Kurabgabe in Börgerende-Rethwisch: was Gastgeber 2026 erheben.
Börgerende-Rethwisch erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 28,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 28,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,00 € | 1,00 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Börgerende-Rethwisch (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 14.12.2022, gilt ab 1. Januar 2023 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 20. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Börgerende-Rethwisch
Wie hoch ist die Kurtaxe in Börgerende-Rethwisch?
Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. Oktober bis 30. April): 1,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Börgerende-Rethwisch Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Börgerende-Rethwisch von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 gegen Vorlage des Ausweises sowie eine ärztlich bescheinigte ständige Begleitperson und Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen.
Was muss ich als Gastgeber in Börgerende-Rethwisch tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte oder Gästekarte aus. Bis zum 5. eines Monats leitest du die Meldescheine des Vormonats an die Kurabgabestelle weiter und führst die Kurabgabe unbar ab. Gemeldet wird mit den Meldescheinen der Kurabgabestelle oder über das elektronische Meldesystem; ab acht Betten ist das elektronische Meldesystem Pflicht.
Was gilt in Börgerende-Rethwisch sonst noch?
Für An- und Abreisetag zusammen gilt der Tagessatz des Anreisetages. Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe zahlen. Für bestimmte Kurabgabepflichtige ist die Jahreskurabgabe von 45,00 € je Kalenderjahr unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts zu zahlen. Eigentümer und Besitzer einer Wohngelegenheit sowie deren Familienangehörige sind kurabgabepflichtig, wenn und soweit sie die Wohngelegenheit überwiegend zu Erholungszwecken nutzen. Eigentümer und Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen sind unabhängig von der Aufenthaltsdauer kurabgabepflichtig, wenn das Fahrzeug länger als 30 Tage ohne Unterbrechung im Erhebungsgebiet bleibt. Das Amt bestätigt die Satzung als aktuell; eine neue Satzung ist in Arbeit und soll im nächsten Jahr in Kraft treten, der Stand ist offen (Nachfrage im ersten Quartal 2027 empfohlen).
Muss ich meine Ferienwohnung in Börgerende-Rethwisch registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Börgerende-Rethwisch steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 2,00 €: „in der Hauptsaison EUR 2,00“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Börgerende-Rethwisch (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 14.12.2022) Kinder unter 16 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Börgerende-Rethwisch (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 14.12.2022) Erwachsene, Nebensaison, 1,00 €: „in der Nebensaison EUR 1,00“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Börgerende-Rethwisch (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 14.12.2022) Kinder unter 16 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Börgerende-Rethwisch (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 14.12.2022) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Börgerende-Rethwisch (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 14.12.2022)