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Kurtaxe in Neustadt a.d.Donau 2026: bis 2,10 € je Person und Nacht.

Neustadt a.d.Donau mit Bad Gögging erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag: 1,40 € bis 2,10 € je Erwachsenem und Nacht, je nach Bezirk. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 39,20 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 39,20 €

Alle Sätze

Kurbezirk I
Kurbezirk I ist der Gemeindeteil Bad Gögging. Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 2,10 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,40 €
Kurbezirk II
Kurbezirk II sind die Gemeindeteile Deisenhofen, Heiligenstadt und Sittling sowie das Gebiet Felbermühle. Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 1,40 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,00 €

Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Neustadt a.d.Donau, in Kraft ab 01.01.2024, gilt ab 1. Januar 2024, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

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Im Kreis Kelheim: Bad Abbach 1,80 €.

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Fragen zur Kurtaxe in Neustadt a.d.Donau

Wie hoch ist die Kurtaxe in Neustadt a.d.Donau?

Kurbezirk I (Kurbezirk I ist der Gemeindeteil Bad Gögging): 2,10 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind die Gemeindeteile Deisenhofen, Heiligenstadt und Sittling sowie das Gebiet Felbermühle): 1,40 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Neustadt a.d.Donau Kurtaxe?

Kurbezirk I: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,40 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,00 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Neustadt a.d.Donau für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren (Kurbezirk I): 39,20 € Kurbeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Neustadt a.d.Donau von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von 100, wenn der Ausweis das Merkzeichen B hat.

Was muss ich als Gastgeber in Neustadt a.d.Donau tun?

Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht den Kurbeitrag ein und haftet der Stadt für den Eingang. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes an die Stadt ab; die Stadt kann zulassen, dass es erst am Monatsende geschieht. Du meldest deine Gäste der Stadt schriftlich oder elektronisch, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben.

Was gilt in Neustadt a.d.Donau sonst noch?

Der Kurbeitrag gilt nur im Kurgebiet, das sind die Kurbezirke I und II. Familien zahlen in Kurbezirk I für die erste und zweite Person je 2,10 Euro und für die dritte und jede weitere Person 1,40 Euro. Familien zahlen in Kurbezirk II für die erste und zweite Person je 1,40 Euro und für die dritte und jede weitere Person 1,00 Euro. Zur Familie zählen nur Ehegatten und die von ihnen wirtschaftlich abhängigen Kinder. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 bis 90 Prozent zahlen in beiden Kurbezirken 1,05 Euro. Für Dauercamper nennt die Satzung einen Betrag von 45,00 Euro, ohne einen Zeitraum dazu zu nennen. Du händigst jedem Gast die ausgestellte Kurkarte am Tag der Ankunft aus.

Muss ich meine Ferienwohnung in Neustadt a.d.Donau registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Neustadt a.d.Donau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurbezirk I, Gebiet: „Der Kurbezirk I umfasst das Gebiet des Gemeindeteils Bad Gögging.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Neustadt a.d.Donau, in Kraft ab 01.01.2024) Erwachsene, Kurbezirk I, 2,10 €: „im Kurbezirk I für Einzelpersonen 2,10 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Neustadt a.d.Donau, in Kraft ab 01.01.2024) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Neustadt a.d.Donau, in Kraft ab 01.01.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk I, 1,40 €: „für die dritte und jede weitere Person 1,40 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Neustadt a.d.Donau, in Kraft ab 01.01.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, Altersgrenze: „vom siebten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen sie die Sätze der dritten Person einer Familie“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Neustadt a.d.Donau, in Kraft ab 01.01.2024) Kurbezirk II, Gebiet: „Der Kurbezirk II umfasst das Gebiet der Gemeindeteile Deisenhofen, Heiligenstadt, Sittling und das Gebiet Felbermühle.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Neustadt a.d.Donau, in Kraft ab 01.01.2024) Erwachsene, Kurbezirk II, 1,40 €: „im Kurbezirk II für Einzelpersonen 1,40 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Neustadt a.d.Donau, in Kraft ab 01.01.2024) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Neustadt a.d.Donau, in Kraft ab 01.01.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk II, 1,00 €: „für die dritte und jede weitere Person 1,00 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Neustadt a.d.Donau, in Kraft ab 01.01.2024) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag gilt als 1 Tag.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Neustadt a.d.Donau, in Kraft ab 01.01.2024)