Kurtaxe in Kressbronn 2026: bis 3,95 € je Person und Nacht.
Kressbronn erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe: 1,50 € bis 3,95 € je Erwachsenem und Nacht, je nach Saison. Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 55,30 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Sommer | 7 | 55,30 € |
Alle Sätze
| Wer | Sommer | Winter |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,95 € | 1,50 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Neufassung, Gemeinderatsbeschluss vom 23.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, gilt ab 1. Januar 2025, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Im Bodenseekreis: Hagnau bis 3,70 €, Immenstaad bis 3,50 €, Langenargen bis 3,50 €, Meersburg bis 4,50 €, Überlingen bis 4,10 €, Uhldingen-Mühlhofen bis 3,50 €.
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Fragen zur Kurtaxe in Kressbronn
Wie hoch ist die Kurtaxe in Kressbronn?
Sommer (1. April bis 31. Oktober): 3,95 € je Erwachsenem und Nacht; Winter (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Kressbronn Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wie viel Kurtaxe zahlt man in Kressbronn für eine Woche?
Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 55,30 € Kurtaxe. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.
Wer ist in Kressbronn von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Tagesgäste, die höchstens einen Tag im Gemeindegebiet bleiben und keine Unterkunft nehmen, Familienbesuche von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und nicht Einrichtungen, Veranstaltungen oder den ÖPNV nutzen, Kranke, pflegebedürftige, bettlägerige und schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die keine Möglichkeit haben, Einrichtungen, Veranstaltungen oder den ÖPNV zu nutzen, Begleitpersonen im Sinne des Schwerbehindertenrechts von Personen nach Nr. 4 (Kranke, Pflegebedürftige, Bettlägerige, Schwerbehinderte), wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson durch den Schwerbehindertenausweis oder in anderer geeigneter Weise belegt ist; weitere Voraussetzungen regelt § 2 Abs. 5 Nr. 5 der Satzung. und Wer in der Gemeinde arbeitet oder dort in Ausbildung (auch Schule und Studium) steht oder sich beruflich zu einer Tagung oder Veranstaltung dort aufhält.
Was muss ich als Gastgeber in Kressbronn tun?
Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Gemeinde ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug. Die Kurtaxe eines Monats führst du bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde ab. Gäste meldest du spätestens bis zum 10. des Monats nach An- beziehungsweise Abreise an und ab.
Was gilt in Kressbronn sonst noch?
Die Kurtaxe wird das ganze Jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember erhoben. Inhaber von Zweitwohnungen zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 118,50 Euro pro Person, wenn sie die Zweitwohnung im Jahr dauerhaft, mindestens aber an 30 Tagen, halten. Inhaber von Campingstellplätzen zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 98,75 Euro pro Person, wenn sie den Stellplatz im Jahr dauerhaft, mindestens aber an 25 Tagen, nutzen dürfen. Ortsfremde Personen ohne Hauptwohnung im Gemeindegebiet, die einen Bootsliegeplatz in einer Hafenanlage im Gemeindegebiet nutzen dürfen, zahlen unabhängig von der Länge des Aufenthalts und einer Übernachtung auf dem Boot eine pauschale Jahreskurtaxe von 59,25 Euro, wenn das Nutzungsrecht im Jahr dauerhaft, mindestens aber an 15 Tagen, besteht. Beherbergungsbetriebe, Campingplatz- und Hafenbetreiber können die Kurtaxe durch eine Jahrespauschale ablösen; einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Der Antrag ist spätestens bis zum 1. März des laufenden Jahres bei der Gemeinde einzureichen. Gemeldet wird in das elektronische Meldesystem der Gemeinde.
Muss ich meine Ferienwohnung in Kressbronn registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Kressbronn steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Sommer, 3,95 €: „1. für den Zeitraum von 1. April bis 31. Oktober 3,95 Euro;“ (Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Neufassung, Gemeinderatsbeschluss vom 23.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025) Kinder unter 16 Jahren, Sommer, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr;“ (Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Neufassung, Gemeinderatsbeschluss vom 23.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025) Erwachsene, Winter, 1,50 €: „2. für den Zeitraum von 1. November bis 31. März 1,50 Euro.“ (Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Neufassung, Gemeinderatsbeschluss vom 23.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025) Kinder unter 16 Jahren, Winter, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr;“ (Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Neufassung, Gemeinderatsbeschluss vom 23.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Neufassung, Gemeinderatsbeschluss vom 23.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025)