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Kurtaxe in Bad Dürrheim 2026: bis 3,00 € je Person und Nacht.

Bad Dürrheim erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe: 1,50 € bis 3,00 € je Erwachsenem und Nacht, je nach Bezirk. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 42,00 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 42,00 €

Alle Sätze

Kurzone I
Kurzone I ist der Kernort Bad Dürrheim. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 3,00 €
Kinder unter 12 Jahren 0,00 €
Kinder 12 bis 17 Jahre 1,31 €
Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 80 (auf Antrag) 2,40 €
Ermäßigt: Beruflich Anwesende, die woanders arbeiten (auf Antrag) 2,40 €
Kurzone II
Kurzone II sind die Stadtteile Hochemmingen, Oberbaldingen, Sunthausen, Biesingen, Öfingen und Unterbaldingen. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 1,50 €
Kinder unter 12 Jahren 0,00 €
Kinder 12 bis 17 Jahre 0,66 €
Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 80 (auf Antrag) 1,20 €
Ermäßigt: Beruflich Anwesende, die woanders arbeiten (auf Antrag) 1,20 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Dürrheim vom 09.11.2020, zuletzt beschlossen am 30.11.2023 (Stand 30.11.2023), gilt ab 1. Januar 2024, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

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Im Schwarzwald-Baar-Kreis: Schonach 3,00 €, Schönwald 3,00 €, Triberg 4,00 €.

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Dürrheim

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Dürrheim?

Kurzone I (Kurzone I ist der Kernort Bad Dürrheim): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht. Kurzone II (Kurzone II sind die Stadtteile Hochemmingen, Oberbaldingen, Sunthausen, Biesingen, Öfingen und Unterbaldingen): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Dürrheim Kurtaxe?

Kurzone I: Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts und Kinder von 12 bis 17 Jahren zahlen 1,31 €. Kurzone II: Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts und Kinder von 12 bis 17 Jahren zahlen 0,66 €.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Bad Dürrheim für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren (Kurzone I): 42,00 € Kurtaxe. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Bad Dürrheim von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Tagesbesucher ohne Übernachtung, Eltern, Kinder, Geschwister und Geschwisterkinder von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich Aufnahme finden, Kranke und Schwerbehinderte, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, während dieses Zustands und gegen ärztliches Zeugnis, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, Blinden und Kranken, wenn der Ausweis oder eine ärztliche Bescheinigung die Begleitung belegt und sie selbst keine Kureinrichtungen nutzen und Wer in der Stadt arbeitet, in Ausbildung ist oder sich beruflich zu einer Tagung oder Veranstaltung dort aufhält.

Was muss ich als Gastgeber in Bad Dürrheim tun?

Du meldest jeden Gast zur Kurtaxe an, ziehst sie ein und führst sie an die Kur- und Bäder GmbH ab; für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung haftest du. Die Beträge eines Kalendermonats sind jeweils zum 10. des Folgemonats fällig. Gäste meldest du spätestens am nächsten Werktag nach der Ankunft bei der Kur- und Bäder GmbH; Betriebe ab 10 Betten mit Online-Zugang melden online.

Wer zahlt in Bad Dürrheim weniger Kurtaxe?

Auf Antrag zahlen Schwerbehinderte (mindestens 80 % Erwerbsminderung) und Personen, die aus beruflichen Gründen vor Ort sind, aber in einer anderen Gemeinde arbeiten, 20 % weniger. Ab dem 43. Aufenthaltstag im Kalenderjahr ermäßigt sich die Kurtaxe um 50 %. Ermäßigungen und Befreiungen musst du innerhalb von 3 Tagen nach der Ankunft bei der Kur- und Bäder GmbH beantragen; bei einem verspäteten Antrag gilt die Vergünstigung erst ab dem Eingang.

Was gilt in Bad Dürrheim sonst noch?

