Kurtaxe in Senftenberg 2026: 2,00 € je Person und Nacht.
Senftenberg erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag: 2,00 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 28,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Saison | 7 | 28,00 € |
Der Kurbeitrag gilt in der Kernstadt Senftenberg und in den Ortsteilen Großkoschen mit Kleinkoschen und Niemtsch. Gezählt werden höchstens 28 Kalendertage je Jahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.
Alle Sätze
| Wer | 15. März bis 31. Oktober |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,00 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Lesefassung der Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) nach den Beschlüssen SVV/058/23 vom 20.09.2023 und SVV/009/25 vom 26.02.2025, mit Durchführungsverordnung, gilt ab 1. März 2025, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Im Kreis Oberspreewald-Lausitz: Lübbenau/Spreewald 2,00 €.
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Fragen zur Kurtaxe in Senftenberg
Wie hoch ist die Kurtaxe in Senftenberg?
2,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Senftenberg Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wie viel Kurtaxe zahlt man in Senftenberg für eine Woche?
Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 28,00 € Kurbeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.
Wer ist in Senftenberg von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Gäste, die von ortsansässigen Verwandten unentgeltlich und ohne Kostenerstattung in deren Haushalt aufgenommen werden, zahlen nichts., Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen nichts; bei Merkzeichen B auch ihre Begleitperson., Wer krank ist und die Unterkunft laut ärztlichem Zeugnis nicht verlassen kann, zahlt für diese Zeit nichts., Wer zur Ausbildung oder zur Arbeit in Senftenberg ist, zahlt nichts. und Schülergruppen ab fünf Personen und ihre Begleiter in Ferienlagern, Landschulheimen, Jugendherbergen und vergleichbaren Einrichtungen zahlen nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Senftenberg tun?
Als Vermieter ziehst du den Kurbeitrag bei deinen Gästen ein und führst ihn an die Stadt ab; du haftest der Stadt für den vollständigen Einzug. Die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter rechnet die Beiträge nach deinen Meldedaten ab; die Zahlungsziele sind der 30. Juni und der 31. Oktober. Die Gäste erfasst du digital im Meldesystem, das die Stadt benennt.
Was gilt in Senftenberg sonst noch?
Statt der Übernachtungssätze kann ein Gast einen Jahreskurbeitrag von 56,00 € zahlen. Die Voraussetzungen einer Befreiung weist du der Stadt in geeigneter Form nach, etwa mit einer Kopie von Attest oder Ausweis. Die Aufwandsentschädigung beträgt 3 % des im Erhebungszeitraum vom 15. März bis 31. Oktober vollständig abgerechneten Kurbeitrags und wird mit der Rechnung verrechnet. Wer die Meldedaten digital im Gästebeitragssystem erfasst und die Kurbeiträge vollständig und fristgerecht zahlt, erhält eine Aufwandsentschädigung. Du legst die Kurbeitragssatzung gut sichtbar aus oder zeigst sie deinen Gästen auf Verlangen.
Muss ich meine Ferienwohnung in Senftenberg registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Senftenberg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,00 €: „Der Kurbeitrag beträgt je Person und Übernachtung 2,00 Euro.“ (Lesefassung der Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) nach den Beschlüssen SVV/058/23 vom 20.09.2023 und SVV/009/25 vom 26.02.2025, mit Durchführungsverordnung) Kinder unter 16 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres,“ (Lesefassung der Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) nach den Beschlüssen SVV/058/23 vom 20.09.2023 und SVV/009/25 vom 26.02.2025, mit Durchführungsverordnung) Gebiet: „Erhebungsgebiet für den Kurbeitrag ist die Stadt Senftenberg mit ihrer Kernstadt und ihren Ortsteilen Großkoschen mit Kleinkoschen und Niemtsch.“ (Lesefassung der Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) nach den Beschlüssen SVV/058/23 vom 20.09.2023 und SVV/009/25 vom 26.02.2025, mit Durchführungsverordnung) Je Nacht: „Der Beitrag wird nach Übernachtungen, längstens jedoch für 28 Kalendertage im Jahr berechnet.“ (Lesefassung der Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) nach den Beschlüssen SVV/058/23 vom 20.09.2023 und SVV/009/25 vom 26.02.2025, mit Durchführungsverordnung) Höchstens 28: „Der Beitrag wird nach Übernachtungen, längstens jedoch für 28 Kalendertage im Jahr berechnet.“ (Lesefassung der Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) nach den Beschlüssen SVV/058/23 vom 20.09.2023 und SVV/009/25 vom 26.02.2025, mit Durchführungsverordnung)