Kurabgabe in Süderende: was Gastgeber 2026 erheben.
Süderende erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptkurzeit | 7 | 49,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptkurzeit | Übrige Zeit |
|---|---|---|
| Erwachsene | 3,50 € | 1,80 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 20.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Süderende (Amt Föhr-Amrum), gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Tourismusabgabe für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Süderende als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz bis 30.000 €, 0,63 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 126,00 € Tourismusabgabe im Jahr.
0,63 % des Jahresumsatzes.
Es zählt der Umsatz aus der Vermietung, den du im Erhebungsjahr einnimmst, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz bis 30.000 € | 0,63 % des Jahresumsatzes |
| Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 30.000 € | 0,525 % des Jahresumsatzes |
| Gästezimmer | 0,875 % des Jahresumsatzes |
| Gästezimmer mit Frühstück | 0,735 % des Jahresumsatzes |
| Hotels garni und Pensionen garni | 0,385 % des Jahresumsatzes |
| Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung | 0,21 % des Jahresumsatzes |
| Jugendherbergen | 0,07 % des Jahresumsatzes |
| Kur- und Erholungsheime | 0,07 % des Jahresumsatzes |
| Zeltplätze und Campingplätze | 0,56 % des Jahresumsatzes |
| Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung | 0,42 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Kurtaxe in Süderende
Wie hoch ist die Kurtaxe in Süderende?
Hauptkurzeit (1. März bis 31. Oktober): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. November bis 29. Februar): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Süderende Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Süderende von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft, Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen und Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt.
Was muss ich als Gastgeber in Süderende tun?
Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab. Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste. Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.
Was gilt in Süderende sonst noch?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag. Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Föhr; Süderende erhebt sie zusammen mit den übrigen Inselgemeinden und der Stadt Wyk. Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe. Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison. Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der Föhr Tourismus GmbH vor der ersten Vermietung schriftlich mit. Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab. Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.
Was kostet die Tourismusabgabe in Süderende für Vermieter?
Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz bis 30.000 €: 0,63 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 18 % Gewinnsatz × 3,5 % Abgabesatz). Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 30.000 €: 0,525 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 3,5 % Abgabesatz). Gästezimmer: 0,875 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 3,5 % Abgabesatz). Gästezimmer mit Frühstück: 0,735 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 21 % Gewinnsatz × 3,5 % Abgabesatz). Hotels garni und Pensionen garni: 0,385 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 11 % Gewinnsatz × 3,5 % Abgabesatz). Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: 0,21 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 6 % Gewinnsatz × 3,5 % Abgabesatz). Jugendherbergen: 0,07 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 2 % Gewinnsatz × 3,5 % Abgabesatz). Kur- und Erholungsheime: 0,07 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 2 % Gewinnsatz × 3,5 % Abgabesatz). Zeltplätze und Campingplätze: 0,56 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 16 % Gewinnsatz × 3,5 % Abgabesatz). Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: 0,42 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 3,5 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Süderende die Tourismusabgabe?
Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile bietet.
Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?
Bis zum 31. März jedes Jahres teilst du die Angaben mit, die für die Berechnung nötig sind, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, wenn der Bescheid nicht ausdrücklich einen späteren Termin nennt. Beträgt die Abgabe nicht mehr als fünf Euro, wird sie nicht festgesetzt und nicht erhoben. Es zählt der Umsatz aus der Vermietung, den du im Erhebungsjahr einnimmst, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer. Die Abgabe entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres. Die Gemeinde kann schon im Lauf des Jahres eine Vorauszahlung auf die erwartete Abgabe verlangen. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du innerhalb eines Monats an. Eine Vermietung, die du nur saisonal anbietest, beendet die Abgabepflicht nicht. Gehen die Angaben nicht rechtzeitig ein oder besteht der Verdacht, dass sie unvollständig oder unrichtig sind, kann die Berechnungsgrundlage geschätzt werden. Das Amt Föhr-Amrum führt das Verzeichnis der Abgabepflichtigen und verwendet die Daten für die Erhebung der Abgabe.
Muss ich meine Ferienwohnung in Süderende registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Süderende steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptkurzeit, 3,50 €: „Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 20.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Süderende (Amt Föhr-Amrum)) Kinder unter 18 Jahren, Hauptkurzeit, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 20.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Süderende (Amt Föhr-Amrum)) Erwachsene, Übrige Zeit, 1,80 €: „In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 20.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Süderende (Amt Föhr-Amrum)) Kinder unter 18 Jahren, Übrige Zeit, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 20.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Süderende (Amt Föhr-Amrum)) Je Nacht: „Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 20.09.2024, Ortsrecht der Gemeinde Süderende (Amt Föhr-Amrum)) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz bis 30.000 €: „Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz bis 30 T€“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz bis 30.000 €: „100% 100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Gewinnsatz, Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz bis 30.000 €: „18% 15% 25% 21% 11% 6%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 30.000 €: „Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 30.000 €: „100% 100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Gewinnsatz, Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, Umsatz über 30.000 €: „18% 15% 25% 21% 11% 6%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Gästezimmer: „Vermietung von Gästezimmern“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Vorteilssatz, Gästezimmer: „100% 100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Gewinnsatz, Gästezimmer: „18% 15% 25% 21% 11% 6%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Gästezimmer mit Frühstück: „Vermietung von Gästezimmern mit Frühstück“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Vorteilssatz, Gästezimmer mit Frühstück: „100% 100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Gewinnsatz, Gästezimmer mit Frühstück: „18% 15% 25% 21% 11% 6%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Hotels garni und Pensionen garni: „Hotels garni/Pensionen garni“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Vorteilssatz, Hotels garni und Pensionen garni: „100% 100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Gewinnsatz, Hotels garni und Pensionen garni: „18% 15% 25% 21% 11% 6%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: „Hotels/Pensionen mit Vollverpflegung“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Vorteilssatz, Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: „100% 100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Gewinnsatz, Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: „18% 15% 25% 21% 11% 6%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Jugendherbergen: „Jugendherbergen“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Vorteilssatz, Jugendherbergen: „100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Gewinnsatz, Jugendherbergen: „2% 2% 1% 16% 12%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Kur- und Erholungsheime: „Kur-/Erholungsheime“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Vorteilssatz, Kur- und Erholungsheime: „100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Gewinnsatz, Kur- und Erholungsheime: „2% 2% 1% 16% 12%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Zeltplätze und Campingplätze: „Zeltplätze, Campingplätze“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Vorteilssatz, Zeltplätze und Campingplätze: „100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Gewinnsatz, Zeltplätze und Campingplätze: „2% 2% 1% 16% 12%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: „sonstige Betriebe der Gästebeherbergung“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Vorteilssatz, Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: „100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Gewinnsatz, Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: „2% 2% 1% 16% 12%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Abgabesatz: „Der Abgabensatz beträgt 3,5 %.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025) Umsatz: „abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen. Maßgeblich ist der im Erhebungsjahr (§ 1 Abs. 3) vereinnahmte Umsatz.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Süderende vom 17.12.2025)