Wem ein Träger der öffentlichen Sozialversicherung eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme verordnet hat und die vollen Behandlungskosten nach Abzug der Eigenbeteiligung übernimmt, zahlt in Kurzone I 2,70 Euro je Tag, Kinder und Jugendliche 1,18 Euro. Wer nach § 3 Abs. 2 Satz 1 kurtaxepflichtig ist, sowie Inhaber von Camping-Dauer-Stellplätzen und deren Familienangehörige zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe: ab 18 Jahren 54 Euro in Kurzone I und 27 Euro in Kurzone II, Kinder und Jugendliche 23,75 Euro in Kurzone I und 11,88 Euro in Kurzone II. Die Stadt hat die Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim beauftragt, die Kurtaxe zu berechnen, die Bescheide zu versenden und die Kurtaxe entgegenzunehmen; an sie führst du ab.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Dürrheim registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Dürrheim steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurzone I, Gebiet: „Zur Kurzone I gehört der Kernort Bad Dürrheim.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Dürrheim vom 09.11.2020, zuletzt beschlossen am 30.11.2023 (Stand 30.11.2023)) Erwachsene, Kurzone I, 3,00 €: „Die Kurtaxe beträgt für jede Person und jeden Tag für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Kurzone I in Kurzone II ab dem 1.1.2024 € 3,00 € 1,50 für Kinder und Jugendliche ab dem 1.1.2024 € 1,31 € 0,66“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Dürrheim vom 09.11.2020, zuletzt beschlossen am 30.11.2023 (Stand 30.11.2023)) Kinder unter 12 Jahren, Kurzone I, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Dürrheim vom 09.11.2020, zuletzt beschlossen am 30.11.2023 (Stand 30.11.2023)) Kinder 12 bis 17 Jahre, Kurzone I, 1,31 €: „Die Kurtaxe beträgt für jede Person und jeden Tag für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Kurzone I in Kurzone II ab dem 1.1.2024 € 3,00 € 1,50 für Kinder und Jugendliche ab dem 1.1.2024 € 1,31 € 0,66“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Dürrheim vom 09.11.2020, zuletzt beschlossen am 30.11.2023 (Stand 30.11.2023)) Kurzone II, Gebiet: „Zur Kurzone II gehören die Stadtteile Hochemmingen, Oberbaldingen, Sunthausen, Biesingen, Öfingen und Unterbaldingen.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Dürrheim vom 09.11.2020, zuletzt beschlossen am 30.11.2023 (Stand 30.11.2023)) Erwachsene, Kurzone II, 1,50 €: „Die Kurtaxe beträgt für jede Person und jeden Tag für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Kurzone I in Kurzone II ab dem 1.1.2024 € 3,00 € 1,50 für Kinder und Jugendliche ab dem 1.1.2024 € 1,31 € 0,66“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Dürrheim vom 09.11.2020, zuletzt beschlossen am 30.11.2023 (Stand 30.11.2023)) Kinder unter 12 Jahren, Kurzone II, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Dürrheim vom 09.11.2020, zuletzt beschlossen am 30.11.2023 (Stand 30.11.2023)) Kinder 12 bis 17 Jahre, Kurzone II, 0,66 €: „Die Kurtaxe beträgt für jede Person und jeden Tag für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Kurzone I in Kurzone II ab dem 1.1.2024 € 3,00 € 1,50 für Kinder und Jugendliche ab dem 1.1.2024 € 1,31 € 0,66“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Dürrheim vom 09.11.2020, zuletzt beschlossen am 30.11.2023 (Stand 30.11.2023)) Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 80 (auf Antrag): „Die Kurtaxe wird auf Antrag um 20 % ermäßigt a) für Schwerbeschädigte und Schwerbehinderte mit mindestens 80 % Erwerbsminderung gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises, b) für Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten, aber in einer anderen Gemeinde ihrer Arbeit nachgehen.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Dürrheim vom 09.11.2020, zuletzt beschlossen am 30.11.2023 (Stand 30.11.2023)) Ermäßigt: Beruflich Anwesende, die woanders arbeiten (auf Antrag): „Die Kurtaxe wird auf Antrag um 20 % ermäßigt a) für Schwerbeschädigte und Schwerbehinderte mit mindestens 80 % Erwerbsminderung gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises, b) für Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten, aber in einer anderen Gemeinde ihrer Arbeit nachgehen.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Dürrheim vom 09.11.2020, zuletzt beschlossen am 30.11.2023 (Stand 30.11.2023)) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Tag, wobei der Abrechnung der Tag der Abreise voll zugrunde gelegt wird.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Dürrheim vom 09.11.2020, zuletzt beschlossen am 30.11.2023 (Stand 30.11.2023))