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Kurabgabe in Kröpelin: was Gastgeber 2026 erheben.

Kröpelin erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 21,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 21,00 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 1,50 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 19.02.2025, gilt ab 1. März 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Rostock: Bad Doberan, Bastorf, Graal-Müritz, Kühlungsborn, Nienhagen, Rerik, Steffenshagen, Wittenbeck.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Kröpelin

Wie hoch ist die Kurtaxe in Kröpelin?

1,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Kröpelin Kurtaxe?

Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Kröpelin von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 gegen Vorlage des Ausweises sowie eine ärztlich bescheinigte ständige Begleitperson, Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen und Wer sich vorübergehend beruflich in Kröpelin aufhält (zum Beispiel auf Dienstreise), gilt nicht als ortsfremd, wenn der Aufenthalt ganz oder weit überwiegend beruflich ist.

Was muss ich als Gastgeber in Kröpelin tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die digitale Kurkarte aus. Die im Erfassungssystem hinterlegte Abrechnung begleichst du innerhalb von 2 Wochen. Gäste erfasst du in dem elektronischen Gästeerfassungssystem der Stadt.

Was gilt in Kröpelin sonst noch?

Für An- und Abreisetag zusammen gilt der Tagessatz des Anreisetages. Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 45,00 € zahlen. Die Jahreskurabgabe beträgt 45,00 € für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht. Zweitwohnsitze und Dauercamper zahlen unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Jahreskurabgabe. Die zwei Wochen laufen ab der E-Mail, dass die Abrechnung hinterlegt ist.

Muss ich meine Ferienwohnung in Kröpelin registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Kröpelin steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 1,50 €: „Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der Kurabgabepflichtige (ortsfremde Person) im Erhebungsgebiet aufhält: EUR 1,50“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 19.02.2025) Kinder unter 16 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 19.02.2025) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 19.02.2025)