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Kurabgabe in List auf Sylt: was Gastgeber 2026 erheben.

List auf Sylt erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 50,40 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 50,40 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. Mai bis 30. September; Übrige Zeit: 1. Oktober bis 30. April.
Wer Hauptsaison Übrige Zeit
Erwachsene 3,60 € 1,80 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde List auf Sylt vom 27.08.2025, gilt ab 1. Januar 2026 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

Tourismusabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in List auf Sylt als Vermieter selbst eine Tourismusabgabe: Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer an wechselnde Gäste, 0,32 € je Gast und Nacht.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 1,28 € Tourismusabgabe im Jahr.

0,32 € je Gast und Nacht.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer an wechselnde Gäste 0,32 € je Gast und Nacht
Hotel 0,26 € je Gast und Nacht
Campingplatz 0,02 € je Gast und Nacht

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Nordfriesland: Alkersum, Borgsum, Dagebüll, Dunsum, Garding, Hallig Hooge, Hörnum (Sylt), Husum, Kampen (Sylt), Midlum, Nebel (Amrum), Nieblum.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in List auf Sylt

Wie hoch ist die Kurtaxe in List auf Sylt?

Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 3,60 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. Oktober bis 30. April): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in List auf Sylt Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in List auf Sylt von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, Wer in einer anderen Gemeinde auf Sylt schon Kurabgabe bezahlt hat, ist für diese Zeit als Tagesgast befreit, Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 20 % weniger, Begleitpersonen von Menschen, die im öffentlichen Verkehr regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind und Wer im Ort arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd.

Was muss ich als Gastgeber in List auf Sylt tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie, berechnet und zieht die Kurabgabe ein, händigt die Gästekarte aus und führt den Betrag an die Kurverwaltung ab; dafür haftest du. Abgeführt wird spätestens vierzehn Tage nach der Rechnung der Kurverwaltung. Gemeldet wird elektronisch spätestens am Tag nach der Ankunft; auf Papier müssen die Daten spätestens fünf Werktage nach der Ankunft bei der Kurverwaltung eingehen.

Was gilt in List auf Sylt sonst noch?

Wer es beantragt (oder Miteigentümer einer Wohnung im Ort ist), zahlt statt der Tage höchstens 28 Hauptsaisontage, die Jahresgästekarte für 100,80 €. Bei vorzeitiger Abreise wird die Kurabgabe auf Antrag zeitanteilig erstattet, über dich als Unterkunftsgeber oder die Kurverwaltung. Als Unterkunftsgeber giltst du auch, wenn du Gäste in deiner eigenen Wohnung unentgeltlich übernachten lässt, selbst Freunde und Angehörige.

Was kostet die Tourismusabgabe in List auf Sylt für Vermieter?

Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer an wechselnde Gäste: 0,32 € je Gast und Nacht, bei 1.000 Gästeübernachtungen im Jahr 320,00 €. Hotel: 0,26 € je Gast und Nacht. Campingplatz: 0,02 € je Gast und Nacht. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in List auf Sylt die Tourismusabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in List unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile bietet, also auch als Vermieter von Ferienwohnungen oder Zimmern.

Was gilt für die Tourismusabgabe sonst noch?

Bis zum 15. August jeden Jahres teilst du der Gemeinde unaufgefordert mit, was sie für die Berechnung braucht, oder innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Aufforderung. Der Beitrag ist einen Monat nach Zustellung des Bescheids fällig. Du zahlst den Betrag je Übernachtung und Gast für die Übernachtungen des Vorjahres. Die Gemeinde zieht für die Berechnung die Unterlagen der Kurabgabe über die Zahl der Übernachtungen in deinem Betrieb heran. Machst du keine Angaben, kann die Gemeinde die Berechnungsgrundlagen schätzen. Der Beitragssatz jeder Betriebsart steht in der Betriebsartentabelle der Satzung.

Muss ich meine Ferienwohnung in List auf Sylt registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: List auf Sylt steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,60 €: „Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt einschließlich Mehrwertsteuer in den nachstehenden Zeiträumen: a) Hauptsaison 01.05.-30.09.: 3,60 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde List auf Sylt vom 27.08.2025) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde List auf Sylt vom 27.08.2025) Erwachsene, Übrige Zeit, 1,80 €: „b) übrige Zeit des Jahres: 1,80 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde List auf Sylt vom 27.08.2025) Kinder unter 18 Jahren, Übrige Zeit, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde List auf Sylt vom 27.08.2025) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Tag berücksichtigt.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde List auf Sylt vom 27.08.2025) Tourismusabgabe, wer zahlt: „(1) Beitragspflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen und die teil- oder nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus in der Gemeinde List auf Sylt unmittelbar und/oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung der Gemeinde List auf Sylt über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 21. März 2024) Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer an wechselnde Gäste: „Ferienwohnungs-/-haus-, Privatzimmer-Vermietung an wechselnde Gäste je Übernachtung (pro Gast)* 0,32 €“ (II. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde List auf Sylt zur Erhebung einer Tourismusabgabe (Beitragssätze 2026)) Hotel: „Hotel je Übernachtung (pro Gast)* 0,26 €“ (II. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde List auf Sylt zur Erhebung einer Tourismusabgabe (Beitragssätze 2026)) Campingplatz: „Campingplatz je Übernachtung (pro Gast)* 0,02 €“ (II. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde List auf Sylt zur Erhebung einer Tourismusabgabe (Beitragssätze 2026))