Kurtaxe in Meersburg: was Gastgeber 2026 erheben.
Meersburg erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 85,40 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 85,40 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 4,50 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 14 Jahre | 3,20 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,20 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 14 Jahre | 2,20 € |
Quelle: Satzung der Stadt Meersburg über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 17.10.2023, in Kraft seit 01.01.2024, gilt ab 1. Januar 2024 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe am Bodensee Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Meersburg als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Privatbeherberger, die Wohnungen oder Zimmer mit bis zu acht Schlafgelegenheiten vorübergehend an Gäste vermieten (Gäste ab dem vollendeten 6. Lebensjahr), 0,60 € je Gast und Nacht.
Für deine Vermietung zahlst du 2,40 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.
0,60 € je Gast und Nacht.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Privatbeherberger, die Wohnungen oder Zimmer mit bis zu acht Schlafgelegenheiten vorübergehend an Gäste vermieten (Gäste ab dem vollendeten 6. Lebensjahr) | 0,60 € je Gast und Nacht |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Im Bodenseekreis: Hagnau, Immenstaad, Langenargen, Überlingen.
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Fragen zur Kurtaxe in Meersburg
Wie hoch ist die Kurtaxe in Meersburg?
Übriges Stadtgebiet (Dieser Satz gilt im ganzen Stadtgebiet außer im Ortsteil Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler): 4,50 € je Erwachsenem und Nacht. Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler (Der Ortsteil Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler hat einen eigenen, niedrigeren Satz): 3,20 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Meersburg Kurtaxe?
Übriges Stadtgebiet: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen 3,20 € und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen 2,20 € und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Meersburg von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Familienbesuche von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtung nutzen, Auf Antrag: Teilnehmer an beruflichen Tagungen oder Veranstaltungen für die ersten 2 Tage des Aufenthalts und Wer in der Stadt arbeitet oder in Ausbildung ist.
Was muss ich als Gastgeber in Meersburg tun?
Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Stadt ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug. Die Beträge führst du 14 Tage nach Zustellung der Kurtaxeabrechnung an die Stadt ab. Gäste meldest du innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft an und nach Abreise ab.
Was gilt in Meersburg sonst noch?
Der ermäßigte Satz gilt für Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahren (30 % Ermäßigung, gerundet); die Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. Schwerbehinderte Menschen mit mindestens 50 % Erwerbsminderung zahlen auf Antrag 30 % weniger. Gemeldet wird über das kostenlose elektronische Meldescheinverfahren der Stadt.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Meersburg für Vermieter?
Privatbeherberger, die Wohnungen oder Zimmer mit bis zu acht Schlafgelegenheiten vorübergehend an Gäste vermieten (Gäste ab dem vollendeten 6. Lebensjahr): 0,60 € je Gast und Nacht, bei 1.000 Gästeübernachtungen im Jahr 600,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Meersburg den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn dir in Meersburg aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Du meldest der Stadt die Übernachtungszahlen der Gäste, die du gegen Entgelt beherbergst. Du zahlst den Beitrag auf die Übernachtungen zusammen mit der Kurtaxe. Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 8,4 % des Messbetrags, abgerundet auf volle Euro; beträgt der Beitrag weniger als 5 €, wird er nicht erhoben. In besonders gelagerten Fällen kann der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden.
Muss ich meine Ferienwohnung in Meersburg registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Meersburg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Übriges Stadtgebiet, Gebiet: „Die Kurtaxe (inkl. Mehrwertsteuer) beträgt vom 01.01. bis 31.12. je Person und Aufenthaltstag: 4,50 Euro, ermäßigt 3,20 Euro (2) Im Ortsteil Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler beträgt die Kurtaxe“ (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Meersburg vom 22.07.2025 (Beschluss), in Kraft seit 01.01.2026) Erwachsene, Übriges Stadtgebiet, 4,50 €: „Die Kurtaxe (inkl. Mehrwertsteuer) beträgt vom 01.01. bis 31.12. je Person und Aufenthaltstag: 4,50 Euro, ermäßigt 3,20 Euro“ (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Meersburg vom 22.07.2025 (Beschluss), in Kraft seit 01.01.2026) Kinder unter 6 Jahren, Übriges Stadtgebiet, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.