Beherbergungssteuer in Leipzig: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Leipzig erhebt eine Beherbergungssteuer: 5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 35,00 € Beherbergungssteuer.
5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Leipzig (Beherbergungssteuersatzung), Stand Februar 2023, Stadtrecht Leipzig, gilt ab 1. April 2023; Informationen zur Beherbergungssteuer in der Stadt Leipzig, Stand Februar 2023, Stadtkämmerei Leipzig, gilt ab 1. April 2023; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Beherbergungssteuer in Leipzig
Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Leipzig?
5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Übernachtungsentgelt einschließlich Umsatzsteuer; teilen sich mehrere Personen eine Leistung, wird das Entgelt anteilig auf sie verteilt.
Wer zahlt in Leipzig keine Beherbergungssteuer?
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen keine Beherbergungssteuer. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sind befreit, bei Merkzeichen B im Ausweis auch eine Begleitperson. Wer für eine zwingend notwendige medizinische Behandlung in Leipzig übernachten muss, ist befreit, bei medizinischer Notwendigkeit auch die Begleitperson; die Befreiung gibt es nur über die Rückerstattung bei der Stadtkämmerei. Wer unter der Anschrift der Unterkunft mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, zahlt nichts.
Was muss ich als Gastgeber in Leipzig tun?
Der Gast schuldet die Steuer; du ziehst sie als Vermieter bei seiner Abreise ein. Du berechnest die im Monat eingezogene Steuer selbst und meldest sie bis zum zehnten Tag des Folgemonats mit dem amtlichen Formular an und führst sie ab. Gäste, von denen du keine Steuer einziehst, vermerkst du mit Namen, Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie An- und Abreise auf einem Meldeschein, den der Gast unterschreibt.
Was gilt in Leipzig sonst noch?
Auch Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen und mit 7 Prozent Umsatzsteuer berechnet werden, zählen zur Bemessungsgrundlage, selbst wenn du sie auf der Rechnung getrennt ausweist. Auch wenn du in einem Monat niemanden beherbergt hast, meldest du das mit einer Nullmeldung. Wer eine Unterkunft eröffnet oder aufgibt, zeigt das der Stadt innerhalb eines Monats mit dem amtlichen Formular an. Als Unterkunft gilt grundsätzlich jeder möblierte Wohnraum, den du kurzfristig, also für weniger als sechs Monate, vermietest.
Muss ich meine Ferienwohnung in Leipzig registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Leipzig steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 5 %: „Der auf eine einzelne Übernachtung entfallende Beherbergungssteueranteil beträgt fünf Prozent des Wertes der Bemessungsgrundlage“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Leipzig (Beherbergungssteuersatzung), Stand Februar 2023, Stadtrecht Leipzig) Bemessung: „Bemessungsgrundlage sind die jeweils für die einzelnen Übernachtungen der Beherbergung des Gastes geschuldeten Entgelte einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Nehmen mehrere Personen eine Leistung gemeinsam in Anspruch, ist das für die Leistung geschuldete Entgelt diesen Personen anteilig zuzuordnen.“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Leipzig (Beherbergungssteuersatzung), Stand Februar 2023, Stadtrecht Leipzig)