Kurtaxe in Bad Driburg 2026: 3,10 € je Person und Nacht.
Bad Driburg erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag: 3,10 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 43,40 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 43,40 € |
Der Kurbeitrag gilt nur im als Kurort anerkannten Teil des Stadtgebiets (Kurgebiet), das die Anlage 1 der Satzung beschreibt, nicht in der ganzen Stadt. Gezählt werden höchstens 42 Tage je Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 14 Jahren | 3,10 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
| Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 50 | 2,40 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Driburg (Kurbeitragssatzung) vom 03.01.2019, im Ortsrecht der Stadt, gilt ab 1. Februar 2019, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Driburg
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Driburg?
3,10 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Driburg Kurtaxe?
Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wie viel Kurtaxe zahlt man in Bad Driburg für eine Woche?
Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 43,40 € Kurbeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.
Wer ist in Bad Driburg von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Kinder unter 14 zahlen nichts, wenn sie in Begleitung kurbeitragspflichtiger Aufsichtspersonen kommen., Besucher, die bei einem Einwohner unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen, zahlen nichts., Ortsfremde, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes, zu Schul- oder Ausbildungszwecken oder zum Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst im Kurgebiet aufhalten, zahlen nichts. und Wer wegen einer Krankheit seine Unterkunft nicht verlassen kann und das amtlich oder ärztlich nachweist, zahlt nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Bad Driburg tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag sofort ein und führt ihn an die Stadt ab. Du führst den Kurbeitrag bis zum 15. Kalendertag des Monats ab, der auf den Beginn der Unterkunft folgt. Du meldest deine Gäste bis zum 15. Kalendertag des Monats, der auf den Beginn der Unterkunft folgt, bei der Stadt.
Wer zahlt in Bad Driburg weniger Kurtaxe?
Der Betrag schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer zum ermäßigten Satz ein.
Was gilt in Bad Driburg sonst noch?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen 2,40 € je Tag, wenn sie einen amtlichen Ausweis vorlegen. Zum Nachweis der Zahlung stellst du jedem Gast eine Kurkarte aus. Weigert sich ein Gast zu zahlen, informierst du die Stadt sofort. Du haftest der Stadt für den Kurbeitrag.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Driburg registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Driburg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,10 €: „pro Person und Aufenthaltstag 3,10 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Driburg (Kurbeitragssatzung) vom 03.01.2019, im Ortsrecht der Stadt) Kinder unter 14 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung kurbeitragspflichtiger Aufsichtspersonen.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Driburg (Kurbeitragssatzung) vom 03.01.2019, im Ortsrecht der Stadt) Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 50: „für schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H. bei Vorlage eines amtlichen Ausweises 2,40 €“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Driburg (Kurbeitragssatzung) vom 03.01.2019, im Ortsrecht der Stadt) Gebiet: „Erhebungsgebiet für den Kurbeitrag ist der als Kurort anerkannte Teil des Stadtgebietes (Kurgebiet).“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Driburg (Kurbeitragssatzung) vom 03.01.2019, im Ortsrecht der Stadt) Je Nacht: „Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise gelten zusammen als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Driburg (Kurbeitragssatzung) vom 03.01.2019, im Ortsrecht der Stadt) Höchstens 42: „Der Kurbeitrag wird für die Dauer jedes Aufenthaltes erhoben, höchstens jedoch für 42 Tage pro Kalenderjahr.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Driburg (Kurbeitragssatzung) vom 03.01.2019, im Ortsrecht der Stadt)