Zum Inhalt springen
Keyset

Kurabgabe in Kühlungsborn: was Gastgeber 2026 erheben.

Kühlungsborn erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 13. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 42,00 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. Mai bis 30. September; Nebensaison: 1. Oktober bis 30. April.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Ab 16 Jahren 3,00 € 1,60 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Kurabgabesatzung) vom 09.11.2022, Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Nr. 10/2022, gilt ab 1. Januar 2023 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Kühlungsborn als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Ferienwohnungen, Appartements und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen, 0,78 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 156,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.

0,78 % des Jahresumsatzes.

Es zählen deine Einnahmen des Vorjahres ohne Umsatzsteuer.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnungen, Appartements und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen 0,78 % des Jahresumsatzes
Ferienwohnungen, Appartements und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen 0,455 % des Jahresumsatzes
Hotel garni oder Pension, Umsatz bis 130.000 € 0,195 % des Jahresumsatzes
Hotel garni oder Pension, Umsatz über 130.000 € 0,325 % des Jahresumsatzes
Hotel oder Pension mit Teil- und Vollverpflegung, Umsatz bis 360.000 € 0,325 % des Jahresumsatzes
Hotel oder Pension mit Teil- und Vollverpflegung, Umsatz über 360.000 € 0,195 % des Jahresumsatzes
Campingplätze 0,78 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Rostock: Bad Doberan, Bastorf, Graal-Müritz, Kröpelin, Nienhagen, Rerik, Steffenshagen, Wittenbeck.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Kühlungsborn

Wie hoch ist die Kurtaxe in Kühlungsborn?

Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. Oktober bis 30. April): 1,60 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Kühlungsborn Kurtaxe?

Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Kühlungsborn von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 gegen Vorlage des Ausweises sowie eine ärztlich bescheinigte ständige Begleitperson und Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen.

Was muss ich als Gastgeber in Kühlungsborn tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte oder Gästekarte aus. Bis zum 5. eines Monats leitest du die Meldescheine des Vormonats an die Kurabgabestelle weiter und führst die Kurabgabe unbar ab. Gemeldet wird mit den Meldescheinen der Kurabgabestelle oder über das elektronische Meldesystem; ab acht Betten ist das elektronische Meldesystem Pflicht.

Was gilt in Kühlungsborn sonst noch?

Für An- und Abreisetag zusammen gilt der Tagessatz des Anreisetages. Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 69,00 € zahlen. Vermieter müssen die gültige Kurabgabesatzung für ihre Gäste auslegen und Fragen zur Kurabgabe beantworten.

Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Kühlungsborn für Vermieter?

Ferienwohnungen, Appartements und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen: 0,78 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 6,5 % Abgabesatz). Ferienwohnungen, Appartements und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen: 0,455 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 7 % Gewinnsatz × 6,5 % Abgabesatz). Hotel garni oder Pension, Umsatz bis 130.000 €: 0,195 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 3 % Gewinnsatz × 6,5 % Abgabesatz). Hotel garni oder Pension, Umsatz über 130.000 €: 0,325 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 5 % Gewinnsatz × 6,5 % Abgabesatz). Hotel oder Pension mit Teil- und Vollverpflegung, Umsatz bis 360.000 €: 0,325 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 5 % Gewinnsatz × 6,5 % Abgabesatz). Hotel oder Pension mit Teil- und Vollverpflegung, Umsatz über 360.000 €: 0,195 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 3 % Gewinnsatz × 6,5 % Abgabesatz). Campingplätze: 0,78 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 6,5 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Kühlungsborn die Fremdenverkehrsabgabe?

Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr in Kühlungsborn Vorteile bringt. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind befreit, es sei denn, sie stehen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen im Wettbewerb.

Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?

