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Kurabgabe in Nebel (Amrum): was Gastgeber 2026 erheben.

Nebel (Amrum) erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptkurzeit 7 49,00 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptkurzeit: 1. März bis 31. Oktober; Übrige Zeit: 1. November bis 29. Februar.
Wer Hauptkurzeit Übrige Zeit
Erwachsene 3,50 € 1,80 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel vom 22.11.2024, Ortsrecht der Gemeinde Nebel (Amt Föhr-Amrum), gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

Tourismusabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Nebel (Amrum) als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€, 0,54 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 108,00 € Tourismusabgabe im Jahr.

0,54 % des Jahresumsatzes.

Es zählt der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€ 0,54 % des Jahresumsatzes
Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€ 0,45 % des Jahresumsatzes
Gästezimmer 0,75 % des Jahresumsatzes
Gästezimmer mit Frühstück 0,63 % des Jahresumsatzes
Hotels garni und Pensionen garni 0,33 % des Jahresumsatzes
Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung 0,18 % des Jahresumsatzes
Zeltplätze und Campingplätze 0,48 % des Jahresumsatzes
Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung 0,36 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Nordfriesland: Alkersum, Borgsum, Dagebüll, Dunsum, Garding, Hallig Hooge, Hörnum (Sylt), Husum, Kampen (Sylt), List auf Sylt, Midlum, Nieblum.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Nebel (Amrum)

Wie hoch ist die Kurtaxe in Nebel (Amrum)?

Hauptkurzeit (1. März bis 31. Oktober): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. November bis 29. Februar): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Nebel (Amrum) Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Nebel (Amrum) von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft, Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen und Wer im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt.

Was muss ich als Gastgeber in Nebel (Amrum) tun?

Wer Gäste beherbergt, stellt jedem Gast eine Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die AmrumTouristik ab. Im elektronischen Verfahren wird die Kurabgabe per SEPA-Lastschrift eingezogen, frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste. Im elektronischen Meldescheinverfahren erfasst du die Gäste im System und druckst ihre Gästekarten spätestens am Tag nach der Ankunft aus.

Was gilt in Nebel (Amrum) sonst noch?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige Begleitung oder auf einer Gruppenreise zahlen 0,50 € je Aufenthaltstag. Die Kurabgabe gilt gemeinsam für ganz Amrum; Nebel erhebt sie zusammen mit Norddorf und Wittdün. Über mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens die Jahreskurabgabe. Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 € je Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptsaison. Ob du elektronisch oder mit Papiermeldescheinen meldest, teilst du der AmrumTouristik vor der ersten Vermietung schriftlich mit. Mit Papiermeldescheinen führst du die Kurabgabe binnen zwei Kalenderwochen ab Ankunft des Gastes ab. Vermieter müssen die Kurabgabensatzung für ihre Gäste sichtbar auslegen.

Was kostet die Tourismusabgabe in Nebel (Amrum) für Vermieter?

Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€: 0,54 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 18 % Gewinnsatz × 3 % Abgabesatz). Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€: 0,45 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 15 % Gewinnsatz × 3 % Abgabesatz). Gästezimmer: 0,75 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 25 % Gewinnsatz × 3 % Abgabesatz). Gästezimmer mit Frühstück: 0,63 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 21 % Gewinnsatz × 3 % Abgabesatz). Hotels garni und Pensionen garni: 0,33 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 11 % Gewinnsatz × 3 % Abgabesatz). Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: 0,18 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 6 % Gewinnsatz × 3 % Abgabesatz). Zeltplätze und Campingplätze: 0,48 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 16 % Gewinnsatz × 3 % Abgabesatz). Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: 0,36 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 3 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Nebel (Amrum) die Tourismusabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile bietet.

Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?

Bis zum 31. März jeden Jahres teilst du der Gemeinde mit, was sie für die Berechnung braucht, mit Nachweisen wie Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuerbescheid; das geht auch mit dem Formblatt der Gemeinde. Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, wenn der Bescheid keinen späteren Termin nennt. Beträgt die Abgabe nicht mehr als 5 Euro, wird sie nicht festgesetzt. Es zählt der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der Umsatz, den du im Erhebungsjahr einnimmst. Beginn und Ende deiner Tätigkeit zeigst du der Gemeinde innerhalb eines Monats an. Die Gemeinde kann schon während des Jahres eine Vorausleistung auf die zu erwartende Abgabe verlangen. Eine Pause zwischen den Saisons beendet deine Abgabepflicht nicht. Die Prozentspalten der Anlage nennen den Vorteilssatz und den Gewinnsatz, beide in Prozent.

