Kurabgabe in Hallig Hooge: was Gastgeber 2026 erheben.
Hallig Hooge erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 21,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 21,00 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 1,50 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Hallig Hooge über die Erhebung einer Kurabgabe vom 15.05.2025 (Amtliche Bekanntmachung, gültig ab 01.06.2025), gilt ab 1. Juni 2025, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Hallig Hooge
Wie hoch ist die Kurtaxe in Hallig Hooge?
1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Hallig Hooge Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Hallig Hooge von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen nichts., Kinder, Eltern und deren Ehe- oder Lebenspartner, die unentgeltlich bei Einwohnern mit Hauptwohnung auf Hooge wohnen, zahlen nichts. und Wer dienstlich oder beruflich auf der Hallig ist (auch Auszubildende) und die Einrichtungen nicht nutzt, zahlt nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Hallig Hooge tun?
Wer Gäste beherbergt, errechnet die Kurabgabe, zieht sie von den Gästen ein und führt sie an die Gemeinde ab. Du führst die eingezogene Kurabgabe innerhalb von zwei Monaten nach der Anreise der Gäste an die Gemeinde ab. Du lässt An- und Abreisetag und Heimatanschrift auf der Kopie für das Touristikbüro vom Gast eintragen.
Was gilt in Hallig Hooge sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 % und mehr und eine erforderliche Begleitperson zahlen die Hälfte. Wer die Kurabgabe innerhalb von vier Wochen nach der Abreise abführt und die Kurkarten-Durchschriften einreicht, darf 5 % des Betrags für den Aufwand einbehalten. Tagesgäste zahlen die Kurabgabe bei der Ankunft an den Anlegebrücken, nicht bei dir. Du legst die Satzung für deine Gäste sichtbar aus. Du stellst jedem Gast unverzüglich eine Kurkarte auf dem Vordruck des Touristikbüros aus. Die Durchschriften der Kurkartenvordrucke reichst du innerhalb von zwei Monaten nach der Anreise beim Touristikbüro ein.
Muss ich meine Ferienwohnung in Hallig Hooge registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Hallig Hooge steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 1,50 €: „Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt grundsätzlich und vorbehaltlich der Ermäßigung nach § 6 1,50 €“ (Satzung der Gemeinde Hallig Hooge über die Erhebung einer Kurabgabe vom 15.05.2025 (Amtliche Bekanntmachung, gültig ab 01.06.2025)) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung der Gemeinde Hallig Hooge über die Erhebung einer Kurabgabe vom 15.05.2025 (Amtliche Bekanntmachung, gültig ab 01.06.2025)) Je Nacht: „Der Tag des Eintreffens wird als voller Tag, der Tag der Abreise wird nicht gewertet.“ (Satzung der Gemeinde Hallig Hooge über die Erhebung einer Kurabgabe vom 15.05.2025 (Amtliche Bekanntmachung, gültig ab 01.06.2025))