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Kurabgabe in Hörnum (Sylt): was Gastgeber 2026 erheben.

Hörnum (Sylt) erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 57,40 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 57,40 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. Mai bis 31. Oktober; Übrige Zeit: 1. November bis 30. April.
Wer Hauptsaison Übrige Zeit
Erwachsene 4,10 € 2,05 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung der Gemeinde Hörnum über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 01.06.2026, gilt ab 1. Juni 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Hörnum (Sylt)

Wie hoch ist die Kurtaxe in Hörnum (Sylt)?

Hauptsaison (1. Mai bis 31. Oktober): 4,10 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. November bis 30. April): 2,05 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Hörnum (Sylt) Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Hörnum (Sylt) von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Eltern, Kinder und Ehepartner von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, Wer in einer anderen Gemeinde auf Sylt schon Kurabgabe bezahlt hat, ist für diese Zeit als Tagesgast befreit, Wer länger als 3 Monate auf der Insel beschäftigt ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegt, Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 50 % weniger, Begleitpersonen von Menschen, die im öffentlichen Verkehr regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind und Wer im Ort arbeitet oder in Ausbildung ist, gilt nicht als ortsfremd und zahlt keine Kurabgabe..

Was muss ich als Gastgeber in Hörnum (Sylt) tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie, berechnet und zieht die Kurabgabe ein, händigt die Gästekarte aus und führt den Betrag an den Tourismus-Service Hörnum ab; dafür haftest du. Abgeführt wird spätestens einen Monat nach der Abreise der Gäste. Gemeldet wird elektronisch spätestens am Tag nach der Ankunft; auf Papier muss der Meldevordruck spätestens fünf Werktage nach der Ankunft beim Tourismus-Service eingehen.

Was gilt in Hörnum (Sylt) sonst noch?

Wer es beantragt (oder Eigentümer einer Wohnung im Ort ist), zahlt statt der Tage 28 Hauptsaisontage, die Jahresgästekarte für 114,75 €. Die Gästekarte, die dein Gast bei der Zahlung bekommt, ist höchstens 28 Tage gültig. Bei vorzeitiger Abreise wird die Kurabgabe auf Antrag zeitanteilig erstattet, wenn der Gast die Gästekarte abgibt und du den Abreisetag schriftlich bescheinigst. Als Unterkunftsgeber giltst du auch, wenn du Gäste in deiner eigenen Wohnung unentgeltlich übernachten lässt, selbst Freunde und Angehörige. Die Satzung gilt seit 1. Juni 2026 und löst die frühere Kurabgabesatzung ab.

Muss ich meine Ferienwohnung in Hörnum (Sylt) registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Hörnum (Sylt) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 4,10 €: „Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt einschließlich Mehrwertsteuer in den nachstehenden Zeiträumen: a) Hauptsaison 01.05.-31.10.: 4,10 Euro“ (Satzung der Gemeinde Hörnum über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 01.06.2026) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung der Gemeinde Hörnum über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 01.06.2026) Erwachsene, Übrige Zeit, 2,05 €: „b) übrige Zeit des Jahres: 2,05 Euro“ (Satzung der Gemeinde Hörnum über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 01.06.2026) Kinder unter 18 Jahren, Übrige Zeit, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung der Gemeinde Hörnum über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 01.06.2026) Je Nacht: „Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nicht berücksichtigt.“ (Satzung der Gemeinde Hörnum über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 01.06.2026)