Muss ich meine Ferienwohnung in Nebel (Amrum) registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Nebel (Amrum) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptkurzeit, 3,50 €: „Die Kurabgabe beträgt für jede abgabepflichtige Person in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31.Oktober täglich 3,50 €.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel vom 22.11.2024, Ortsrecht der Gemeinde Nebel (Amt Föhr-Amrum)) Kinder unter 18 Jahren, Hauptkurzeit, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel vom 22.11.2024, Ortsrecht der Gemeinde Nebel (Amt Föhr-Amrum)) Erwachsene, Übrige Zeit, 1,80 €: „In der übrigen Zeit beträgt sie täglich 1,80 €.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel vom 22.11.2024, Ortsrecht der Gemeinde Nebel (Amt Föhr-Amrum)) Kinder unter 18 Jahren, Übrige Zeit, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, nicht aber im Rahmen einer Gruppenreise (Klassenfahrt o.ä.), bei Nachweis des Lebensalters.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel vom 22.11.2024, Ortsrecht der Gemeinde Nebel (Amt Föhr-Amrum)) Je Nacht: „Bei der Berechnung der Kurabgabe für Übernachtungsgäste wird der Tag der Anreise als voller Tag, der Tag der Abreise nicht gewertet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel vom 22.11.2024, Ortsrecht der Gemeinde Nebel (Amt Föhr-Amrum)) Tourismusabgabe, wer zahlt: „Abgabenpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie die Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€: „Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz bis 30 T€ 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€: „Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz bis 30 T€ 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Gewinnsatz, Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz bis 30 T€: „18% 15% 25%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€: „Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, 100% Umsatz über 30 T€“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€: „Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, 100% Umsatz über 30 T€“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Gewinnsatz, Ferienwohnungen, -appartements und -häuser, Umsatz über 30 T€: „18% 15% 25%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Gästezimmer: „Vermietung von Gästezimmern 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Vorteilssatz, Gästezimmer: „Vermietung von Gästezimmern 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Gewinnsatz, Gästezimmer: „18% 15% 25%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Gästezimmer mit Frühstück: „Vermietung von Gästezimmern mit Frühstück 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Vorteilssatz, Gästezimmer mit Frühstück: „Vermietung von Gästezimmern mit Frühstück 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Gewinnsatz, Gästezimmer mit Frühstück: „18% 15% 25% 21%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Hotels garni und Pensionen garni: „Hotels garni/Pensionen garni 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Vorteilssatz, Hotels garni und Pensionen garni: „Hotels garni/Pensionen garni 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Gewinnsatz, Hotels garni und Pensionen garni: „18% 15% 25% 21% 11%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: „Hotels/Pensionen mit Vollverpflegung 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Vorteilssatz, Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: „Hotels/Pensionen mit Vollverpflegung 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Gewinnsatz, Hotels und Pensionen mit Vollverpflegung: „18% 15% 25% 21% 11% 6%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Zeltplätze und Campingplätze: „Zeltplätze, Campingplätze 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Vorteilssatz, Zeltplätze und Campingplätze: „Zeltplätze, Campingplätze 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Gewinnsatz, Zeltplätze und Campingplätze: „18% 15% 25% 21% 11% 6% 2% 2% 1% 16%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: „sonstige Betriebe der Gästebeherbergung 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Vorteilssatz, Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: „sonstige Betriebe der Gästebeherbergung 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Gewinnsatz, Sonstige Betriebe der Gästebeherbergung: „18% 15% 25% 21% 11% 6% 2% 2% 1% 16% 12%“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Abgabesatz: „Der Abgabensatz wird dadurch ermittelt, dass der zu deckende Aufwand im Sinne des $ 1 dieser Satzung durch die Summe aller Maßstabseinheiten dividiert wird. Der Abgabensatz beträgt 3,0 %.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel) Umsatz: „Unter Umsatz im Sinne dieser Satzung ist die jährliche Summe der vereinnahmten Entgelte (8 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz) für die der jeweiligen Betriebsart It. Anlage zu dieser Satzung zuzuordnenden Leistungen, abzüglich gegebenenfalls enthaltener Umsatzsteuer, zu verstehen.“ (Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel)