Kurtaxe in Uhldingen-Mühlhofen 2026: bis 3,50 € je Person und Nacht.
Uhldingen-Mühlhofen erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe: 1,50 € bis 3,50 € je Erwachsenem und Nacht, je nach Saison. Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 49,00 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 49,00 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,50 € | 1,50 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 27.07.2021 in der Fassung der 3. Änderung vom 26.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025, gilt ab 1. Januar 2025, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Im Bodenseekreis: Hagnau bis 3,70 €, Immenstaad bis 3,50 €, Kressbronn bis 3,95 €, Langenargen bis 3,50 €, Meersburg bis 4,50 €, Überlingen bis 4,10 €.
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Fragen zur Kurtaxe in Uhldingen-Mühlhofen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Uhldingen-Mühlhofen?
Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Uhldingen-Mühlhofen Kurtaxe?
Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wie viel Kurtaxe zahlt man in Uhldingen-Mühlhofen für eine Woche?
Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 49,00 € Kurtaxe. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.
Wer ist in Uhldingen-Mühlhofen von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Familienbesuche von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen oder Veranstaltungen nutzen, Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten (auch Geschäftsreisende), Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 sowie Begleitpersonen, wenn die Begleitung im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist, Jugendzeltlager und zeitweilig belegte Einrichtungen der Jugendarbeit öffentlicher oder öffentlich anerkannter Träger und Kranke und Schwerbehinderte, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, mit ärztlichem Zeugnis.
Was muss ich als Gastgeber in Uhldingen-Mühlhofen tun?
Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Gemeinde ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug. Die Gemeinde fordert die Beträge eines Monats per Abgabenbescheid an; du zahlst innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung. Gäste meldest du innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an und nach Abreise ab.
Was gilt in Uhldingen-Mühlhofen sonst noch?
Die Hauptsaison läuft vom 1. April bis 31. Oktober, die Nebensaison vom 1. November bis 31. März. Auch ortsfremde Personen und Einwohner, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten, sind kurtaxepflichtig. Kurtaxepflichtige Einwohner der Gemeinde nach § 2 Abs. 2 zahlen unabhängig von Dauer, Häufigkeit und Jahreszeit des Aufenthalts eine pauschale Jahreskurtaxe von 105,00 Euro je Person. Inhaber eines Dauerstandplatzes auf einem Campingplatz zahlen unabhängig von Dauer, Häufigkeit und Jahreszeit des Aufenthalts für die dort untergebrachten kurtaxepflichtigen Personen eine pauschale Jahreskurtaxe von 87,50 Euro je Person. Ortsfremde Personen ohne Hauptwohnung im Gemeindegebiet, die einen Liegeplatz in einer Hafenanlage im Gemeindegebiet mieten, zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 52,50 Euro, wenn der Liegeplatz im Jahr dauerhaft, mindestens aber an 30 Tagen, gemietet wird. Wer eine pauschale Jahreskurtaxe zahlt, zahlt keine Kurtaxe pro Aufenthaltstag zusätzlich; treffen mehrere Gründe zu, gilt nur die höchste Jahreskurtaxe. Gemeldet wird über das kostenlose elektronische Meldescheinverfahren der Gemeinde.
Muss ich meine Ferienwohnung in Uhldingen-Mühlhofen registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Uhldingen-Mühlhofen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 3,50 €: „a) in der Hauptsaison 3,50 €“ (Satzung der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 27.07.2021 in der Fassung der 3. Änderung vom 26.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025) Kinder unter 15 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr“ (Satzung der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 27.07.2021 in der Fassung der 3. Änderung vom 26.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025) Erwachsene, Nebensaison, 1,50 €: „b) in der Nebensaison 1,50 €“ (Satzung der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 27.07.2021 in der Fassung der 3. Änderung vom 26.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025) Kinder unter 15 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr“ (Satzung der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 27.07.2021 in der Fassung der 3. Änderung vom 26.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 27.07.2021 in der Fassung der 3. Änderung vom 26.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025)