Kurtaxe in Bad Rappenau 2026: bis 2,90 € je Person und Nacht.
Bad Rappenau erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe: 1,45 € bis 2,90 € je Erwachsenem und Nacht, je nach Bezirk. Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 40,60 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 40,60 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,90 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 1,45 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Rappenau vom 23.11.2023, gilt ab 1. Januar 2024 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Rappenau
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Rappenau?
Kurbezirk I (Kurbezirk I ist die Kernstadt ohne den Wohnbezirk Zimmerhof): 2,90 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II ist das übrige Gemarkungsgebiet einschließlich des Wohnbezirks Zimmerhof): 1,45 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Rappenau Kurtaxe?
Kurbezirk I: Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Kurbezirk II: Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wie viel Kurtaxe zahlt man in Bad Rappenau für eine Woche?
Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren (Kurbezirk I): 40,60 € Kurtaxe. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.
Wer ist in Bad Rappenau von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Tagesbesucher ohne Übernachtung, Wer in der Stadt arbeitet, in Ausbildung ist oder sich beruflich zu einer Tagung, Veranstaltung oder sonstigen Berufsausübung (etwa Montage) dort aufhält, Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten, Besucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich Aufnahme finden, Kranke und Schwerbehinderte, solange sie nicht in der Lage sind, Einrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen, gegen ärztliches Zeugnis, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, Blinden und Kranken, wenn der Ausweis oder eine ärztliche Bescheinigung die Begleitung belegt und Personen, die im Umfeld von Bad Rappenau arbeiten und dafür in Bad Rappenau übernachten.
Was muss ich als Gastgeber in Bad Rappenau tun?
Du meldest jeden Gast bei der Stadt an, ziehst die Kurtaxe ein und führst die gesammelten Beträge an die Stadt ab. Die Kurtaxe eines Kalendermonats führst du innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch die Stadt ab. Die Gäste eines Kalendermonats meldest du bis zum 10. des Folgemonats bei der Stadt an.
Was gilt in Bad Rappenau sonst noch?
Die pauschale Jahreskurtaxe beträgt 40 Euro im Kurbezirk I und 20 Euro im Kurbezirk II, jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Du haftest für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung der Kurtaxe und darfst sie dem Gast in Rechnung stellen. Die Meldung läuft über das kostenlose elektronische Meldeverfahren der Stadt. Die Sätze von 2,90 Euro und 1,45 Euro enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Gast muss den Grund für eine Befreiung glaubhaft machen; bei einem verspäteten Antrag gilt die Vergünstigung erst ab dem Eingang des Antrags.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Rappenau registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Rappenau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurbezirk I, Gebiet: „Der Kurbezirk I umfasst die Kernstadt ohne den Wohnbezirk Zimmerhof.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Rappenau vom 23.11.2023) Erwachsene, Kurbezirk I, 2,90 €: „Die Kurtaxe für Kurtaxepflichtige nach § 3 Abs. 1, beträgt für jede Person und jeden Tag inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in Kurbezirk I € 2,90 Kurbezirk II € 1,45“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Rappenau vom 23.11.2023) Kinder unter 18 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;“ (1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Rappenau, Gemeinderatsbeschluss vom 01.02.2024 (§ 3 und § 6 neu gefasst)) Kurbezirk II, Gebiet: „Der Kurbezirk 2 umfasst das gesamte Gemarkungsgebiet einschließlich des Wohnbezirks Zimmerhof mit Ausnahme der übrigen Kernstadt.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Rappenau vom 23.11.2023) Erwachsene, Kurbezirk II, 1,45 €: „Die Kurtaxe für Kurtaxepflichtige nach § 3 Abs. 1, beträgt für jede Person und jeden Tag inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in Kurbezirk I € 2,90 Kurbezirk II € 1,45“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Rappenau vom 23.11.2023) Kinder unter 18 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;“ (1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Rappenau, Gemeinderatsbeschluss vom 01.02.2024 (§ 3 und § 6 neu gefasst)) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Tag, wobei der Abrechnung der Tag der Abreise voll zugrunde gelegt wird.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Rappenau vom 23.11.2023)