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Kurtaxe in Freudenstadt: was Gastgeber 2026 erheben.

Freudenstadt erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 49,00 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 49,00 €

Alle Sätze

Kurzone I
Kurzone I ist die Kernstadt Freudenstadt mit den Stadtteilen Lauterbad und Kniebis. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 3,50 €
Kinder unter 10 Jahren 0,00 €
Kinder 10 bis 17 Jahre 1,60 €
Kurzone II
Kurzone II sind die Stadtteile Dietersweiler, Grüntal-Frutenhof, Igelsberg, Musbach, Wittlensweiler, Zwieselberg und der Campingplatz Langenwald. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 2,90 €
Kinder unter 10 Jahren 0,00 €
Kinder 10 bis 17 Jahre 1,00 €

Quelle: Satzung der Stadt Freudenstadt über die Erhebung einer Kurtaxe, Gemeinderatsbeschluss vom 02.09.2025, ausgefertigt am 22.09.2025, gilt ab 1. Januar 2026 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Freudenstadt als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Privatzimmervermieter (erlaubnisfreier Betrieb bis 8 Betten), die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, 0,07 € je Übernachtung.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 70,00 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.

0,07 € je Übernachtung.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Privatzimmervermieter (erlaubnisfreier Betrieb bis 8 Betten), die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten 0,07 € je Übernachtung

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Freudenstadt: Baiersbronn.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Freudenstadt

Wie hoch ist die Kurtaxe in Freudenstadt?

Kurzone I (Kurzone I ist die Kernstadt Freudenstadt mit den Stadtteilen Lauterbad und Kniebis): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht. Kurzone II (Kurzone II sind die Stadtteile Dietersweiler, Grüntal-Frutenhof, Igelsberg, Musbach, Wittlensweiler, Zwieselberg und der Campingplatz Langenwald): 2,90 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Freudenstadt Kurtaxe?

Kurzone I: Kinder unter 10 Jahren zahlen nichts und Kinder von 10 bis 17 Jahren zahlen 1,60 €. Kurzone II: Kinder unter 10 Jahren zahlen nichts und Kinder von 10 bis 17 Jahren zahlen 1,00 €.

Wer ist in Freudenstadt von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Familienbesuche von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und damit keinen Anspruch auf die Schwarzwald Gästekarte haben, Auf Antrag: Schwerbehinderte und Kranke mit einem Grad der Behinderung von 100 und Wer in der Stadt arbeitet oder in Ausbildung ist.

Was muss ich als Gastgeber in Freudenstadt tun?

Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Stadt ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug. Die Beträge eines Monats führst du 14 Tage nach der Rechnung der Stadt ab. Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft an und nach der Abreise ab.

Was gilt in Freudenstadt sonst noch?

Deine Vermietung zeigst du der Stadt innerhalb eines Monats nach Beginn schriftlich an, mit der Zahl der Betten. Gemeldet wird über das elektronische Meldeverfahren der Stadt. Meldest du nicht oder unvollständig, schätzt die Stadt die Forderung mit 80 % der verfügbaren Betten.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Freudenstadt für Vermieter?

Privatzimmervermieter (erlaubnisfreier Betrieb bis 8 Betten), die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten: 0,07 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 70,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Freudenstadt den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du in Freudenstadt selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Du meldest der Stadt innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast. Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. Vermietest du als Privatzimmervermieter nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde, richtet sich dein Beitrag nach der Zahl der Übernachtungen und nicht nach deinem Umsatz. Als Privatzimmervermieter gilt, wer einen erlaubnisfreien Beherbergungsbetrieb mit bis zu 8 Betten betreibt. Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 5 % des Messbetrags; beträgt der Beitrag weniger als 10 €, wird er nicht erhoben.

Muss ich meine Ferienwohnung in Freudenstadt registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Freudenstadt steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurzone I, Gebiet: „Kurzone I: Kernstadt Freudenstadt, Stadtteile Lauterbad und Kniebis“ (Satzung der Stadt Freudenstadt über die Erhebung einer Kurtaxe, Gemeinderatsbeschluss vom 02.09.2025, ausgefertigt am 22.09.2025) Erwachsene, Kurzone I, 3,50 €: „Kurzone I: Erwachsene 3,50 € Kinder ab 10 Jahren 1,60 €“ (Satzung der Stadt Freudenstadt über die Erhebung einer Kurtaxe, Gemeinderatsbeschluss vom 02.09.2025, ausgefertigt am 22.09.2025) Kinder unter 10 Jahren, Kurzone I, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.“ (Satzung der Stadt Freudenstadt über die Erhebung einer Kurtaxe, Gemeinderatsbeschluss vom 02.09.2025, ausgefertigt am 22.09.2025) Kinder 10 bis 17 Jahre, Kurzone I, 1,60 €: „Kurzone I: Erwachsene 3,50 € Kinder ab 10 Jahren 1,60 €“ (Satzung der Stadt Freudenstadt über die Erhebung einer Kurtaxe, Gemeinderatsbeschluss vom 02.09.2025, ausgefertigt am 22.09.2025) Kinder 10 bis 17 Jahre, Altersgrenze: „Der ermäßigte Satz für Kinder ab 10 Jahren gilt bis zum 18. Geburtstag“ (Schriftliche Auskunft von Freudenstadt Tourismus, Abteilung Kurtaxe, 15. Oktober 2026) Kurzone II, Gebiet: „Kurzone II: Stadtteile Dietersweiler, Grüntal-Frutenhof, Igelsberg, Musbach, Wittlensweiler, Zwieselberg, Campingplatz Langenwald“ (Satzung der Stadt Freudenstadt über die Erhebung einer Kurtaxe, Gemeinderatsbeschluss vom 02.09.2025, ausgefertigt am 22.09.2025) Erwachsene, Kurzone II, 2,90 €: „Kurzone II: Erwachsene 2,90 € Kinder ab 10 Jahren 1,00 €“ (Satzung der Stadt Freudenstadt über die Erhebung einer Kurtaxe, Gemeinderatsbeschluss vom 02.09.2025, ausgefertigt am 22.09.2025) Kinder unter 10 Jahren, Kurzone II, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.“ (Satzung der Stadt Freudenstadt über die Erhebung einer Kurtaxe, Gemeinderatsbeschluss vom 02.09.2025, ausgefertigt am 22.09.2025) Kinder 10 bis 17 Jahre, Kurzone II, 1,00 €: „Kurzone II: Erwachsene 2,90 € Kinder ab 10 Jahren 1,00 €“ (Satzung der Stadt Freudenstadt über die Erhebung einer Kurtaxe, Gemeinderatsbeschluss vom 02.09.2025, ausgefertigt am 22.09.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung der Stadt Freudenstadt über die Erhebung einer Kurtaxe, Gemeinderatsbeschluss vom 02.09.2025, ausgefertigt am 22.09.2025) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen natürlichen und juristischen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Stadt Freudenstadt aus dem Kur- und Erholungsbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebs (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.“ (Satzung der Stadt Freudenstadt über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Fassung vom 27.09.2005) Privatzimmervermieter (erlaubnisfreier Betrieb bis 8 Betten), die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten: „Im Fall § 3 Abs. 4 beträgt der Beitrag abweichend von Abs. 1 je Übernachtung 0,07 EUR.“ (Satzung der Stadt Freudenstadt über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Fassung vom 27.09.2005)