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Kurabgabe in Graal-Müritz: was Gastgeber 2026 erheben.

Graal-Müritz erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 13. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 39,20 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 39,20 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 2,80 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 €
Kinder 16 bis 17 Jahre 1,40 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz (Kurabgabesatzung) vom 03.06.2025, im Internet bekannt gemacht am 03.06.2025, gilt ab 4. Juni 2025 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Graal-Müritz als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Beherbergungsbetriebe, Zimmervermieter, Ferienwohnungs- und Ferienhausvermieter, 11,00 € je Bett im Jahr.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 44,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.

11,00 € je Bett im Jahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Beherbergungsbetriebe, Zimmervermieter, Ferienwohnungs- und Ferienhausvermieter 11,00 € je Bett
Campingplätze (Zelte, Wohnwagen und ähnliche Fahrzeuge) 6,00 € je Stellplatz

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Rostock: Bad Doberan, Bastorf, Kröpelin, Kühlungsborn, Nienhagen, Rerik, Steffenshagen, Wittenbeck.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Graal-Müritz

Wie hoch ist die Kurtaxe in Graal-Müritz?

2,80 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Graal-Müritz Kurtaxe?

Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und Kinder von 16 bis 17 Jahren zahlen 1,40 €.

Wer ist in Graal-Müritz von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Nahe Verwandte und Verschwägerte von Menschen, die in Graal-Müritz ihre Hauptwohnung haben, Wer sich zu Dienst, Beruf, Gewerbe oder Ausbildung im Ort aufhält, Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung, wenn das Merkzeichen B im Ausweis steht, Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 zahlen 50 % gegen Ausweis, Arbeitslose zahlen 50 % gegen Nachweis und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen 50 % gegen Ausweis.

Was muss ich als Gastgeber in Graal-Müritz tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte oder Gästekarte aus. Bis zum 10. eines Monats leitest du die Meldescheine des Vormonats weiter und führst die Kurabgabe unbar ab. Gemeldet wird mit den Meldescheinen der Gemeinde oder über das elektronische Meldesystem; ab zehn Betten ist das elektronische Meldesystem Pflicht.

Was gilt in Graal-Müritz sonst noch?

Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 78,40 € zahlen; ihr liegen 28 Aufenthaltstage zugrunde. Vermieter müssen die gültige Kurabgabesatzung für ihre Gäste auslegen.

Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Graal-Müritz für Vermieter?

Beherbergungsbetriebe, Zimmervermieter, Ferienwohnungs- und Ferienhausvermieter: 11,00 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 44,00 €. Campingplätze (Zelte, Wohnwagen und ähnliche Fahrzeuge): 6,00 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Graal-Müritz die Fremdenverkehrsabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Graal-Müritz unmittelbar oder mittelbar Vorteile bietet.

Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?

Die Angaben zur Berechnung teilst du der Gemeinde bis zum 1. August des laufenden Jahres unaufgefordert mit; eine neue Tätigkeit zeigst du spätestens vier Wochen nach Beginn an. Fällig ist die Abgabe einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Mindestens zahlst du im Jahr 26,00 € für Betten und 256,00 € für Campingplätze. Gezählt werden die am 1. Juli vorgehaltenen Gästebetten zuzüglich Aufbettungsmöglichkeiten (Schlafsessel, Doppelliege, Schlafcouch); Kinderbetten sind frei. Zwei Aufbettungsmöglichkeiten zählen als ein Bett. Beginnst du erst nach dem 30. September, entfällt die Abgabe für das laufende Jahr.

Muss ich meine Ferienwohnung in Graal-Müritz registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Graal-Müritz steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,80 €: „Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt 2,80 Euro.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz (Kurabgabesatzung) vom 03.06.2025, im Internet bekannt gemacht am 03.06.2025) Kinder unter 16 Jahren, 0,00 €: „1. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz (Kurabgabesatzung) vom 03.06.2025, im Internet bekannt gemacht am 03.06.2025) Kinder 16 bis 17 Jahre, 1,40 €: „ermäßigt sich um 50 % für: a) Kinder und Jugendliche von Vollendung des 16. Lebensjahres? bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres?“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz (Kurabgabesatzung) vom 03.06.2025, im Internet bekannt gemacht am 03.06.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise wird als ein Tag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz (Kurabgabesatzung) vom 03.06.2025, im Internet bekannt gemacht am 03.06.2025) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Abgabepflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz unmittelbar oder mittelbar Vorteile geboten werden“ (Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz (Fremdenverkehrsabgabesatzung, Beschluss vom 31.03.2022)) Beherbergungsbetriebe, Zimmervermieter, Ferienwohnungs- und Ferienhausvermieter: „Anzahl der per 01.07. des laufenden 11,00 Euro/Bett“ (Anlage zur Fremdenverkehrsabgabesatzung der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz) Campingplätze (Zelte, Wohnwagen und ähnliche Fahrzeuge): „Aufstellen von Campingeinrichtungen (Zelte, Wohnwagen und art ähnlichen Fahrzeugen) Anzahl der Stellplätze 6,00 Euro/Stellplatz“ (Anlage zur Fremdenverkehrsabgabesatzung der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz)