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Kurbeitrag in Lindau: was Gastgeber 2026 erheben.

Lindau erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 60,20 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
April bis Oktober 7 60,20 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht. April bis Oktober: 1. April bis 31. Oktober; November bis März: 1. November bis 31. März.
Wer April bis Oktober November bis März
Ab 16 Jahren 3,30 € 2,20 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 2,00 € 1,20 €

Quelle: Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 02. Oktober 2019, geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 22. Juli 2020 (in Kraft seit 01.04.2021), gilt ab 1. April 2021 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe am Bodensee Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Lindau als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Stadt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6,5 %.

Orte in der Nähe

Am Bodensee: Hagnau, Immenstaad, Langenargen, Meersburg, Überlingen.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Lindau

Wie hoch ist die Kurtaxe in Lindau?

April bis Oktober (1. April bis 31. Oktober): 3,30 € je Erwachsenem und Nacht; November bis März (1. November bis 31. März): 2,20 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Lindau Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 2,00 € (April bis Oktober) und 1,20 € (November bis März) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Lindau von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 und, mit Merkzeichen B, ihre notwendige Begleitperson und Menschen, die sich ausschließlich zur beruflichen Ausbildung in Lindau aufhalten.

Was muss ich als Gastgeber in Lindau tun?

Du ziehst den Kurbeitrag bei deinen Gästen ein und haftest der Stadt für den vollständigen Eingang. Den Kurbeitrag führst du innerhalb eines Monats nach Zugang des Kurbeitragsbescheids ab. Deine Gäste meldest du spätestens am Tag ihrer Ankunft elektronisch über das Verfahren des Amts für Tourismus.

Was gilt in Lindau sonst noch?

Das Alter am Ankunftstag entscheidet, welcher Satz gilt. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen gegen Vorlage des Ausweises die Hälfte. Kurgebiet ist das Stadtgebiet mit Ausnahme eines Teils der Gemarkung Reutin (Karte als Anlage der Satzung). In dem Beitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Lindau für Vermieter?

Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Stadt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6,5 %.

Wer zahlt in Lindau den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Beiträge unter 10 € werden nicht erhoben. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Am 15. September jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten.

Muss ich meine Ferienwohnung in Lindau registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Lindau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, April bis Oktober, 3,30 €: „a) für den Zeitraum vom 01. April bis 31. Oktober: aa) für Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres: 3,30 Euro“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 02. Oktober 2019, geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 22. Juli 2020 (in Kraft seit 01.04.2021)) Kinder unter 6 Jahren, April bis Oktober, 0,00 €: „c) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 02. Oktober 2019, geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 22. Juli 2020 (in Kraft seit 01.04.2021)) Kinder 6 bis 15 Jahre, April bis Oktober, 2,00 €: „bb) für Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres: 2,00 Euro“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 02. Oktober 2019, geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 22. Juli 2020 (in Kraft seit 01.04.2021)) Erwachsene, November bis März, 2,20 €: „b) für den Zeitraum vom 01. November bis 31. März: aa) für Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres: 2,20 Euro“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 02. Oktober 2019, geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 22. Juli 2020 (in Kraft seit 01.04.2021)) Kinder unter 6 Jahren, November bis März, 0,00 €: „c) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 02. Oktober 2019, geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 22. Juli 2020 (in Kraft seit 01.04.2021)) Kinder 6 bis 15 Jahre, November bis März, 1,20 €: „bb) für Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres: 1,20 Euro“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 02. Oktober 2019, geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 22. Juli 2020 (in Kraft seit 01.04.2021)) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 02. Oktober 2019, geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 22. Juli 2020 (in Kraft seit 01.04.2021)) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbstständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Lindau (Bodensee) vom 8. Dezember 1978 in der Fassung der Siebten Änderungssatzung vom 20. November 2019) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 6,5 v. H.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Lindau (Bodensee) vom 8. Dezember 1978 in der Fassung der Siebten Änderungssatzung vom 20. November 2019) Umsatz: „Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Lindau (Bodensee) vom 8. Dezember 1978 in der Fassung der Siebten Änderungssatzung vom 20. November 2019)