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Kurbeitrag in Gersfeld (Rhön): was Gastgeber 2026 erheben.

Gersfeld (Rhön) erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 29,40 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 29,40 €

Gezählt werden höchstens 21 Tage je Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit. Die fünfte und jede weitere Person eines Familienhausstands zahlt nichts. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 14 Jahren 2,10 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung der Stadt Gersfeld (Rhön) über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurtaxe) und eines Tourismusbeitrages vom 15.12.2022, gilt ab 1. Januar 2023 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Gersfeld (Rhön)

Wie hoch ist die Kurtaxe in Gersfeld (Rhön)?

2,10 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Gersfeld (Rhön) Kurtaxe?

Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Gersfeld (Rhön) von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich in deren Wohnung und nicht überwiegend zu Erholungs- und Kurzwecken wohnen, zahlen nichts., Besucher von Jugendherbergen zahlen nichts, ausgenommen Erwachsene, die unter keinen anderen Befreiungstatbestand fallen., Schwerbehinderte, die laut Ausweis auf eine Begleitperson angewiesen sind, und ihre Begleitperson zahlen nichts. und Zweitwohnungsinhaber, die zweitwohnungssteuerpflichtig sind, zahlen nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Gersfeld (Rhön) tun?

Wer Gäste beherbergt, rechnet den Kurbeitrag monatlich unaufgefordert mit der Stadt ab. Abgerechnet wird monatlich, ohne Aufforderung der Stadt. Gemeldet wird grundsätzlich über das digitale Meldesystem der Stadt.

Was gilt in Gersfeld (Rhön) sonst noch?

Wer sich zur Berufsausübung oder für berufliche Aus- und Fortbildung im Ort aufhält, zahlt 0,50 € je Tag. In den Stadtteilen außerhalb der Kernstadt heißt die Abgabe Tourismusbeitrag und beträgt ebenfalls 2,10 € je Person und Tag. Im Betrag steckt die ermäßigte Umsatzsteuer. Du stellst dem Gast über den gezahlten Beitrag eine Kur- oder Gästekarte aus. Du musst die Satzung deinen Gästen durch Aushang an einer geeigneten Stelle zur Kenntnis bringen.

Muss ich meine Ferienwohnung in Gersfeld (Rhön) registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Gersfeld (Rhön) steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,10 €: „Der Kurbeitrag beträgt ab der Vollendung des 14. Lebensjahres pro Person und Tag Euro 2,10.“ (Satzung der Stadt Gersfeld (Rhön) über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurtaxe) und eines Tourismusbeitrages vom 15.12.2022) Kinder unter 14 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;“ (Satzung der Stadt Gersfeld (Rhön) über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurtaxe) und eines Tourismusbeitrages vom 15.12.2022) Je Nacht: „Der Tag des Eintreffens und der Tag der Abreise werden bei der Beitragsfestsetzung zusammen als ein Tag angerechnet.“ (Satzung der Stadt Gersfeld (Rhön) über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurtaxe) und eines Tourismusbeitrages vom 15.12.2022) Höchstens 21: „Die Kurbeitragspflicht oder Tourismusbeitragspflicht besteht im Kalenderjahr längstens für 21 Tage.“ (Satzung der Stadt Gersfeld (Rhön) über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurtaxe) und eines Tourismusbeitrages vom 15.12.2022)