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Kurtaxe in Tangermünde 2026: 1,00 € je Person und Nacht.

Tangermünde erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag: 1,00 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und Kinder von 15 bis 17 Jahren zahlen 0,50 €. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 14,00 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 14,00 €

Alle Sätze

Gästebeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 1,00 €
Kinder unter 15 Jahren 0,00 €
Kinder 15 bis 17 Jahre 0,50 €
Ermäßigt: Schüler, Studenten, Auszubildende von 18 bis 24 Jahren 0,50 €
Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 50 0,50 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Tangermünde (Gästebeitragssatzung) vom 19.12.2024, Ortsrecht der Stadt Tangermünde, gilt ab 1. Januar 2025, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Die Sätze als Text

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Ratgeber für Gastgeber

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Fragen zur Kurtaxe in Tangermünde

Wie hoch ist die Kurtaxe in Tangermünde?

1,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Tangermünde Kurtaxe?

Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und Kinder von 15 bis 17 Jahren zahlen 0,50 €.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Tangermünde für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 14,00 € Gästebeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Tangermünde von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Teilnehmer an Schulfahrten zahlen nichts., Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre amtlich nachgewiesene ständige Begleitung zahlen nichts., Wer krank ist und die Unterkunft nicht verlassen kann, zahlt mit ärztlichem Zeugnis für diese Zeit nichts., Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende im dienstlichen Aufenthalt sowie Freiwillige im sozialen oder ökologischen Jahr in Tangermünde zahlen nichts., Wer zur Ausbildung bei Freiwilliger Feuerwehr, Katastrophen- oder Rettungsdienst in Tangermünde ist, zahlt nichts., Wer nur zur Arbeit oder Ausbildung in der Stadt ist, zahlt nichts. und Wer jemanden mit Hauptwohnung in Tangermünde nicht zu touristischen Zwecken besucht und unentgeltlich bei ihm wohnt, zahlt nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Tangermünde tun?

Du ziehst den Gästebeitrag samt einer etwaigen Umsatzsteuer bei deinen Gästen ein und führst ihn nach Erhalt einer Rechnung an die Stadt ab. Die Originale der Meldevordrucke gehen monatlich zum 5. des Folgemonats an die Stadt.

Wer zahlt in Tangermünde weniger Kurtaxe?

Treffen mehrere Ermäßigungsgründe zusammen, gibt es nur eine Ermäßigung.

Was gilt in Tangermünde sonst noch?

Wer in Tangermünde einen Nebenwohnsitz hat oder einen Camping- oder Bootsliegeplatz, ein Wochenendhaus, eine Datsche oder Ähnliches entsprechend nutzt, zahlt eine Jahrespauschale vom 28-fachen Tagessatz. Unterliegt der Gästebeitrag der Umsatzsteuer, erhöhen sich die Beträge um den gesetzlichen Umsatzsteuersatz; die Stadt teilt dir rechtzeitig mit, ob und mit welchem Satz. Der Gästebeitrag für den ganzen Aufenthalt wird am letzten Aufenthaltstag fällig. Du bewahrst die Gästebeiträge und ihre Abrechnung getrennt von deinem Betriebsvermögen auf, auch bei Kasse und Konto. Du machst die Gästebeitragssatzung deinen Gästen zugänglich, etwa durch Aushang, Auslegung oder auf deiner Webseite.

Muss ich meine Ferienwohnung in Tangermünde registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Tangermünde steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 1,00 €: „Der Gästebeitrag beträgt pro Aufenthaltstag 1,00 Euro.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Tangermünde (Gästebeitragssatzung) vom 19.12.2024, Ortsrecht der Stadt Tangermünde) Kinder unter 15 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Tangermünde (Gästebeitragssatzung) vom 19.12.2024, Ortsrecht der Stadt Tangermünde) Kinder 15 bis 17 Jahre, 0,50 €: „Der Gästebeitrag wird um 50 von Hundert ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche nach Vollendung des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Tangermünde (Gästebeitragssatzung) vom 19.12.2024, Ortsrecht der Stadt Tangermünde) Ermäßigt: Schüler, Studenten, Auszubildende von 18 bis 24 Jahren: „Der Gästebeitrag wird um 50 von Hundert ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche nach Vollendung des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, 2. Schüler, Studenten und Auszubildende vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Tangermünde (Gästebeitragssatzung) vom 19.12.2024, Ortsrecht der Stadt Tangermünde) Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 50: „Der Gästebeitrag wird um 50 von Hundert ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche nach Vollendung des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, 2. Schüler, Studenten und Auszubildende vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie 3. Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 50 von Hundert beträgt,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Tangermünde (Gästebeitragssatzung) vom 19.12.2024, Ortsrecht der Stadt Tangermünde) Je Nacht: „Anreise- und Abreisetag gelten für die Berechnung des Gästebeitrages zusammen als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Tangermünde (Gästebeitragssatzung) vom 19.12.2024, Ortsrecht der Stadt Tangermünde)