Kurtaxe in Rust 2026: 1,45 € je Person und Nacht.
Rust erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe: 1,45 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 11 Jahren zahlen nichts und ab 11 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 14,50 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 20,30 € |
| Abzug Höchstbetrag je Person | −5,80 € |
Pro Aufenthalt zahlt eine Person höchstens 7,25 Euro.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 11 Jahren | 1,45 € |
| Kinder unter 11 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Rust über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2025, Amtsblatt der Gemeinde Rust Nr. 42 vom 16.10.2025, gilt ab 1. Januar 2026, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Rust
Wie hoch ist die Kurtaxe in Rust?
1,45 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Rust Kurtaxe?
Kinder unter 11 Jahren zahlen nichts und ab 11 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wie viel Kurtaxe zahlt man in Rust für eine Woche?
Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 14,50 € Kurtaxe. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.
Wer ist in Rust von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Tagesbesucher, also ortsfremde Personen, die sich ohne Übernachtung in Rust aufhalten, Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen oder Veranstaltungen nutzen, Kranke und schwerbehinderte Menschen, die Kureinrichtungen und Veranstaltungen nicht nutzen können, solange das ein ärztliches Zeugnis belegt, Schwerbehinderte Menschen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 100 %, Begleitpersonen dieser Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen ist und sie selbst keine Kureinrichtungen nutzen, Einwohner der Partnergemeinde Marlenheim und Wer in Rust arbeitet, in Ausbildung ist oder beruflich an einer Tagung oder Veranstaltung am Ort teilnimmt; das weist der Gast in geeigneter Form nach.
Was muss ich als Gastgeber in Rust tun?
Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, meldet sie bei der Gemeinde an und ab und zieht die Kurtaxe ein. Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum 10. des Folgemonats gesammelt an die Gemeinde ab. Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Anreise an und acht Tage nach der Abreise ab.
Was gilt in Rust sonst noch?
Der Betrag von 1,45 Euro enthält die Mehrwertsteuer. Als Beherberger gilt auch, wer einen Stellplatz für Wohnmobile oder seine Wohnung als Ferienwohnung gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Du haftest für die rechtzeitige Einziehung und die vollständige Ablieferung der Kurtaxe und darfst sie dem Gast in Rechnung stellen. Die Kurtaxe kann von Beherbergern und Campingplatzbetreibern abgelöst werden; den Antrag stellst du spätestens zum 30.11. des Jahres davor, soweit keine mehrjährige Vereinbarung besteht. Jeder Gast, der Kurtaxe zahlt, bekommt eine Gästekarte mit Namen, Ankunftstag und voraussichtlichem Abreisetag. Einwohner von Rust, die ihren Lebensmittelpunkt in einer anderen Gemeinde haben, zahlen eine Jahreskurtaxe von 43,00 Euro. Der Gast muss den Grund für die Vergünstigung glaubhaft machen; der Antrag läuft über das elektronische Meldeverfahren, wenn du es nutzt, und bei einem verspäteten Antrag gilt die Vergünstigung erst ab dem Eingang. Für die Meldung nutzt du die Papiermeldescheine der Gemeinde oder das elektronische Meldeverfahren.
Muss ich meine Ferienwohnung in Rust registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Rust steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 1,45 €: „Die Kurtaxe beträgt für jede Person und jeden Tag 1,45 € (inkl. Mehrwertsteuer)“ (Satzung der Gemeinde Rust über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2025, Amtsblatt der Gemeinde Rust Nr. 42 vom 16.10.2025) Kinder unter 11 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr“ (Satzung der Gemeinde Rust über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2025, Amtsblatt der Gemeinde Rust Nr. 42 vom 16.10.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung der Gemeinde Rust über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2025, Amtsblatt der Gemeinde Rust Nr. 42 vom 16.10.2025)