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Beherbergungsteuer in Chemnitz 2026: 5 % vom Preis.

Chemnitz erhebt eine Beherbergungsteuer: 5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung
€

Für diesen Aufenthalt fallen an 35,00 € Beherbergungsteuer.

5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer.

Woher die Zahlen kommen

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer in der Stadt Chemnitz (Beherbergungsteuersatzung) vom 16.05.2023, Stadt Chemnitz, gilt ab 1. Januar 2024; abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

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Fragen zur Beherbergungsteuer in Chemnitz

Wie hoch ist die Beherbergungsteuer in Chemnitz?

5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Übernachtungsentgelt einschließlich Umsatzsteuer; teilen sich mehrere Personen eine Leistung, wird das Entgelt anteilig auf sie verteilt.

Wer zahlt in Chemnitz keine Beherbergungsteuer?

Minderjährige zahlen keine Beherbergungsteuer. Wer für schul- oder studienpflichtige Veranstaltungen oder wegen vorgeschriebener Ausbildungsbestandteile vor Ort übernachten muss, ist befreit. Wer für eine zwingend notwendige medizinische Behandlung in Chemnitz übernachten muss, ist befreit, bei medizinischer Notwendigkeit auch die Begleitperson; diese Befreiung gibt es aber nur über eine Erstattung durch die Stadt. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sowie Begleitpersonen mit Merkzeichen B im Ausweis sind befreit. Wer unter der Anschrift der Unterkunft mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, zahlt nichts.

Was muss ich als Gastgeber in Chemnitz tun?

Der Gast schuldet die Steuer; du ziehst sie als Vermieter bei ihm ein, wenn die Beherbergung endet. Du berechnest die eingezogene Steuer monatlich selbst, meldest sie bis zum 15. Tag nach Monatsende an und zahlst sie bis zum selben Tag an die Stadtkasse. Gäste, von denen du keine Steuer einziehst, vermerkst du mit Namen, Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie An- und Abreise auf einem Meldeschein, den der Gast unterschreibt.

Was gilt in Chemnitz sonst noch?

Wer Wohnraum nur für längere Mietverträge über mehr als ein halbes Jahr anbietet, betreibt keine Beherbergungseinrichtung im Sinne der Satzung. Hast du bei einem befreiten Gast Steuer eingezogen, kann er sie mit Nachweis beim Kassen- und Steueramt der Stadt zurückfordern. Wenn du im Monat nicht mehr als 200 € Steuer abführst, kannst du auf Antrag nur alle drei Monate anmelden. Den Beginn und das Ende deiner Vermietung teilst du der Stadt innerhalb eines Monats mit. Die Satzung gilt bis zum Ende des Jahres 2027. Bei einer medizinischen Behandlung ziehst du die Steuer trotzdem ein; der Gast beantragt die Erstattung mit Nachweis beim Kassen- und Steueramt.

Muss ich meine Ferienwohnung in Chemnitz registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Chemnitz steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Satz, 5 %: „Der auf eine einzelne Übernachtung entfallende Beherbergungsteueranteil beträgt fünf Prozent des Wertes der Bemessungsgrundlage, abgerundet auf volle Euro-Cent.“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer in der Stadt Chemnitz (Beherbergungsteuersatzung) vom 16.05.2023, Stadt Chemnitz) Bemessung: „Bemessungsgrundlage sind die jeweils für die einzelnen Übernachtungen der Beherbergung des Gastes geschuldeten Entgelte einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Nehmen mehrere Personen eine Leistung gemeinsam in Anspruch, ist das für die Leistung geschuldete Entgelt diesen Personen anteilig zuzuordnen.“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer in der Stadt Chemnitz (Beherbergungsteuersatzung) vom 16.05.2023, Stadt Chemnitz)