“ (Satzung der Stadt Meersburg über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 17.10.2023, in Kraft seit 01.01.2024) Kinder 6 bis 14 Jahre, Übriges Stadtgebiet, 3,20 €: „4,50 Euro, ermäßigt 3,20 Euro (2) Im Ortsteil Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler beträgt die Kurtaxe (inkl. Mehrwertsteuer) vom 01.01. bis 31.12. je Person und Aufenthaltstag: 3,20 Euro, ermäßigt 2,20 Euro (4) Kurtaxepflichtige Einwohner der Gemeinde nach § 2 Abs. 2 S. 1 haben, unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthaltes, eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten. Diese beträgt pro Person 135,00 Euro, ermäßigt 94,50 Euro. (5) Inhaber eines Dauerstandplatzes auf einem Campingplatz nach § 2 Abs. 2 S. 3 haben unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthalts für die innerhalb eines Dauerstandplatzes untergebrachten kurtaxepflichtigen Personen eine pauschale Jahreskurtaxe zu bezahlen. Diese beträgt pro Person 112,50 Euro, ermäßigt 78,80 Euro. (6) Inhaber eines Bootsliegeplatz in einer Hafenanlage nach § 2 Abs. 2 S. 3 haben unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthalts für die innerhalb eines Bootsliegeplatzes untergebrachten kurtaxepflichtigen Personen eine pauschale Jahreskurtaxe zu bezahlen. Diese beträgt pro Person 67,50 Euro, ermäßigt 47,30 Euro. Seite 1 § 4 „Befreiungen, Ermäßigungen“ erhält folgende Fassung: § 4 Befreiungen, Ermäßigungen (3) Bei Kindern und Jugendlichen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird die Kurtaxe um 30 v.H. gerundet ermäßigt.“ (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Meersburg vom 22.07.2025 (Beschluss), in Kraft seit 01.01.2026) Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler, Gebiet: „Im Ortsteil Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler beträgt die Kurtaxe (inkl. Mehrwertsteuer) vom 01.01. bis 31.12. je Person und Aufenthaltstag“ (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Meersburg vom 22.07.2025 (Beschluss), in Kraft seit 01.01.2026) Erwachsene, Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler, 3,20 €: „Im Ortsteil Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler beträgt die Kurtaxe (inkl. Mehrwertsteuer) vom 01.01. bis 31.12. je Person und Aufenthaltstag: 3,20 Euro, ermäßigt 2,20 Euro“ (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Meersburg vom 22.07.2025 (Beschluss), in Kraft seit 01.01.2026) Kinder unter 6 Jahren, Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.“ (Satzung der Stadt Meersburg über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 17.10.2023, in Kraft seit 01.01.2024) Kinder 6 bis 14 Jahre, Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler, 2,20 €: „4,50 Euro, ermäßigt 3,20 Euro (2) Im Ortsteil Baitenhausen/Schiggendorf/Riedetsweiler beträgt die Kurtaxe (inkl. Mehrwertsteuer) vom 01.01. bis 31.12. je Person und Aufenthaltstag: 3,20 Euro, ermäßigt 2,20 Euro (4) Kurtaxepflichtige Einwohner der Gemeinde nach § 2 Abs. 2 S. 1 haben, unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthaltes, eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten. Diese beträgt pro Person 135,00 Euro, ermäßigt 94,50 Euro. (5) Inhaber eines Dauerstandplatzes auf einem Campingplatz nach § 2 Abs. 2 S. 3 haben unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthalts für die innerhalb eines Dauerstandplatzes untergebrachten kurtaxepflichtigen Personen eine pauschale Jahreskurtaxe zu bezahlen. Diese beträgt pro Person 112,50 Euro, ermäßigt 78,80 Euro. (6) Inhaber eines Bootsliegeplatz in einer Hafenanlage nach § 2 Abs. 2 S. 3 haben unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthalts für die innerhalb eines Bootsliegeplatzes untergebrachten kurtaxepflichtigen Personen eine pauschale Jahreskurtaxe zu bezahlen. Diese beträgt pro Person 67,50 Euro, ermäßigt 47,30 Euro. Seite 1 § 4 „Befreiungen, Ermäßigungen“ erhält folgende Fassung: § 4 Befreiungen, Ermäßigungen (3) Bei Kindern und Jugendlichen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird die Kurtaxe um 30 v.H. gerundet ermäßigt.“ (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Meersburg vom 22.07.2025 (Beschluss), in Kraft seit 01.01.2026) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung der Stadt Meersburg über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 17.10.2023, in Kraft seit 01.01.2024) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen natürlichen und juristischen Personen, denen in der Stadt Meersburg aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.“ (Satzung der Stadt Meersburg über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 16. Dezember 1997 in der Fassung vom 20.06.2017) Privatbeherberger, die Wohnungen oder Zimmer mit bis zu acht Schlafgelegenheiten vorübergehend an Gäste vermieten (Gäste ab dem vollendeten 6. Lebensjahr): „Von den Privatbeherbergern, die Wohnungen oder Zimmer mit bis zu acht Schlafgelegenheiten vorübergehend an Gäste vermieten, wird der Beitrag nach der Übernachtungszahl erhoben. Er beträgt je Übernachtung und Person ab dem vollendeten 6. Lebensjahr 0,60 EUR.“ (6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Stadt Meersburg, Beschluss vom 17.10.2023)