Kurtaxe in Triberg: was Gastgeber 2026 erheben.
Triberg erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 70,00 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 70,00 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 4,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 2,00 € |
Quelle: Satzung der Stadt Triberg im Schwarzwald über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung 2026), Gemeinderatsbeschluss vom 15.10.2025, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Triberg als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Beherbergungsbetriebe und Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, 0,30 € je Übernachtung.
Für deine Vermietung zahlst du 300,00 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.
0,30 € je Übernachtung.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherbergungsbetriebe und Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten | 0,30 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Kurtaxe in Triberg
Wie hoch ist die Kurtaxe in Triberg?
4,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Triberg Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 2,00 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Triberg von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen, Auf Antrag: Blinde und Rollstuhlfahrer; eine Begleitperson ist ebenfalls frei, Auf Antrag zahlen schwerbehinderte Menschen mit 100 % Erwerbsminderung die Hälfte und Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung ist.
Was muss ich als Gastgeber in Triberg tun?
Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Gemeinde ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug. Die Beträge eines Monats führst du bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde ab. Gäste meldest du innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an und nach Abreise ab, mit den Vordrucken der Gemeinde.
Was gilt in Triberg sonst noch?
Der Kurbezirk umfasst die Kernstadt Triberg, den Ortsteil Nußbach mit dem Wohnbezirk entlang der B33 und dem Hohnenweg sowie den Ortsteil Gremmelsbach; es gibt nur einen Satz.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Triberg für Vermieter?
Beherbergungsbetriebe und Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten: 0,30 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 300,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Triberg den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Triberg selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Du meldest die Zahl der Übernachtungen so, wie es die Kurtaxesatzung vorsieht. Der Beitrag auf die Übernachtungen wird so fällig, wie es die Kurtaxesatzung regelt. Bei Beherbergungsbetrieben und Privatzimmervermietern, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, bemisst sich der Beitrag nach der Zahl der Übernachtungen und nicht nach dem Umsatz. Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 8 % des Messbetrags.
Muss ich meine Ferienwohnung in Triberg registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Triberg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 4,00 €: „ganzjährig für jede Person ab 16 Jahren (Kurtaxe: 7%) (Tag nach Vollendung des 16. Lebensjahres) 4,0000 € (Brutto)“ (Satzung der Stadt Triberg im Schwarzwald über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung 2026), Gemeinderatsbeschluss vom 15.10.2025) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.“ (Satzung der Stadt Triberg im Schwarzwald über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung 2026), Gemeinderatsbeschluss vom 15.10.2025) Kinder 6 bis 15 Jahre, 2,00 €: „ganzjährig für jede Person ab 16 Jahren (Kurtaxe: 7%) (Tag nach Vollendung des 16. Lebensjahres) 4,0000 € (Brutto) 0,26 €(7% Ust) 3,74 € (Netto) ganzjährig für jede Person ab 6 Jahren (Tag nach Vollendung des 6. Lebensjahres) 2,0000 € (Brutto)“ (Satzung der Stadt Triberg im Schwarzwald über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung 2026), Gemeinderatsbeschluss vom 15.10.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung der Stadt Triberg im Schwarzwald über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung 2026), Gemeinderatsbeschluss vom 15.10.2025) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen juristischen Personen, allen natürlichen Personen und allen nicht eingetragenen Vereinen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Stadt Triberg im Schwarzwald aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebes (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.“ (Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt Triberg im Schwarzwald, Beschluss vom 15.04.2026) Beherbergungsbetriebe und Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten: „je Übernachtung 0,30 €“ (Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt Triberg im Schwarzwald, Beschluss vom 15.04.2026)