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Kurtaxe in Schonach: was Gastgeber 2026 erheben.

Schonach erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 52,50 €

Die fünfte und jede weitere Person einer Familie zahlt nichts, wenn für vier Familienmitglieder Kurtaxe entrichtet wird. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.

Alle Sätze

Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 3,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,50 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Schonach im Schwarzwald vom 06.03.2012 in der Zusammenfassung vom 24.06.2025, gilt ab 1. November 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Schonach als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Privatzimmervermieter und Beherbergungsbetriebe, die nur Wohnungen und Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (Übernachtungsbeitrag), 0,25 € je Gast und Nacht.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 1,00 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.

0,25 € je Gast und Nacht.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Privatzimmervermieter und Beherbergungsbetriebe, die nur Wohnungen und Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (Übernachtungsbeitrag) 0,25 € je Gast und Nacht

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Schwarzwald-Baar-Kreis: Schönwald, Triberg.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Schonach

Wie hoch ist die Kurtaxe in Schonach?

3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Schonach Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,50 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Schonach von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung ist oder sich beruflich zu einer Tagung oder Veranstaltung dort aufhält, Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtung nutzen, Personen, die sich für die Dauer eines Wettkampfs zur Sportausübung in der Gemeinde aufhalten und Schwerbehinderte Menschen mit mindestens 80 Prozent nachgewiesener Erwerbsminderung.

Was muss ich als Gastgeber in Schonach tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie ab und haftet für den vollständigen und richtigen Einzug. Wer bar kassiert, führt die fällig gewordenen Beträge jeweils bis zum 10. des Folgemonats ab. Gäste meldest du innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft an und nach der Abreise ab.

Was gilt in Schonach sonst noch?

Einwohner, die ihren Lebensmittelpunkt woanders haben (etwa Inhaber einer Zweit- oder Ferienwohnung), zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe: 100 Euro für die erste Person, 45 Euro für die zweite und dritte Person des Haushalts. Im Auftrag der Gemeinde berechnet die Hochschwarzwald Touristik GmbH die Kurtaxe, versendet die Bescheide und nimmt die Kurtaxe entgegen.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Schonach für Vermieter?

Privatzimmervermieter und Beherbergungsbetriebe, die nur Wohnungen und Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (Übernachtungsbeitrag): 0,25 € je Gast und Nacht, bei 1.000 Gästeübernachtungen im Jahr 250,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Schonach den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du in Schonach im Schwarzwald selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Du meldest der Gemeinde innerhalb von 24 Stunden nach der Abreise, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast. Der Beitrag auf die Übernachtungen ist 7 Tage nach Zustellung des Beitragsbescheids fällig. Als Privatzimmervermieter oder Beherbergungsbetrieb, der nur Wohnungen und Zimmer vorübergehend an Fremde vermietet, richtet sich dein Beitrag nach der Zahl der Übernachtungen und nicht nach deinem Umsatz. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag: der Ankunftstag zählt voll, der Abreisetag nicht. Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 8 % des Messbetrags; für kleine Beträge nennt die Satzung noch eine Grenze in DM, unter der kein Beitrag erhoben wird. Besondere wirtschaftliche Vorteile, die nicht unter die Veranlagung nach Übernachtungen fallen, werden zusätzlich nach den Mehreinnahmen ermittelt; der Übernachtungsbeitrag ist dann nicht dein ganzer Beitrag.

Muss ich meine Ferienwohnung in Schonach registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Schonach steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,00 €: „für jede Person ab 16 Jahren einschließlich MWSt. ganzjährig 3,00 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Schonach im Schwarzwald vom 06.03.2012 in der Zusammenfassung vom 24.06.2025) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Schonach im Schwarzwald vom 06.03.2012 in der Zusammenfassung vom 24.06.2025) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,50 €: „und für jedes Kind ab 6 Jahren bis unter 16 Jahren 1,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Schonach im Schwarzwald vom 06.03.2012 in der Zusammenfassung vom 24.06.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Schonach im Schwarzwald vom 06.03.2012 in der Zusammenfassung vom 24.06.2025) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen natürlichen und juristischen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde Schonach im Schwarzwald aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.“ (Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Schonach im Schwarzwald vom 18. Mai 1999 in der Zusammenfassung vom 08. Mai 2001) Privatzimmervermieter und Beherbergungsbetriebe, die nur Wohnungen und Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten (Übernachtungsbeitrag): „Der Übernachtungsbeitrag (§ 3 Abs. 4) beträgt -,25 Euro je Person und Aufenthaltstag.“ (Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Schonach im Schwarzwald vom 18. Mai 1999 in der Zusammenfassung vom 08. Mai 2001)