Die Aufnahme und die Beendigung deiner Tätigkeit meldest du der Stadt innerhalb eines Monats; die Angaben zur Berechnung machst du auf Anforderung (Abgabeerklärung). Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Beträgt die Abgabe weniger als 10 €, wird sie nicht erhoben. Es zählen deine Einnahmen des Vorjahres ohne Umsatzsteuer. Alle Zeilen stehen in Vorteilsstufe 5 mit einem Vorteilssatz von 100 Prozent. Der Messbetrag ist deine Einnahme ohne Umsatzsteuer mal Mindestgewinnsatz mal Vorteilssatz; davon zahlst du 6,5 Prozent. Der Mindestgewinnsatz folgt der Richtsatzsammlung für Gewerbebetriebe des Jahres vor dem Erhebungszeitraum, und zwar ihrem niedrigsten Reingewinnsatz. Für die in der Anlage genannten Betriebsarten ist der Mindestgewinnsatz in der Anlage bestimmt; das sind die Gewinnsätze, mit denen die Zeilen oben rechnen. Fängst du erst im Laufe eines Jahres an, zählen die Einnahmen des laufenden Jahres.

Muss ich meine Ferienwohnung in Kühlungsborn registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Kühlungsborn steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,00 €: „a. in der Hauptsaison EUR 3,00“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Kurabgabesatzung) vom 09.11.2022, Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Nr. 10/2022) Kinder unter 16 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag – 1 Tag),“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Kurabgabesatzung) vom 09.11.2022, Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Nr. 10/2022) Erwachsene, Nebensaison, 1,60 €: „b. in der Nebensaison EUR 1,60“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Kurabgabesatzung) vom 09.11.2022, Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Nr. 10/2022) Kinder unter 16 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag – 1 Tag),“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Kurabgabesatzung) vom 09.11.2022, Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Nr. 10/2022) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Kurabgabesatzung) vom 09.11.2022, Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Nr. 10/2022) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind alle selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen und alle selbständig tätigen Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr in der Stadt Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Ferienwohnungen, Appartements und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen: „4. Fewo/Appartements/Gästezimmer 4.1 ohne hotelmäßige Leistungen 12“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Appartements und Gästezimmer ohne hotelmäßige Leistungen: „Vorteilsstufe 5 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Ferienwohnungen, Appartements und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen: „4. Fewo/Appartements/Gästezimmer 4.1 ohne hotelmäßige Leistungen 12 4.2 mit hotelmäßigen Leistungen 7“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Appartements und Gästezimmer mit hotelmäßigen Leistungen: „Vorteilsstufe 5 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Hotel garni oder Pension, Umsatz bis 130.000 €: „3.Hotel Garni / Pensionen Wirtsch. Umsatz bis 130 T€ 3“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Vorteilssatz, Hotel garni oder Pension, Umsatz bis 130.000 €: „Vorteilsstufe 5 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Hotel garni oder Pension, Umsatz über 130.000 €: „3.Hotel Garni / Pensionen Wirtsch. Umsatz bis 130 T€ 3 Wirtsch. Umsatz über 130 T€ 5“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Vorteilssatz, Hotel garni oder Pension, Umsatz über 130.000 €: „Vorteilsstufe 5 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Hotel oder Pension mit Teil- und Vollverpflegung, Umsatz bis 360.000 €: „2. Hotels/Pensionen mit Teil- und Vollverpflegung Wirtsch. Umsatz bis 360 T€ 5“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Vorteilssatz, Hotel oder Pension mit Teil- und Vollverpflegung, Umsatz bis 360.000 €: „Vorteilsstufe 5 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Hotel oder Pension mit Teil- und Vollverpflegung, Umsatz über 360.000 €: „2. Hotels/Pensionen mit Teil- und Vollverpflegung Wirtsch. Umsatz bis 360 T€ 5 Wirtsch. Umsatz über 360 T€ 3“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Vorteilssatz, Hotel oder Pension mit Teil- und Vollverpflegung, Umsatz über 360.000 €: „Vorteilsstufe 5 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Campingplätze: „5.3 Campingplätze 12“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Vorteilssatz, Campingplätze: „Vorteilsstufe 5 100%“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Abgabesatz: „Die Abgabe beträgt 6,5 v. H. des Messbetrages (§ 5).“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1) Umsatz: „Der Vorteil richtet sich nach den Einnahmen nach Abzug der Umsatzsteuer. Maßgebend sind die Einnahmen des Jahres, das dem Erhebungszeitraum vorangegangen ist.“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Fremdenverkehrsabgabesatzung) vom 18.12.2006, mit Anlage 1)