Kurabgabe in Rerik: was Gastgeber 2026 erheben.
Rerik erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 28,00 € Kurabgabe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 28,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 2,00 € | 0,75 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für die Stadt Ostseebad Rerik (Kurabgabesatzung), Leseausfertigung, ausgefertigt am 30.05.2013, gilt ab 1. Januar 2013, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Ostsee Alle Orte
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Im Kreis Rostock: Bad Doberan, Bastorf, Graal-Müritz, Kröpelin, Kühlungsborn, Nienhagen, Steffenshagen, Wittenbeck.
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Fragen zur Kurtaxe in Rerik
Wie hoch ist die Kurtaxe in Rerik?
Hauptsaison (15. Mai bis 15. September): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (16. September bis 14. Mai): 0,75 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Rerik Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Rerik von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einer Erwerbsminderung von 100 Prozent und ihre ausgewiesenen Begleitpersonen und Bettlägerig Kranke und andere Personen, die die Einrichtungen nicht nutzen können.
Was muss ich als Gastgeber in Rerik tun?
Wer Gäste beherbergt, stellt innerhalb eines Tages nach der Ankunft eine Kurkarte aus und zieht die Kurabgabe für den gesamten geplanten Aufenthalt ein. Abgeführt wird bis zum 10. eines jeden Monats für den Vormonat. Du führst ein Gästeverzeichnis mit Name, Geburtsjahr, Anschrift, An- und Abreisetag und der Nummer der ausgestellten Kurkarte.
Was gilt in Rerik sonst noch?
Auf Nachweis zahlst du weniger: Schwerbehinderte sowie Schüler, Auszubildende und Studenten unter 27 Jahren zahlen in der Hauptsaison 0,70 € und in der Nebensaison 0,25 € weniger. Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe von 56,00 € zahlen; Zweitwohnungsinhaber müssen sie zahlen.
Muss ich meine Ferienwohnung in Rerik registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Rerik steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 2,00 €: „in der Hauptsaison für die Zeit vom 15.05 bis 15.09. 2,00 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für die Stadt Ostseebad Rerik (Kurabgabesatzung), Leseausfertigung, ausgefertigt am 30.05.2013) Kinder unter 18 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für die Stadt Ostseebad Rerik (Kurabgabesatzung), Leseausfertigung, ausgefertigt am 30.05.2013) Erwachsene, Nebensaison, 0,75 €: „in der Nebensaison für die Zeit vom 16.09 bis 14.05. 0,75Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für die Stadt Ostseebad Rerik (Kurabgabesatzung), Leseausfertigung, ausgefertigt am 30.05.2013) Kinder unter 18 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für die Stadt Ostseebad Rerik (Kurabgabesatzung), Leseausfertigung, ausgefertigt am 30.05.2013) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für die Stadt Ostseebad Rerik (Kurabgabesatzung), Leseausfertigung, ausgefertigt am 30.05.2013)