Zum Inhalt springen
Keyset

Kurabgabe in Wittenbeck: was Gastgeber 2026 erheben.

Wittenbeck erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 14,00 € Kurabgabe.

Kurabgabe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 14,00 €

Alle Sätze

Kurabgabe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 1,00 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Wittenbeck (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 14.12.2022, gilt ab 1. Januar 2023, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Rostock: Bad Doberan, Bastorf, Graal-Müritz, Kröpelin, Kühlungsborn, Nienhagen, Rerik, Steffenshagen.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurabgabe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Wittenbeck

Wie hoch ist die Kurtaxe in Wittenbeck?

1,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Wittenbeck Kurtaxe?

Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Wittenbeck von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 gegen Vorlage des Ausweises sowie eine ärztlich bescheinigte ständige Begleitperson und Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Vergütung bei ihnen wohnen.

Was muss ich als Gastgeber in Wittenbeck tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt am Anreisetag ein und händigt die Kurkarte oder Gästekarte aus. Bis zum 5. eines Monats leitest du die Meldescheine des Vormonats an die Kurabgabestelle weiter und führst die Kurabgabe unbar ab. Gemeldet wird mit den Meldescheinen der Kurabgabestelle oder über das elektronische Meldesystem; ab acht Betten ist das elektronische Meldesystem Pflicht.

Was gilt in Wittenbeck sonst noch?

Statt der Tagessätze können Gäste eine Jahreskurabgabe zahlen. Die Jahreskurabgabe beträgt 30,00 € für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht; ihr liegen 30 Aufenthaltstage zugrunde. Eigentümer und Besitzer einer Wohngelegenheit sowie ihre Familienangehörigen sind abgabepflichtig, wenn und soweit sie die Wohngelegenheit überwiegend zur Erholung nutzen. Eigentümer und Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie ihre Familienangehörigen sind unabhängig von der Aufenthaltsdauer abgabepflichtig, wenn das Fahrzeug länger als 30 Tage ohne Unterbrechung bleibt (Dauercamper). Wer unter diese beiden Regeln fällt, zahlt unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe.

Muss ich meine Ferienwohnung in Wittenbeck registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Wittenbeck steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 1,00 €: „Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der Kurabgabepflichtige (Ortsfremde Person) in Erhebungsgebiet aufhält 1,00 EUR.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Wittenbeck (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 14.12.2022) Kinder unter 16 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Wittenbeck (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 14.12.2022) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet, Berechnungsgrundlage ist der Tagessatz für den Anreisetag.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Wittenbeck (Kurabgabesatzung), ausgefertigt am 14.12.2022)