Kurtaxe in Xanten 2026: 2,60 € je Person und Nacht.
Xanten erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag: 2,60 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,30 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 45,50 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 45,50 € |
Der Kurbeitrag gilt nur im anerkannten Kurgebiet, das die Anlage der Satzung beschreibt, nicht in der ganzen Stadt. Die fünfte und jede weitere Person eines Familienhausstandes, die Kurbeiträge entrichtet, zahlt nichts; zum Familienhausstand zählen die Personen unter 18 im Hausstand des Antragstellers. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,60 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,30 € |
| Ermäßigt: Schwerbehinderte mit GdB 80 | 1,30 € |
| Ermäßigt: Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen aG oder B | 1,30 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Xanten vom 02.04.2014, Lesefassung der Stadt einschließlich 7. Änderung (in Kraft ab 01.04.2026), gilt ab 1. April 2026, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Xanten
Wie hoch ist die Kurtaxe in Xanten?
2,60 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Xanten Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,30 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wie viel Kurtaxe zahlt man in Xanten für eine Woche?
Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 45,50 € Kurbeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.
Wer ist in Xanten von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zahlen nichts, wenn sie die Voraussetzung nachweisen., Familienbesucher von Einwohnern, die im Haushalt der Einwohner unentgeltlich aufgenommen werden, zahlen nichts., Wer sich nur zur Berufsausübung, zur Ausbildung oder für den Bundesfreiwilligendienst im Kurgebiet aufhält, zahlt nichts., Teilnehmer von Klassenfahrten im Klassenverband und ihre Begleitpersonen zahlen nichts, außer die Begleitpersonen erhalten den Kurbeitrag nach den Entschädigungsvorschriften der Länder erstattet., Kranke, die nicht zu Heil- oder Kurzwecken, sondern zur allgemeinen Krankenversorgung stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, zahlen nichts., Besucher aus den Partnerstädten der Stadt Xanten zahlen bei städtisch organisierten Austauschen nichts., Inhaber einer Ehrenkurkarte nach § 7 der Satzung zahlen nichts., Auf Antrag zahlen Kranke und Schwerbehinderte nichts, solange sie die Kureinrichtungen und Veranstaltungen nicht besuchen können., Auf Antrag zahlen Begleitpersonen von Kranken und Schwerbehinderten nichts, wenn eine ständige Begleitperson notwendig ist., Auf Antrag zahlen Teilnehmer an von der Kurverwaltung anerkannten beruflich veranlassten Tagungen, Kongressen oder Lehrgängen nichts. und Auf Antrag zahlen Teilnehmer an von der Stadt genehmigten Zeltlagern von Kinder- und Jugendfreizeiten einschließlich ihrer Begleitpersonen nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Xanten tun?
Du ziehst den Kurbeitrag von deinen Gästen ein und führst ihn an die Stadtkasse ab. Abgeführt wird bis zum 15. des folgenden Monats. Du meldest jeden Gast mit dem vorgeschriebenen Formular binnen zwei Tagen nach der Anreise bei der Kurverwaltung an.
Was gilt in Xanten sonst noch?
Ortsfremde Inhaber einer Zweitwohnung, Personen mit zweitem oder weiterem Wohnsitz und Inhaber eines ganzjährig belegten Dauerstellplatzes auf einem Camping- oder Wohnwagenplatz zahlen unabhängig von Dauer und Häufigkeit ihres Aufenthalts einen pauschalen Jahreskurbeitrag von 55,00 € je Kalenderjahr. Du sorgst dafür, dass jeder Gast unmittelbar nach der Ankunft seine Kurkarte erhält. Du haftest neben deinen Gästen als Gesamtschuldner für den vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug und die Abführung des Kurbeitrags sowie für seinen Ausfall. Du musst deinen Gästen die Einsicht in die Kurbeitragssatzung durch Aushang an sichtbarer Stelle ermöglichen.
Muss ich meine Ferienwohnung in Xanten registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Xanten steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,60 €: „Der Kurbeitrag innerhalb des Erhebungsgebietes nach § 2 Abs. 2 der Satzung beträgt im gesamten Kurgebiet gem. § 2 Abs. 3 der Satzung einheitlich je Person und Aufenthaltstag 2,60 Euro“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Xanten vom 02.04.2014, Lesefassung der Stadt einschließlich 7. Änderung (in Kraft ab 01.04.2026)) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „b) Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr;“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Xanten vom 02.04.2014, Lesefassung der Stadt einschließlich 7. Änderung (in Kraft ab 01.04.2026)) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,30 €: „Der Kurbeitrag wird bei Vorliegen der Voraussetzungen in Höhe von 50% ermäßigt für: a) Kinder und Jugendliche ab dem 7. und bis zur Vollendung des 16. Lebens“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Xanten vom 02.04.2014, Lesefassung der Stadt einschließlich 7. Änderung (in Kraft ab 01.04.2026)) Ermäßigt: Schwerbehinderte mit GdB 80: „Der Kurbeitrag wird bei Vorliegen der Voraussetzungen in Höhe von 50% ermäßigt für: a) Kinder und Jugendliche ab dem 7. und bis zur Vollendung des 16. Lebens- 9 9.7 jahres; b) Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 %“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Xanten vom 02.04.2014, Lesefassung der Stadt einschließlich 7. Änderung (in Kraft ab 01.04.2026)) Ermäßigt: Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen aG oder B: „Der Kurbeitrag wird bei Vorliegen der Voraussetzungen in Höhe von 50% ermäßigt für: a) Kinder und Jugendliche ab dem 7. und bis zur Vollendung des 16. Lebens- 9 9.7 jahres; b) Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 % c) Begleitpersonen von Schwerbehinderten nach Abs. 1 Buchstabe b, wenn darüber hinaus im Behindertenausweis die Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder B (Blind) vermerkt ist.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Xanten vom 02.04.2014, Lesefassung der Stadt einschließlich 7. Änderung (in Kraft ab 01.04.2026)) Gebiet: „Erhebungsgebiet für den Kurbeitrag ist der nach Abs. 1 als Kurgebiet anerkannte Bereich.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Xanten vom 02.04.2014, Lesefassung der Stadt einschließlich 7. Änderung (in Kraft ab 01.04.2026)) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Tag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Xanten vom 02.04.2014, Lesefassung der Stadt einschließlich 7. Änderung (in Kraft ab 01.04.2026))