Kurabgabe in Bad Doberan: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Doberan erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 35,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 35,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,50 € | 1,50 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabensatzung) für die Stadt Bad Doberan vom 31.03.2023, gilt ab 1. Mai 2023, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Orte in der Nähe
Im Kreis Rostock: Bastorf, Graal-Müritz, Kröpelin, Kühlungsborn, Nienhagen, Rerik, Steffenshagen, Wittenbeck.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
Deine eigene Buchungsseite.
Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.
Fragen zur Kurtaxe in Bad Doberan
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Doberan?
Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. Oktober bis 30. April): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Doberan Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Bad Doberan von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 gegen Vorlage des Ausweises sowie eine ärztlich bescheinigte ständige Begleitperson, Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen, Gäste mit einer gültigen Kurkarte einer Partnergemeinde der Modellregion Mecklenburgische Ostseeküste (Kühlungsborn, Bastorf, Rerik, Steffenshagen, Wittenbeck, Börgerende-Rethwisch, Nienhagen, Kröpelin), Bettlägerige Kranke und andere Personen, die krankheitsbedingt die Einrichtungen nicht nutzen können und Personen, die sich beruflich in Bad Doberan aufhalten (zum Beispiel auf Dienstreise), gelten nicht als ortsfremd, wenn der Aufenthalt ganz oder weit überwiegend beruflich ist.
Was muss ich als Gastgeber in Bad Doberan tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte oder Gästekarte aus. Bis zum 5. eines Monats leitest du die Meldescheine des Vormonats an die Kurabgabestelle weiter und führst die Kurabgabe unbar ab. Seit dem 01.01.2024 meldest du deine Gäste verpflichtend über das digitale Meldesystem der Stadt.
Was gilt in Bad Doberan sonst noch?
Die Sätze gelten gleich im ganzen Gemeindegebiet der Stadt Bad Doberan. Für An- und Abreisetag zusammen gilt der Tagessatz des Anreisetages. Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 60,00 € zahlen. Wer nach § 2 Abs. 3 oder 4 der Satzung abgabepflichtig ist, zahlt die Jahreskurabgabe unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Eigentümer und Besitzer einer Wohngelegenheit sowie deren Familienangehörige sind kurabgabepflichtig, wenn und soweit sie die Wohngelegenheit überwiegend zu Erholungszwecken nutzen. Eigentümer und Besitzer von Wohnwagen, Wohnmobilen oder Booten sind unabhängig von der Aufenthaltsdauer kurabgabepflichtig, wenn das Fahrzeug länger als 30 Tage ohne Unterbrechung im Erhebungsgebiet bleibt. In den Sätzen ist die Umsatzsteuer von derzeit 7 % enthalten.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Doberan registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Doberan steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 2,50 €: „in der Hauptsaison . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 2,50“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabensatzung) für die Stadt Bad Doberan vom 31.03.2023) Kinder unter 16 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag – 1 Tag),“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabensatzung) für die Stadt Bad Doberan vom 31.03.2023) Erwachsene, Nebensaison, 1,50 €: „in der Nebensaison . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 1,50“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabensatzung) für die Stadt Bad Doberan vom 31.03.2023) Kinder unter 16 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag – 1 Tag),“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabensatzung) für die Stadt Bad Doberan vom 31.03.2023) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabensatzung) für die Stadt Bad Doberan vom 31.03.2023)