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Kurtaxe in Bad Lippspringe 2026: 2,80 € je Person und Nacht.

Bad Lippspringe erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag: 2,80 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 39,20 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 39,20 €

Der Kurbeitrag wird im als Kurgebiet anerkannten Gebiet erhoben, dessen Grenzen die Anlage 1 der Satzung zeigt; zahlen muss auch, wer außerhalb des Kurgebiets in Bad Lippspringe zu Kur- oder Erholungszwecken untergebracht ist und Kureinrichtungen in Bad Lippspringe nutzt.

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 14 Jahren 2,80 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Lippspringe vom 11.07.2025, im Ortsrecht der Stadt (ab 01.01.2026), gilt ab 1. Januar 2026, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Lippspringe

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Lippspringe?

2,80 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Lippspringe Kurtaxe?

Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Bad Lippspringe für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 39,20 € Kurbeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Bad Lippspringe von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Kinder unter 14 zahlen nichts., Wer nachweislich wegen einer Tagung, eines Kongresses oder aus beruflichen Gründen im Kurgebiet übernachtet, zahlt nichts; den Nachweis erbringt der Gast., Schwerbeschädigte und Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 70 Prozent zahlen nichts, wenn sie die Behinderung nachweisen., Begleitpersonen von Schwerbeschädigten oder Schwerbehinderten zahlen nichts, wenn die Notwendigkeit der Begleitung nachgewiesen ist. und Wer am Ort eine Schule besucht, ausgebildet oder weitergebildet wird, zahlt nichts; die Aus- oder Weiterbildung ist nachzuweisen..

Was muss ich als Gastgeber in Bad Lippspringe tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag ein und führt ihn an die Stadt ab. Der Kurbeitrag wird mit Ausstellung der Gästekarte fällig und nach der Rechnung der Stadt abgeführt; einen festen Termin nennt die Satzung nicht. Du trägst jeden Gast vom Tag der Anreise an in die Datenbank der Stadt ein, vorzugsweise digital.

Was gilt in Bad Lippspringe sonst noch?

Kurbeitragspflichtig ist auch, wer außerhalb des Kurgebiets in Bad Lippspringe zu Kur- oder Erholungszwecken untergebracht ist und Kureinrichtungen in Bad Lippspringe nutzt. Du darfst in den Fällen der Befreiung auf Antrag eine Befreiung aussprechen und hinterlegst den Nachweis dafür prüffähig. Du stellst die Gästekarte auf den Namen des Gastes aus. Fehlt der Nachweis für eine Befreiung oder ist er offensichtlich falsch, haftest du bis zur Höhe des vollen Kurbeitrags.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Lippspringe registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Lippspringe steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,80 €: „Die Höhe des Kurbeitrages beträgt 2,80 Euro pro Übernachtung und Person.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Lippspringe vom 11.07.2025, im Ortsrecht der Stadt (ab 01.01.2026)) Kinder unter 14 Jahren, 0,00 €: „Der Beitragspflicht unterliegen Personen nicht, soweit und solange sie a) das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Lippspringe vom 11.07.2025, im Ortsrecht der Stadt (ab 01.01.2026)) Gebiet: „Der Kurbeitrag wird in dem als Kurgebiet anerkannten Gebiet erhoben. Die Grenzen des Kurgebiets sind in Anlage 1 definiert, die Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Die Höhe des Kurbeitrages beträgt 2,80 Euro pro Übernachtung und Person. (3) Weitere Eintrittsverpflichtungen innerhalb des Kurgebietes bleiben von dieser Satzung unberührt. §4 Kurbeitragspflicht, Haftung Kurbeitragspflichtig ist, wer 1) im Kurgebiet Unterkunft nimmt oder wem eine Unterkunft zugewiesen worden ist, ohne in ihr seine Hauptwohnung im Sinne des § 22 des Bundesmeldegesetzs in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung zu haben. 2) in eigenen Wohngelegenheiten, wie Fahrzeuge oder Zelte, im Kurgebiet übernachtet. 3) außerhalb des Kurgebietes in Bad Lippspringe zu Kur- oder Erholungszwecken eine vorübergehende Unterkunft hat und Kureinrichtungen in Bad Lippspringe in Anspruch nimmt.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Lippspringe vom 11.07.2025, im Ortsrecht der Stadt (ab 01.01.2026)) Je Nacht: „mit dem Tag der Anreise und endet mit dem Tag der Abreise. Die Bemessungsgrundlage ist die Übernachtung.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Lippspringe vom 11.07.2025, im Ortsrecht der Stadt (ab 01.01.2026))