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Kurbeitrag in Bad Tölz: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Tölz erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 42,00 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 3,00 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 €
Kinder 14 bis 17 Jahre 1,50 €

Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Tölz (Kurbeitragssatzung) vom 03.12.2012, geändert durch Satzungen vom 27.10.2020 und 24.09.2024, Lesefassung der Stadt und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Tölz als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Tölz

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Tölz?

3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Tölz Kurtaxe?

Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und Kinder von 14 bis 17 Jahren zahlen 1,50 €.

Wer ist in Bad Tölz von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem amtlich nachgewiesenen Grad der Behinderung ab 80, Begleitpersonen eines Schwerbehinderten, die ihm amtlicherseits zustehen und Ortsfremde, die sich nur beruflich oder zur Ausbildung in Bad Tölz aufhalten, wenn sie keine Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen nutzen und es nachweisen.

Was muss ich als Gastgeber in Bad Tölz tun?

Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Stadt für den vollständigen Eingang. Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes. Die Gäste meldest du auf dem von der Stadt bestimmten elektronischen Weg, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben; eine Frist für dich nennt die Satzung nicht.

Was gilt in Bad Tölz sonst noch?

Den Nachweis für die berufliche Befreiung führst du beim Referat für Tourismus und Kultur. Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Das Referat für Tourismus und Kultur kann in Einzelfällen befreien, wenn es das Interesse der Stadt rechtfertigt oder eine soziale Härte vorliegt. Auf schriftlichen Antrag kann das Referat bei unbilliger Härte auf die elektronische Meldung verzichten; dann meldest du schriftlich. Die Stadt kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Tölz für Vermieter?

Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.

Wer zahlt in Bad Tölz den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Tölz Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Die Erklärung nach Formblatt gibst du bis zum 30. September des Folgejahres ab. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,13 und 0,75 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Die Vorauszahlung zahlst du zu dem im Vorauszahlungsbescheid genannten Termin, spätestens am 15. August jedes Jahres. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Tölz registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Tölz steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,00 €: „1. für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 3,00 EUR,“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Tölz (Kurbeitragssatzung) vom 03.12.2012, geändert durch Satzungen vom 27.10.2020 und 24.09.2024, Lesefassung der Stadt) Kinder unter 14 Jahren, 0,00 €: „1. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Tölz (Kurbeitragssatzung) vom 03.12.2012, geändert durch Satzungen vom 27.10.2020 und 24.09.2024, Lesefassung der Stadt) Kinder 14 bis 17 Jahre, 1,50 €: „2. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, 1,50 EUR,“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Tölz (Kurbeitragssatzung) vom 03.12.2012, geändert durch Satzungen vom 27.10.2020 und 24.09.2024, Lesefassung der Stadt) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Bad Tölz (Kurbeitragssatzung) vom 03.12.2012, geändert durch Satzungen vom 27.10.2020 und 24.09.2024, Lesefassung der Stadt) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Tölz vom 18.12.2001, geändert durch Satzungen vom 28.01.2014 und 26.11.2019) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5 v. H.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Tölz vom 18.12.2001, geändert durch Satzungen vom 28.01.2014 und 26.11.2019) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Tölz vom 18.12.2001, geändert durch Satzungen vom 28.01.2014 und 26.11.2019)