Kurtaxe auf der Reichenau 2026: bis 3,30 € je Person und Nacht.
Reichenau erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe: 1,50 € bis 3,30 € je Erwachsenem und Nacht, je nach Bezirk und Saison. Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 46,20 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 46,20 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Vor- und Nachsaison |
|---|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,30 € | 1,50 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Wer | Hauptsaison | Vor- und Nachsaison |
|---|---|---|
| Ab 15 Jahren | 2,00 € | 1,50 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Reichenau, Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2025, in Kraft seit 01.01.2026, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe auf der Reichenau
Wie hoch ist die Kurtaxe auf der Reichenau?
Übriges Gemeindegebiet (Der Hauptsaisonsatz für das übrige Gemeindegebiet gilt überall außer im Gewann Schlafbach (Willam)): Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,30 € je Erwachsenem und Nacht; Vor- und Nachsaison (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht. Gewann Schlafbach (Willam) (Für das Gewann Schlafbach (Willam) gilt in der Hauptsaison ein eigener, niedrigerer Satz): Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht; Vor- und Nachsaison (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder auf der Reichenau Kurtaxe?
Übriges Gemeindegebiet: Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Gewann Schlafbach (Willam): Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wie viel Kurtaxe zahlt man auf der Reichenau für eine Woche?
Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren (Übriges Gemeindegebiet): 46,20 € Kurtaxe. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.
Wer ist auf der Reichenau von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten, Kranke und Schwerbehinderte, solange sie wegen ihres Zustands (zum Beispiel Bettlägerigkeit) keine Kureinrichtungen oder Veranstaltungen besuchen können, mit ärztlichem Zeugnis, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sowie Begleitpersonen, die auf ständige Begleitung angewiesen sind; die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung muss durch das Kennzeichen B nachgewiesen werden. und Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung ist.
Was muss ich als Gastgeber auf der Reichenau tun?
Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Gemeinde ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug. Die fälligen Beträge erhebt die Gemeinde per Bescheid; du führst sie einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids ab. Gäste meldest du innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft an und nach Abreise ab.
Was gilt auf der Reichenau sonst noch?
Die Hauptsaison läuft vom 1. April bis 31. Oktober, die Vor- und Nachsaison vom 1. November bis 31. März. Einwohner, die ihren Lebensmittelpunkt woanders haben, zahlen stattdessen eine pauschale Jahreskurtaxe je Wohnung oder Wohnwagen: 110 Euro für eine Einzimmerwohnung, 165 Euro für eine Mehrzimmerwohnung, 110 Euro je Wohnwagenstellplatz für die Hauptsaison. Gemeldet wird über das kostenlose elektronische Meldeverfahren der Gemeinde.
Muss ich meine Ferienwohnung auf der Reichenau registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Reichenau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Übriges Gemeindegebiet, Gebiet: „a) in der Hauptsaison 3,30 Euro b) in der Hauptsaison im Gewann Schlafbach (Willam) 2,00 Euro“ (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Reichenau, Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Erwachsene, Übriges Gemeindegebiet, Hauptsaison, 3,30 €: „a) in der Hauptsaison 3,30 Euro“ (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Reichenau, Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Kinder unter 15 Jahren, Übriges Gemeindegebiet, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Reichenau, Gemeinderatsbeschluss vom 09.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025) Erwachsene, Übriges Gemeindegebiet, Vor- und Nachsaison, 1,50 €: „c) in der Vor- und Nachsaison 1,50 Euro“ (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Reichenau, Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Kinder unter 15 Jahren, Übriges Gemeindegebiet, Vor- und Nachsaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Reichenau, Gemeinderatsbeschluss vom 09.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025) Gewann Schlafbach (Willam), Gebiet: „b) in der Hauptsaison im Gewann Schlafbach (Willam) 2,00 Euro“ (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Reichenau, Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Erwachsene, Gewann Schlafbach (Willam), Hauptsaison, 2,00 €: „b) in der Hauptsaison im Gewann Schlafbach (Willam) 2,00 Euro“ (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Reichenau, Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Kinder unter 15 Jahren, Gewann Schlafbach (Willam), Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Reichenau, Gemeinderatsbeschluss vom 09.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025) Erwachsene, Gewann Schlafbach (Willam), Vor- und Nachsaison, 1,50 €: „c) in der Vor- und Nachsaison 1,50 Euro“ (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Reichenau, Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2025, in Kraft seit 01.01.2026) Kinder unter 15 Jahren, Gewann Schlafbach (Willam), Vor- und Nachsaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Reichenau, Gemeinderatsbeschluss vom 09.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Reichenau, Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2025, in Kraft seit 01.01.2026)