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Kurabgabe in Bastorf: was Gastgeber 2026 erheben.

Bastorf erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 14,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 14,00 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. Mai bis 30. September; Nebensaison: 1. Oktober bis 30. April.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Ab 16 Jahren 1,00 € 0,50 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Bastorf (Kurabgabesatzung), Beschluss 19.09.2024, bekannt gemacht am 27.09.2024, gilt ab 1. Oktober 2024, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

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Im Kreis Rostock: Bad Doberan, Graal-Müritz, Kröpelin, Kühlungsborn, Nienhagen, Rerik, Steffenshagen, Wittenbeck.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Bastorf

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bastorf?

Hauptsaison (1. Mai bis 30. September): 1,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. Oktober bis 30. April): 0,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bastorf Kurtaxe?

Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Bastorf von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 gegen Vorlage des Ausweises sowie eine ärztlich bescheinigte ständige Begleitperson, Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen und Wer sich vorübergehend beruflich in Bastorf aufhält (zum Beispiel auf Dienstreise), wenn der Aufenthalt ganz oder weit überwiegend beruflich ist.

Was muss ich als Gastgeber in Bastorf tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte oder Gästekarte aus. Bis zum 5. eines Monats leitest du die Meldescheine des Vormonats an die Kurabgabestelle weiter und führst die Kurabgabe unbar ab. Gemeldet wird mit den Meldescheinen der Kurabgabestelle oder über das elektronische Meldesystem; ab acht Betten ist das elektronische Meldesystem Pflicht.

Was gilt in Bastorf sonst noch?

Für An- und Abreisetag zusammen gilt der Tagessatz des Anreisetages. Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 22,50 € zahlen. Wer nach § 2 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 Satz 1 der Satzung kurabgabepflichtig ist, zahlt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts die Jahreskurabgabe.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bastorf registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bastorf steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 1,00 €: „a. in der Hauptsaison 1,00 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Bastorf (Kurabgabesatzung), Beschluss 19.09.2024, bekannt gemacht am 27.09.2024) Kinder unter 16 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag - 1 Tag),“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Bastorf (Kurabgabesatzung), Beschluss 19.09.2024, bekannt gemacht am 27.09.2024) Erwachsene, Nebensaison, 0,50 €: „b. in der Nebensaison 0,50 EUR“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Bastorf (Kurabgabesatzung), Beschluss 19.09.2024, bekannt gemacht am 27.09.2024) Kinder unter 16 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag - 1 Tag),“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Bastorf (Kurabgabesatzung), Beschluss 19.09.2024, bekannt gemacht am 27.09.2024) Je Nacht: „An- und Abreisetag werden zusammen als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Bastorf (Kurabgabesatzung), Beschluss 19.09.2024, bekannt gemacht am 27.09.2024)