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Kurtaxe in Bad Sassendorf 2026: 3,40 € je Person und Nacht.

Bad Sassendorf erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag: 3,40 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 47,60 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 47,60 €

Der Kurbeitrag gilt nur im staatlich anerkannten Kurgebiet, das die Anlage 1 der Satzung beschreibt (die grafische Darstellung in Anlage 2 hat nur nachrichtlichen Charakter), nicht in der ganzen Gemeinde. Die vierte und jede weitere Person eines Familienhausstandes zahlt nichts; zum Familienhausstand zählen die Personen unter 18 im Hausstand des Antragstellers und darüber hinaus Personen in Schul- oder Berufsausbildung. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 14 Jahren 3,40 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 €
Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 80 und Blinde 1,70 €
Ermäßigt: Begleitpersonen von Schwerbehinderten 1,70 €
Ermäßigt: Kurgäste in Kinderkurheimen und Kinderkurkliniken ab 15 Jahre 1,70 €
Ermäßigt: Teilnehmer an nicht berufsbedingten Tagungen, Lehrgängen, Kursen 1,70 €
Ermäßigt: Personen in Anschlussheilbehandlung (AHB) 2,38 €

Quelle: Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderungssatzung, in Kraft ab 01.01.2022, gilt ab 1. Januar 2022, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Für deine Website

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Sassendorf

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Sassendorf?

3,40 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Sassendorf Kurtaxe?

Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Bad Sassendorf für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 47,60 € Kurbeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Bad Sassendorf von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zahlen nichts, wenn sie die Voraussetzung nachweisen., Familienbesucher von Einwohnern, die im Haushalt der Einwohner unentgeltlich aufgenommen werden, zahlen nichts., Wer sich nur zur Berufsausübung, zur Ausbildung oder für den Bundesfreiwilligendienst im Kurgebiet aufhält, zahlt nichts., Für die Zeit der Bettlägerigkeit zahlen Personen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung nichts, wenn ein individuelles und substantiiertes ärztliches Attest sie nachweist. und Auf Antrag kann die Gemeinde Bezieher von Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Menschen in sozialer Härte oder Personen von herausragendem Interesse für den Kurort befreien..

Was muss ich als Gastgeber in Bad Sassendorf tun?

Du ziehst den Kurbeitrag am Ankunftstag von deinen Gästen ein und führst ihn an die Gemeinde ab. Abgeführt wird bis zum 1. des Folgemonats. Du erfasst die Personalien deiner Gäste spätestens am Ankunftstag und meldest sie grundsätzlich elektronisch.

Was gilt in Bad Sassendorf sonst noch?

Zweitwohnungsinhaber erhalten unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts eine Kurkarte für ein Jahr; der Kurbeitrag dafür beträgt 20,00 € je Person und Jahr. Wer 42 Aufenthaltstage überschreitet, bekommt rückwirkend ab dem ersten Aufenthaltstag eine für ein Jahr gültige Dauerkurkarte ausgestellt. Du stellst jedem Gast unmittelbar nach der Ankunft auf seinen Namen die Kurkarte „Bad Sassendorf Card“ aus. Du haftest der Gemeinde für den vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug und die Abführung des Kurbeitrags. Du musst deinen Gästen die Einsicht in die Kurbeitragssatzung ermöglichen.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Sassendorf registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Sassendorf steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,40 €: „Der Kurbeitrag beträgt einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer 3,40 € je Person und Aufenthaltstag.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderungssatzung, in Kraft ab 01.01.2022) Kinder unter 14 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderungssatzung, in Kraft ab 01.01.2022) Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 80 und Blinde: „Der Kurbeitrag wird unter Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen in Höhe von 50% ermäßigt für: a) Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 80 % oder mehr und Blinde.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderungssatzung, in Kraft ab 01.01.2022) Ermäßigt: Begleitpersonen von Schwerbehinderten: „in Höhe von 50% ermäßigt für: a) Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 80 % oder mehr und Blinde. 5 80.1 b) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung auf dem Schwerbehindertenausweis oder durch sonstige amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderungssatzung, in Kraft ab 01.01.2022) Ermäßigt: Kurgäste in Kinderkurheimen und Kinderkurkliniken ab 15 Jahre: „in Höhe von 50% ermäßigt für: a) Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 80 % oder mehr und Blinde. 5 80.1 b) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung auf dem Schwerbehindertenausweis oder durch sonstige amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. c) Kurgäste in Kinderkurheimen und Kinderkurkliniken ab 15 Jahre.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderungssatzung, in Kraft ab 01.01.2022) Ermäßigt: Teilnehmer an nicht berufsbedingten Tagungen, Lehrgängen, Kursen: „in Höhe von 50% ermäßigt für: a) Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 80 % oder mehr und Blinde. 5 80.1 b) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung auf dem Schwerbehindertenausweis oder durch sonstige amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. c) Kurgäste in Kinderkurheimen und Kinderkurkliniken ab 15 Jahre. d) Teilnehmer an nicht berufsbedingten Tagungen, Lehrgängen und Kursen bei Unterkunftsnahme während der Veranstaltung.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderungssatzung, in Kraft ab 01.01.2022) Ermäßigt: Personen in Anschlussheilbehandlung (AHB): „Für Personen, die sich wegen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) im Kurort aufhalten, wird ein ermäßigter Kurbeitrag einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer von 2,38 € pro Tag für die gesamte Aufenthaltsdauer erhoben.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderungssatzung, in Kraft ab 01.01.2022) Gebiet: „Erhebungsgebiet für den Kurbeitrag ist der als Kurort staatlich anerkannte Teil des Gemeindegebietes (Kurgebiet). (2)Das Kurgebiet der Gemeinde Bad Sassendorf umfasst die Gebietszonen aus Anlage 1, welche Bestandteil dieser Satzung ist. Die Anlage 2 (graphische Darstellung der Gebietszonen) dieser Satzung hat nur nachrichtlichen Charakter.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderungssatzung, in Kraft ab 01.01.2022) Je Nacht: „Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise werden bei der Kurbeitragsfestsetzung als ein Tag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderungssatzung, in Kraft ab 01.01.2022) Höchstens 42: „Der Kurbeitrag richtet sich nach der Aufenthaltsdauer und wird für höchstens 42 Aufenthaltstage erhoben.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Gemeinde Bad Sassendorf (Kurbeitragssatzung) in der Fassung der 2. Änderungssatzung, in Kraft ab 01.01.2022)