Beherbergungsteuer in Magdeburg 2026: 5 % vom Preis.
Magdeburg erhebt eine Beherbergungsteuer: 5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 35,00 € Beherbergungsteuer.
5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer.
Gezählt werden höchstens 21 Tage bei ununterbrochener Beherbergung in derselben Einrichtung.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer in der Landeshauptstadt Magdeburg (Beherbergungsteuersatzung), Amtsblatt für die Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 25 vom 13. Dezember 2024, gilt ab 1. April 2025; abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Ratgeber für Gastgeber
Kurtaxe und Umsatzsteuer, Kurtaxe bei Airbnb und Booking.com, Meldeschein für Ferienwohnungen, Kurtaxe-Satzung lesen, Kurtaxe für Eigentümer und Zweitwohnungen.
Deine eigene Buchungsseite.
Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.
Fragen zur Beherbergungsteuer in Magdeburg
Wie hoch ist die Beherbergungsteuer in Magdeburg?
5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Betrag, den der Gast für die Beherbergung zahlt, einschließlich Umsatzsteuer.
Wer zahlt in Magdeburg keine Beherbergungsteuer?
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen keine Beherbergungsteuer. Teilnehmende von Klassenfahrten oder Schulausflügen sind befreit, ebenso ihre Begleitpersonen. Wer unter der Anschrift der Unterkunft mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, zahlt nichts. Teilnehmende an Angeboten anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in der außerschulischen Bildung sind befreit, ebenso ihre Begleitpersonen. Einsatzkräfte und freiwillige Helfer des Katastrophenschutzes sind für die Dauer eines behördlich festgestellten Katastrophenfalls auf Antrag befreit.
Was muss ich als Gastgeber in Magdeburg tun?
Der Gast schuldet die Steuer; du ziehst sie als Vermieter bei ihm ein. Du meldest die eingezogene Steuer monatlich bis zum 15. Tag nach Monatsende an und zahlst sie bis zum 30. Tag nach Monatsende an die Stadt. Gäste, von denen du keine Steuer einziehst und die nicht befreit sind, gibst du in der Steueranmeldung mit Namen, Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie An- und Abreise an und legst eine Rechnungskopie bei.
Was gilt in Magdeburg sonst noch?
Gezählt werden höchstens 21 Tage bei ununterbrochener Beherbergung in derselben Einrichtung. Frühstück, Verpflegung, Getränke aus der Minibar, Parkkosten und Stornierungskosten gehören nicht zur Bemessungsgrundlage. Kannst du eine Pauschalrechnung ausnahmsweise nicht aufteilen, ziehst du 7 € für das Frühstück und je 12 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit ab. Auch Privatzimmer, Privatwohnungen und Ferienunterkünfte zählen als Beherbergungseinrichtung. Wer Wohnraum nur für längere Mietverträge über mehr als ein halbes Jahr anbietet, betreibt keine Beherbergungseinrichtung im Sinne der Satzung. Bei einer gemeinsamen Buchung mehrerer Gäste zählt der gesamte Betrag; das auf Kinder und Jugendliche entfallende Entgelt wird nach dem Verhältnis ihrer Zahl zur Gesamtpersonenzahl herausgerechnet. Wenn du im Monat nicht mehr als 200 € Steuer abführst, kannst du auf Antrag nur vierteljährlich anmelden. Du musst die Steuer nicht einziehen, wenn ein Vermittlungsportal sie abführt. Den Beginn und das Ende deiner Vermietung teilst du der Stadt innerhalb eines Monats mit. Hast du bei einem befreiten Gast Steuer eingezogen, kann er sie mit Nachweis bei der Stadt zurückfordern.
Muss ich meine Ferienwohnung in Magdeburg registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Magdeburg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 5 %: „Der auf eine einzelne Übernachtung entfallende Beherbergungsteueranteil beträgt 5 Prozent des Wertes der Bemessungsgrundlage, abgerundet auf volle Cent.“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer in der Landeshauptstadt Magdeburg (Beherbergungsteuersatzung), Amtsblatt für die Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 25 vom 13. Dezember 2024) Bemessung: „Bemessungsgrundlage ist der vom Beherbergungsgast für die Beherbergung geleistete Betrag (Bruttoentgelt einschließlich Umsatzsteuer).“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer in der Landeshauptstadt Magdeburg (Beherbergungsteuersatzung), Amtsblatt für die Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 25 vom 13. Dezember 2024) Höchstens 21: „Die Steuer wird bei einer ununterbrochenen Beherbergungsdauer in derselben Einrichtung längstens für 21 Tage erhoben.“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer in der Landeshauptstadt Magdeburg (Beherbergungsteuersatzung), Amtsblatt für die Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 25 vom 13. Dezember 2024)