem Umsatzanteil Fremdenverkehr von 100 % und einem geschätzten Reingewinnsatz von 16 %, und nennt als Messbetrag je Bett 576 €; in der Spalte Vorteilssatz steht 90 %. Für dieselbe Vermietung rechnet die Anlage in Kues und Bernkastel mit 90 Tagen je Bett und Jahr zu 20 € je Bett, also 1.800 € Umsatz, einem Umsatzanteil Fremdenverkehr von 100 % und einem geschätzten Reingewinnsatz von 16 %, und nennt als Messbetrag je Bett 288 €; in der Spalte Vorteilssatz steht 90 %. Für dieselbe Vermietung rechnet die Anlage in Wehlen und Andel mit 60 Tagen je Bett und Jahr zu 20 € je Bett, also 1.200 € Umsatz, einem Umsatzanteil Fremdenverkehr von 100 % und einem Reingewinnsatz von 16 %, und nennt als Messbetrag je Bett 192 €; in der Spalte Vorteilssatz steht 90 %. Die Änderung der Anlage mit diesen Vorteilssätzen gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2019.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bernkastel-Kues registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bernkastel-Kues steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 1,70 €: „Der Betrag für die Erhebung des Gästebeitrages wird gemäß der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages vom 25.10.2017 auf 1,70 € je Übernachtung festgesetzt.“ (Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 der Stadt Bernkastel-Kues, § 6 Gebühren und Beiträge) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) in der Stadt Bernkastel-Kues vom 25.10.2017, inklusive 1. Änderungssatzung vom 17.04.2018 und 2. Änderungssatzung vom 21.10.2019) Je Nacht: „Der Gästebeitrag wird nach der Anzahl der Übernachtungen bemessen.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) in der Stadt Bernkastel-Kues vom 25.10.2017, inklusive 1. Änderungssatzung vom 17.04.2018 und 2. Änderungssatzung vom 21.10.2019) Höchstens 25: „Für Langzeitgäste (Personen, die zusammenhängend Unterkunft für mehr als 25 Übernachtungen nehmen) wird ein Pauschalbetrag erhoben. Für die Berechnung gilt § 5 Abs. 3 Satz 2 entsprechend.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) in der Stadt Bernkastel-Kues vom 25.10.2017, inklusive 1. Änderungssatzung vom 17.04.2018 und 2. Änderungssatzung vom 21.10.2019) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht- oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen, denen aufgrund des Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. (2) Besondere wirtschaftliche Vorteile aufgrund des Tourismus werden den in Abs. 1 genannten Rechtssubjekten geboten, wenn sie im Erhebungsgebiet im Rahmen selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbieten.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bernkastel-Kues (Tourismusbeitragssatzung) vom 23.12.2016) Abgabesatz: „Der Hebesatz für die Erhebung des Tourismusbeitrages wird gemäß der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 15.12.2016 auf 14 % festgesetzt.“ (Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 der Stadt Bernkastel-Kues, § 6 Gebühren und Beiträge) Umsatz: „Der Tourismusbeitrag wird nach einem Vomhundertsatz von dem nach § 3 Abs. 1 ermittelten Messbetrag bemessen. Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) ist in der für das Erhebungsjahr geltenden Haushaltssatzung festgelegt.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Bernkastel-Kues (Tourismusbeitragssatzung) vom 23.12.2016)