Zum Inhalt springen
Keyset

Kurtaxe in Hagnau: was Gastgeber 2026 erheben.

Hagnau erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 51,80 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 51,80 €

Alle Sätze

Kurtaxe je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober; Vor- und Nachsaison: 1. November bis 31. März.
Wer Hauptsaison Vor- und Nachsaison
Ab 15 Jahren 3,70 € 1,85 €
Kinder unter 15 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung der Gemeinde Hagnau am Bodensee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 25.11.2025 (Scan), gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe am Bodensee Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Hagnau als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Privatbeherberger, die nur Wohnungen oder Zimmer (nicht mehr als 8 Betten) vorübergehend an Fremde vermieten, nur vom 15. April bis 15. Oktober, 0,30 € je Gast und Nacht.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 1,20 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.

0,30 € je Gast und Nacht.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Privatbeherberger, die nur Wohnungen oder Zimmer (nicht mehr als 8 Betten) vorübergehend an Fremde vermieten, nur vom 15. April bis 15. Oktober 0,30 € je Gast und Nacht

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Bodenseekreis: Immenstaad, Langenargen, Meersburg, Überlingen.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Hagnau

Wie hoch ist die Kurtaxe in Hagnau?

Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,70 € je Erwachsenem und Nacht; Vor- und Nachsaison (1. November bis 31. März): 1,85 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Hagnau Kurtaxe?

Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Hagnau von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Tagesgäste, die nicht länger als einen Tag bleiben (An- und Abreise am selben Tag), Geschäftsreisende, Familienbesuche bei Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen, Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten, Kranke und Schwerbehinderte, solange sie Einrichtungen oder Veranstaltungen nicht besuchen können und das ärztlich nachweisen und Ortsfremde, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen.

Was muss ich als Gastgeber in Hagnau tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe ein, führt sie ab und haftet der Gemeinde für den vollständigen und richtigen Einzug. Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge führst du jeweils innerhalb von vier Wochen an die Gemeinde ab; ab wann die Frist läuft, nennt die Satzung nicht. Deine Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft an und nach der Abreise ab, über das elektronische Verfahren der Gemeinde.

Was gilt in Hagnau sonst noch?

Die Hauptsaison geht vom 1. April bis 31. Oktober, die Vor- und Nachsaison vom 1. November bis 31. März. Schwerbehinderte mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung zahlen auf Antrag nichts, ebenso eine Begleitperson, wenn der Aufenthalt ausschließlich der Betreuung dient. Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung musst du spätestens am Abreisetag einreichen lassen. Für die Meldung gilt das elektronische Meldescheinverfahren der Gemeinde; auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte darauf verzichten. Wenn ein Gast die Kurtaxe nicht zahlen will, meldest du das der Gemeinde unverzüglich.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Hagnau für Vermieter?

Privatbeherberger, die nur Wohnungen oder Zimmer (nicht mehr als 8 Betten) vorübergehend an Fremde vermieten, nur vom 15. April bis 15. Oktober: 0,30 € je Gast und Nacht, bei 1.000 Gästeübernachtungen im Jahr 300,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Hagnau den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn dir in Hagnau aus dem Kurbetrieb und dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Du meldest der Gemeinde die Übernachtungszahlen der Gäste, die du gegen Entgelt beherbergst. Du zahlst den Beitrag auf die Übernachtungen zusammen mit der Kurtaxe. Als Privatbeherberger, der nur Wohnungen oder Zimmer mit nicht mehr als 8 Betten vorübergehend an Fremde vermietet, wirst du nach der Zahl der Übernachtungen veranlagt. Ausdrücklich beitragspflichtig sind Personen, die als Privatbeherberger an Fremde vorübergehend Ferienhäuser, Wohnungen oder Zimmer vermieten. In besonders gelagerten Fällen kann der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden. Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 5 % des Messbetrags, abgerundet auf volle Euro; beträgt der Beitrag weniger als 5 €, wird er nicht erhoben.

Muss ich meine Ferienwohnung in Hagnau registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Hagnau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,70 €: „Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag a) in der Hauptsaison 3,70 EUR“ (Satzung der Gemeinde Hagnau am Bodensee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 25.11.2025 (Scan)) Kinder unter 15 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „c) Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres“ (Satzung der Gemeinde Hagnau am Bodensee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 25.11.2025 (Scan)) Erwachsene, Vor- und Nachsaison, 1,85 €: „b) in der Vor- und Nachsaison 1,85 EUR“ (Satzung der Gemeinde Hagnau am Bodensee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 25.11.2025 (Scan)) Kinder unter 15 Jahren, Vor- und Nachsaison, 0,00 €: „c) Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres“ (Satzung der Gemeinde Hagnau am Bodensee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 25.11.2025 (Scan)) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung der Gemeinde Hagnau am Bodensee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 25.11.2025 (Scan)) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen natürlichen und juristischen Personen, denen in der Gemeinde Hagnau aus dem Kurbetrieb und dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.“ (Satzung der Gemeinde Hagnau über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 09.12.1997, mit der Euro-Anpassungssatzung vom 17.09.2001 und Änderungen bis 12.09.2006) Privatbeherberger, die nur Wohnungen oder Zimmer (nicht mehr als 8 Betten) vorübergehend an Fremde vermieten, nur vom 15. April bis 15. Oktober: „Er wird in der Zeit vom 15. April bis 15. Oktober jeden Jahres erhoben und beträgt je Übernachtung und Person 30 Cent.“ (Satzung der Gemeinde Hagnau über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 09.12.1997, mit der Euro-Anpassungssatzung vom 17.09.2001 und Änderungen bis 12.09.2006)