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Kurtaxe in Immenstaad: was Gastgeber 2026 erheben.

Immenstaad erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,00 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 49,00 €

Alle Sätze

Kurtaxe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober; Vor- und Nachsaison: 1. November bis 31. März.
Wer Hauptsaison Vor- und Nachsaison
Ab 15 Jahren 3,50 € 2,20 €
Kinder unter 15 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 22.01.2019, zuletzt geändert am 13.10.2025 (6. Änderung), Fassung der Gemeinde, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe am Bodensee Alle Orte

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Immenstaad als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, 0,28 € je Gast und Nacht.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 1,12 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.

0,28 € je Gast und Nacht.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten 0,28 € je Gast und Nacht

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Bodenseekreis: Hagnau, Langenargen, Meersburg, Überlingen.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Immenstaad

Wie hoch ist die Kurtaxe in Immenstaad?

Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Vor- und Nachsaison (1. November bis 31. März): 2,20 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Immenstaad Kurtaxe?

Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Immenstaad von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Geschäftsreisende, Familienbesuche bei Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen, Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten, Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken, wenn eine amtliche oder ärztliche Bescheinigung die Notwendigkeit belegt und Ortsfremde, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen.

Was muss ich als Gastgeber in Immenstaad tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe ein, führt sie ab und haftet der Gemeinde für den vollständigen und richtigen Einzug. Die Gemeinde fordert die Beträge eines Monats per Bescheid an; du zahlst innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung. Deine Gäste meldest du innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft an und nach Abreise ab, über das elektronische Verfahren der Gemeinde.

Was gilt in Immenstaad sonst noch?

Die Hauptsaison geht vom 1. April bis 31. Oktober, die Vor- und Nachsaison vom 1. November bis 31. März. Anträge auf Befreiung musst du spätestens am Abreisetag bei der Gemeinde einreichen lassen. Für die Meldung gilt das elektronische Meldescheinverfahren der Gemeinde; auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte darauf verzichten. Wenn ein Gast die Kurtaxe nicht zahlen will, meldest du das der Gemeinde unverzüglich.

Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Immenstaad für Vermieter?

Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten: 0,28 € je Gast und Nacht, bei 1.000 Gästeübernachtungen im Jahr 280,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Immenstaad die Fremdenverkehrsabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir der Fremdenverkehr in Immenstaad am Bodensee unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, die von der Kurtaxe befreit sind, zählen bei der Fremdenverkehrsabgabe nicht mit.

Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?

Du meldest der Gemeinde innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast. Die Abgabe auf die Übernachtungen ist 14 Tage nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. Vermietest du als Privatzimmervermieter nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde, richtet sich deine Abgabe nach der Zahl der Übernachtungen und nicht nach deinem Umsatz. Die Abgabe auf die Übernachtungen wird monatlich erhoben. Alle anderen Abgabepflichtigen zahlen 6,50 % des Messbetrags; beträgt die Abgabe weniger als 10 €, wird sie nicht erhoben. Hotels, Gasthöfe und andere mit Einnahmen aus Unterkunft und Verpflegung zahlen mindestens den Betrag, der sich aus ihren Übernachtungszahlen mit dem Satz je Übernachtung ergäbe.

Muss ich meine Ferienwohnung in Immenstaad registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Immenstaad steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,50 €: „Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag a) in der Hauptsaison 3,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 22.01.2019, zuletzt geändert am 13.10.2025 (6. Änderung), Fassung der Gemeinde) Kinder unter 15 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 22.01.2019, zuletzt geändert am 13.10.2025 (6. Änderung), Fassung der Gemeinde) Erwachsene, Vor- und Nachsaison, 2,20 €: „b) in der Vor- und Nachsaison 2,20 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 22.01.2019, zuletzt geändert am 13.10.2025 (6. Änderung), Fassung der Gemeinde) Kinder unter 15 Jahren, Vor- und Nachsaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr,“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 22.01.2019, zuletzt geändert am 13.10.2025 (6. Änderung), Fassung der Gemeinde) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 22.01.2019, zuletzt geändert am 13.10.2025 (6. Änderung), Fassung der Gemeinde) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Von allen natürlichen und juristischen Personen, denen in der Gemeinde Immenstaad am Bodensee aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird eine Abgabe (Fremdenverkehrsabgabe) erhoben.“ (Satzung der Gemeinde Immenstaad am Bodensee über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsabgabesatzung – FVA), zuletzt geändert am 07.10.2002) Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten: „Für die in § 3 Absatz 4 genannten Personen beträgt die Abgabe abweichend von Abs. 1 0,28 € je Übernachtung.“ (Satzung der Gemeinde Immenstaad am Bodensee über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsabgabesatzung – FVA), zuletzt geändert am 07.10.2002)