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Kurtaxe in Bad Urach 2026: bis 2,50 € je Person und Nacht.

Bad Urach erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe: 2,00 € bis 2,50 € je Erwachsenem und Nacht, je nach Bezirk. Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 35,00 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 35,00 €

Alle Sätze

Kurbezirk I
Kurbezirk I ist die Kernstadt Bad Urach ohne den Kurbezirk II. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 2,50 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 €
Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 80 (auf Antrag) 1,25 €
Kurbezirk II
Kurbezirk II sind die Stadtteile Hengen, Seeburg, Sirchingen und Wittlingen sowie der Campingplatz Pfählhof, die Jugendherberge, das Naturfreundehaus und das Haus auf der Alb. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 2,00 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 €
Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 80 (auf Antrag) 1,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Urach vom 10.04.2018, gilt ab 1. Januar 2019, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Urach

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Urach?

Kurbezirk I (Kurbezirk I ist die Kernstadt Bad Urach ohne den Kurbezirk II): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind die Stadtteile Hengen, Seeburg, Sirchingen und Wittlingen sowie der Campingplatz Pfählhof, die Jugendherberge, das Naturfreundehaus und das Haus auf der Alb): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Urach Kurtaxe?

Kurbezirk I: Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Bad Urach für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren (Kurbezirk I): 35,00 € Kurtaxe. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Bad Urach von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Familienbesuche von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen, Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten, Kranke und Schwerbehinderte, solange sie nicht in der Lage sind (zum Beispiel bei Bettlägerigkeit), Kureinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen, gegen ärztliches Zeugnis, Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken auf Antrag, wenn die Begleitung durch amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist, Wer in der Stadt arbeitet oder in Ausbildung ist und Bettlägerige Personen in Akutkrankenhäusern, wenn die Bettlägerigkeit durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist.

Was muss ich als Gastgeber in Bad Urach tun?

Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein und führst sie an die Stadt ab; für den vollständigen und richtigen Einzug haftest du. Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum 10. des Folgemonats an die Stadt ab. Gäste meldest du innerhalb von 10 Werktagen nach der Ankunft.

Wer zahlt in Bad Urach weniger Kurtaxe?

Auf Antrag zahlen Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 die Hälfte. Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung musst du spätestens am Tag der Abreise bei der Kurverwaltung einreichen.

Was gilt in Bad Urach sonst noch?

Kurtaxepflichtige Einwohner zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe: 75 Euro im Kurbezirk I, 60 Euro im Kurbezirk II. Die Kurtaxe entsteht am Tag der Ankunft und wird am letzten Aufenthaltstag fällig. Für die Meldung nutzt du den elektronischen Meldeschein oder die Vordrucke der Stadt.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Urach registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Urach steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurbezirk I, Gebiet: „Kurbezirk I 2,50 € Kernstadt Bad Urach ohne den Kurbezirk II“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Urach vom 10.04.2018) Erwachsene, Kurbezirk I, 2,50 €: „Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag: Kurbezirk I 2,50 € Kernstadt Bad Urach ohne den Kurbezirk II Kurbezirk II 2,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Urach vom 10.04.2018) Kinder unter 16 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Urach vom 10.04.2018) Kurbezirk II, Gebiet: „Kurbezirk II 2,00 € Stadtteile Hengen, Seeburg, Sirchingen und Wittlingen sowie Campingplatz Pfählhof, Jugendherberge, Naturfreundehaus, Haus auf der Alb“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Urach vom 10.04.2018) Erwachsene, Kurbezirk II, 2,00 €: „Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag: Kurbezirk I 2,50 € Kernstadt Bad Urach ohne den Kurbezirk II Kurbezirk II 2,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Urach vom 10.04.2018) Kinder unter 16 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Urach vom 10.04.2018) Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 80 (auf Antrag): „Die Kurtaxe wird auf Antrag ermäßigt für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 v.H., Ermäßigung auf die Hälfte des Kurtaxesatzes“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Urach vom 10.04.2018) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Urach vom 10.04.2018)