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Kurtaxe in Überlingen: was Gastgeber 2026 erheben.

Überlingen erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 57,40 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Saisonzeit B 7 57,40 €

Alle Sätze

Kurbezirk I
Kurbezirk I ist das Gemeindegebiet südlich der B 31 (alt). Kurtaxe je Person und Nacht. Saisonzeit A: 1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember; Saisonzeit B: 1. April bis 31. Oktober.
Wer Saisonzeit A Saisonzeit B
Ab 15 Jahren 3,20 € 4,10 €
Kinder unter 15 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kurbezirk II
Kurbezirk II ist das übrige Gemeindegebiet. Kurtaxe je Person und Nacht. Saisonzeit A: 1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember; Saisonzeit B: 1. April bis 31. Oktober.
Wer Saisonzeit A Saisonzeit B
Ab 15 Jahren 2,80 € 3,40 €
Kinder unter 15 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025, gilt ab 1. Januar 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe am Bodensee Alle Orte

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Fragen zur Kurtaxe in Überlingen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Überlingen?

Kurbezirk I (Kurbezirk I ist das Gemeindegebiet südlich der B 31 (alt)): Saisonzeit A (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember): 3,20 € je Erwachsenem und Nacht; Saisonzeit B (1. April bis 31. Oktober): 4,10 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II ist das übrige Gemeindegebiet): Saisonzeit A (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember): 2,80 € je Erwachsenem und Nacht; Saisonzeit B (1. April bis 31. Oktober): 3,40 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Überlingen Kurtaxe?

Kurbezirk I: Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Überlingen von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Familienbesuche von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen, Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn der Ausweis die Begleitung ausweist und sie selbst keine Kurmittel nutzen und Wer in der Stadt arbeitet oder in Ausbildung ist.

Was muss ich als Gastgeber in Überlingen tun?

Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Stadt ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug. Die Stadt fordert die Beträge eines Monats per Abgabenbescheid an; du zahlst zu dem im Bescheid genannten Termin. Gäste meldest du spätestens am Tag nach der Anreise an und nach der Abreise ab.

Was gilt in Überlingen sonst noch?

Saisonzeit A läuft vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. November bis 31. Dezember, Saisonzeit B vom 1. April bis 31. Oktober. Gemeldet wird über das kostenlose elektronische Meldeverfahren der Stadt.

Muss ich meine Ferienwohnung in Überlingen registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Überlingen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurbezirk I, Gebiet: „Zum Kurgebiet I gehört das südlich der B 31 (alt) gelegene Gemeindegebiet.“ (Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025) Erwachsene, Kurbezirk I, Saisonzeit A, 3,20 €: „a) In der Saisonzeit A Im Kurbezirk I 3,20 Euro inkl. Umsatzsteuer“ (Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025) Kinder unter 15 Jahren, Kurbezirk I, Saisonzeit A, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.“ (Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025) Erwachsene, Kurbezirk I, Saisonzeit B, 4,10 €: „b) In der Saisonzeit B Im Kurbezirk I 4,10 Euro inkl. Umsatzsteuer“ (Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025) Kinder unter 15 Jahren, Kurbezirk I, Saisonzeit B, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.“ (Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025) Kurbezirk II, Gebiet: „Das übrige Gemeindegebiet gehört zum Kurbezirk II.“ (Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025) Erwachsene, Kurbezirk II, Saisonzeit A, 2,80 €: „a) In der Saisonzeit A Im Kurbezirk I 3,20 Euro inkl. Umsatzsteuer 1m Kurbezirk 11 2,80 Euro inkl. Umsatzsteuer“ (Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025) Kinder unter 15 Jahren, Kurbezirk II, Saisonzeit A, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.“ (Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025) Erwachsene, Kurbezirk II, Saisonzeit B, 3,40 €: „b) In der Saisonzeit B Im Kurbezirk I 4,10 Euro inkl. Umsatzsteuer Im Kurbezirk II 3,40 Euro inkl. Umsatzsteuer“ (Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025) Kinder unter 15 Jahren, Kurbezirk II, Saisonzeit B, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.“ (Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2025)