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Kurtaxe in Schönwald: was Gastgeber 2026 erheben.

Schönwald erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 53,20 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 53,20 €

Alle Sätze

Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 3,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,60 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 08.04.2025, gilt ab 1. Dezember 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Schönwald als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Beherbergungsbetriebe und Privatzimmervermieter mit Einnahmen aus Übernachtung und gegebenenfalls Verpflegung ihrer Übernachtungsgäste (Übernachtungsbeitrag), 0,40 € je Gast und Nacht.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 1,60 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.

0,40 € je Gast und Nacht.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Beherbergungsbetriebe und Privatzimmervermieter mit Einnahmen aus Übernachtung und gegebenenfalls Verpflegung ihrer Übernachtungsgäste (Übernachtungsbeitrag) 0,40 € je Gast und Nacht

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Schwarzwald-Baar-Kreis: Schonach, Triberg.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Schönwald

Wie hoch ist die Kurtaxe in Schönwald?

3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Schönwald Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Schönwald von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Tagesbesucher ohne Übernachtung, Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, Personen, die sich zur Sportausübung bei Wettkämpfen in Schönwald aufhalten und Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung ist oder sich beruflich zu einer Tagung oder Veranstaltung dort aufhält.

Was muss ich als Gastgeber in Schönwald tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie an die Gemeinde ab und haftet für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung. Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum Ende des Folgemonats gesammelt an die Gemeinde ab. Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Anreise an und drei Tage nach der Abreise ab.

Was gilt in Schönwald sonst noch?

Du darfst deinen Gästen die Kurtaxe in Rechnung stellen. Die Gästekarte mit dem Hinweis KONUS berechtigt die Gäste zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn in den teilnehmenden Verkehrsverbünden im Schwarzwald. Einwohner, die ihren Lebensmittelpunkt woanders haben (etwa Inhaber einer Zweit- oder Ferienwohnung), zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe je Wohnung: 240 Euro für eine Einzimmerwohnung, 300 Euro für eine Wohnung mit mehr als einem Zimmer. Wenn die Gemeinde die Kurtaxe mit schriftlichem Bescheid anfordert, führst du sie innerhalb von 14 Tagen nach der Anforderung ab. Für die Meldung nutzt du das elektronische Meldeverfahren, das die Gemeinde kostenlos bereitstellt.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Schönwald für Vermieter?

Beherbergungsbetriebe und Privatzimmervermieter mit Einnahmen aus Übernachtung und gegebenenfalls Verpflegung ihrer Übernachtungsgäste (Übernachtungsbeitrag): 0,40 € je Gast und Nacht, bei 1.000 Gästeübernachtungen im Jahr 400,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Schönwald den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du in Schönwald im Schwarzwald selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Du meldest die Gäste, die du gegen Entgelt beherbergst, innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft oder Abreise bei der Tourist-Information an beziehungsweise ab. Der Übernachtungsbeitrag ist monatlich fällig und wird zusammen mit der Kurtaxe gezahlt. Als Beherbergungsbetrieb oder Privatzimmervermieter wirst du nach der Zahl der Übernachtungen veranlagt und nicht nach deinem Umsatz. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag: der Ankunftstag zählt voll, der Abreisetag nicht. Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 9 % des Messbetrags. Besondere wirtschaftliche Vorteile, die nicht unter die Veranlagung nach Übernachtungen fallen, werden zusätzlich nach den Mehreinnahmen ermittelt; der Übernachtungsbeitrag ist dann nicht dein ganzer Beitrag.

Muss ich meine Ferienwohnung in Schönwald registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Schönwald steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,00 €: „a. für Personen ab 16 Jahren 3,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 08.04.2025) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 08.04.2025) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,60 €: „a. für Personen ab 16 Jahren 3,00 € b. für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,60 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 08.04.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet, wobei der Ankunftstag voll und der Abreisetag nicht berechnet wird.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 08.04.2025) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen natürlichen und juristischen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.“ (Satzung der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Beschluss vom 02.11.2010) Beherbergungsbetriebe und Privatzimmervermieter mit Einnahmen aus Übernachtung und gegebenenfalls Verpflegung ihrer Übernachtungsgäste (Übernachtungsbeitrag): „Der Übernachtungsbeitrag (§ 3 Abs. 3 Satz 1) beträgt 0,40 € je Person und Aufenthaltstag.“ (Satzung der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Beschluss vom 02.11.2010)