Kurtaxe in Langenargen: was Gastgeber 2026 erheben.
Langenargen erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,00 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 49,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,50 € | 1,40 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,00 € | 1,40 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 11.12.2017, konsolidierte Fassung mit den Änderungen bis 01.04.2026, Fassung der Gemeinde, gilt ab 1. April 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe am Bodensee Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Langenargen als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Privatvermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, 0,33 € je Übernachtung.
Für deine Vermietung zahlst du 330,00 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.
0,33 € je Übernachtung.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Privatvermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten | 0,33 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Bodenseekreis: Hagnau, Immenstaad, Meersburg, Überlingen.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Langenargen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Langenargen?
Hauptort Langenargen (Der Hauptort ist Langenargen selbst, ohne die Nebenorte Bierkeller-Waldeck und Oberdorf): Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 31. März): 1,40 € je Erwachsenem und Nacht. Nebenorte Bierkeller-Waldeck und Oberdorf (Nebenorte sind Bierkeller-Waldeck und Oberdorf): Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. November bis 31. März): 1,40 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Langenargen Kurtaxe?
Hauptort Langenargen: Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Nebenorte Bierkeller-Waldeck und Oberdorf: Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Langenargen von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Tagesgäste, die weniger als einen Tag bleiben, Familienbesuche bei Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Erholungseinrichtungen nutzen, Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten, Kranke und Schwerbehinderte, solange sie Einrichtungen oder Veranstaltungen nicht besuchen können und das ärztlich nachweisen, Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken, wenn eine amtliche oder ärztliche Bescheinigung die Notwendigkeit belegt und Ortsfremde, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen.
Was muss ich als Gastgeber in Langenargen tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe ein, führt sie ab und haftet der Gemeinde für den vollständigen und richtigen Einzug. Abgeführt wird jeweils bis zum 10. des Folgemonats. Deine Gäste meldest du spätestens am Tag nach der Ankunft an und nach der Abreise ab, über das elektronische Verfahren der Gemeinde.
Was gilt in Langenargen sonst noch?
Die Hauptsaison geht vom 1. April bis 31. Oktober, die Nebensaison vom 1. November bis 31. März. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen auf Antrag die Hälfte. Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung musst du spätestens am Abreisetag bei der Gemeinde einreichen lassen. Für die Meldung gilt das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde; auf Antrag kann die Gemeinde bei unbilliger Härte darauf verzichten. Wenn ein Gast die Kurtaxe nicht zahlen will, meldest du das der Gemeinde unverzüglich.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Langenargen für Vermieter?
Privatvermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten: 0,33 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 330,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Langenargen den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Langenargen selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Du meldest der Gemeinde innerhalb von einem Tag nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast. Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. Vermietest du als Privatvermieter nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde, richtet sich dein Beitrag nach der Zahl der Übernachtungen und nicht nach deinem Umsatz. Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 8 % des Messbetrags; beträgt der Beitrag weniger als 10 €, wird er nicht erhoben.
Muss ich meine Ferienwohnung in Langenargen registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Langenargen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Hauptort Langenargen, Gebiet: „im Hauptort Langenargen“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 11.12.2017, konsolidierte Fassung mit den Änderungen bis 01.04.2026, Fassung der Gemeinde) Erwachsene, Hauptort Langenargen, Hauptsaison, 3,50 €: „a) in der Hauptsaison - im Hauptort Langenargen 3,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 11.12.2017, konsolidierte Fassung mit den Änderungen bis 01.04.2026, Fassung der Gemeinde) Kinder unter 15 Jahren, Hauptort Langenargen, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 11.12.2017, konsolidierte Fassung mit den Änderungen bis 01.04.2026, Fassung der Gemeinde) Erwachsene, Hauptort Langenargen, Nebensaison, 1,40 €: „b) in der Nebensaison - im Hauptort Langenargen 1,40 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 11.12.2017, konsolidierte Fassung mit den Änderungen bis 01.04.2026, Fassung der Gemeinde) Kinder unter 15 Jahren, Hauptort Langenargen, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 11.12.2017, konsolidierte Fassung mit den Änderungen bis 01.04.2026, Fassung der Gemeinde) Nebenorte Bierkeller-Waldeck und Oberdorf, Gebiet: „in den Nebenorten Bierkeller-Waldeck und Oberdorf“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 11.12.2017, konsolidierte Fassung mit den Änderungen bis 01.04.2026, Fassung der Gemeinde) Erwachsene, Nebenorte Bierkeller-Waldeck und Oberdorf, Hauptsaison, 3,00 €: „a) in der Hauptsaison - im Hauptort Langenargen 3,50 € - in den Nebenorten Bierkeller-Waldeck und Oberdorf 3,00 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 11.12.2017, konsolidierte Fassung mit den Änderungen bis 01.04.2026, Fassung der Gemeinde) Kinder unter 15 Jahren, Nebenorte Bierkeller-Waldeck und Oberdorf, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 11.12.2017, konsolidierte Fassung mit den Änderungen bis 01.04.2026, Fassung der Gemeinde) Erwachsene, Nebenorte Bierkeller-Waldeck und Oberdorf, Nebensaison, 1,40 €: „b) in der Nebensaison - im Hauptort Langenargen 1,40 € - in den Nebenorten Bierkeller-Waldeck und Oberdorf 1,40 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 11.12.2017, konsolidierte Fassung mit den Änderungen bis 01.04.2026, Fassung der Gemeinde) Kinder unter 15 Jahren, Nebenorte Bierkeller-Waldeck und Oberdorf, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 11.12.2017, konsolidierte Fassung mit den Änderungen bis 01.04.2026, Fassung der Gemeinde) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) vom 11.12.2017, konsolidierte Fassung mit den Änderungen bis 01.04.2026, Fassung der Gemeinde) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen juristischen Personen und allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde Langenargen aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.“ (Satzung der Gemeinde Langenargen über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung – FBS), Fassung der Änderung vom 24.09.2001) Privatvermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten: „Im Falle des § 3 Abs. 4 beträgt der Beitrag abweichend von Abs. 1 je Übernachtung 0,33 €.“ (Satzung der Gemeinde Langenargen über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung – FBS), Fassung der Änderung vom 24.09.2001)