Kurbeitrag in Lübbenau/Spreewald: was Gastgeber 2026 erheben.
Lübbenau/Spreewald erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 28,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 28,00 € |
Gezählt werden höchstens 28 Kalendertage je Jahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,00 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 05.12.2024, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Tourismusbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Lübbenau/Spreewald als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag. Einen festen Betrag je Bett oder Wohnung nennt die Satzung nicht: Der Messbetrag ergibt sich, indem die Reineinnahmen mit dem Vorteilssatz deiner Betriebsart aus der Anlage multipliziert werden. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Lübbenau/Spreewald
Wie hoch ist die Kurtaxe in Lübbenau/Spreewald?
2,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Lübbenau/Spreewald Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Lübbenau/Spreewald von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Gäste, die von ortsansässigen Verwandten unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden, zahlen nichts., Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80, die laut Ausweis ständig auf Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson mit Merkzeichen B zahlen nichts., Erkrankte, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen für die Dauer nichts, wenn sie das ärztlich belegen., Ortsfremde, die im Ort arbeiten oder ausgebildet werden, zahlen nichts. und Schülergruppen ab fünf Personen und ihre Begleitpersonen in Ferienlagern, Landschulheimen und Jugendherbergen zahlen nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Lübbenau/Spreewald tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein und führt ihn an die Stadt ab. Abgerechnet wird quartalsweise jeweils bis zum 10. des Folgemonats, also bis 10.04., 10.07., 10.10. und 10.01. Die Daten erfasst und meldest du elektronisch über das System AVS.
Was gilt in Lübbenau/Spreewald sonst noch?
Statt der Nächte kann ein Jahreskurbeitrag von 56,00 € je Person gezahlt werden. Du meldest jede Vermietung, auch wenn der Gast befreit ist. Bei fristgerechter, elektronischer Abrechnung erstattet die Stadt dir 5 Prozent des Nettobetrags als Kostenerstattung. Du haftest der Stadt gegenüber für den vollständigen Einzug des Kurbeitrags. Weigert sich ein Gast zu zahlen, meldest du das der Stadt unverzüglich mit Name und Adresse. Du musst die aktuelle Satzung gut sichtbar auslegen oder aushängen.
Was kostet der Tourismusbeitrag in Lübbenau/Spreewald für Vermieter?
Einen festen Betrag je Bett oder Wohnung nennt die Satzung nicht: Der Messbetrag ergibt sich, indem die Reineinnahmen mit dem Vorteilssatz deiner Betriebsart aus der Anlage multipliziert werden. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Wer zahlt in Lübbenau/Spreewald den Tourismusbeitrag?
Zahlen musst du, wenn dir der Tourismus in Lübbenau/Spreewald und seinen Orts- und Gemeindeteilen besondere unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?
Bis zum 31. Juli jedes Jahres teilst du der Stadt deinen Gesamtumsatz des Jahres mit, das dem Erhebungsjahr zwei Jahre vorausging, und belegst ihn zum Beispiel mit der BWA oder der Umsatzsteuererklärung. Der Beitrag kommt per Bescheid und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig. Beträgt der Beitrag weniger als 10 Euro, wird er nicht erhoben. Es zählen in der Regel die möglichen Mehreinnahmen des Jahres, das dem Erhebungsjahr zwei Jahre vorausging. Die Reineinnahmen ermittelt die Stadt mit dem mittleren Reingewinnsatz aus der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen, die beim Erlass des Bescheides gilt. Für Beherbergung (Hotel, Pension, Privatzimmervermieter usw.) nennt die Anlage einen Vorteilssatz von 90 Prozent. Für Campingplätze und Wohnwagen- und Wohnmobilstellplätze nennt die Anlage ebenfalls einen Vorteilssatz von 90 Prozent. Zur Berechnung zählen deine Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer. Auch ein Jahr ohne Umsatz meldest du und belegst es. Die Pflicht beginnt im Jahr nach dem Start deines Betriebs und endet zum Ende des Monats, in dem du ihn aufgibst.
Muss ich meine Ferienwohnung in Lübbenau/Spreewald registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Lübbenau/Spreewald steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,00 €: „Der Kurbeitrag einschließlich Umsatzsteuer beträgt je Person und Aufenthaltstag 2,00 €.“ (Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 05.12.2024) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“ (Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 05.12.2024) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Tag gerechnet.“ (Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 05.12.2024) Höchstens 28: „Der Kurbeitrag wird nach den Aufenthaltstagen, längstens jedoch für 28 Kalendertage im Jahr berechnet.“ (Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 05.12.2024) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Der Tourismusbeitrag wird von den Personen und Unternehmen erhoben, denen durch den Tourismus besondere unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile in Lübbenau/Spreewald und ihren Orts- und Gemeindeteilen geboten werden.“ (Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) vom 04.12.2025) Abgabesatz: „Der Hebesatz zur Berechnung des Beitrages nach § 5 Absatz 1 bis 3 wird auf 5 v. H. festgesetzt.“ (Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) vom 04.12.2025) Umsatz: „Berechnungsgrundlage für den Beitrag nach § 5 Absatz 1 sind in der Regel die möglichen Mehreinnahmen des Haushaltsjahres, welches dem Erhebungszeitraum (§ 7) zwei Jahre vorausging.“ (Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) vom 04.12.2025)