Kurtaxe in Bad Teinach-Zavelstein: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Teinach-Zavelstein erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 21,00 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 21,00 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 14 Jahren | 1,50 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) der Stadt Bad Teinach-Zavelstein, Gemeinderatsbeschluss vom 22.06.2015, gilt ab 1. Januar 2016 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Teinach-Zavelstein als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, 0,90 € je Übernachtung.
Für deine Vermietung zahlst du 900,00 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.
0,90 € je Übernachtung.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten | 0,90 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Calw: Bad Liebenzell, Bad Wildbad.
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Teinach-Zavelstein
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Teinach-Zavelstein?
1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Teinach-Zavelstein Kurtaxe?
Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Bad Teinach-Zavelstein von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen.
Was muss ich als Gastgeber in Bad Teinach-Zavelstein tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie an die Stadt ab und haftet für den vollständigen und richtigen Einzug. Die Stadt fordert die Beträge eines Kalendermonats mit einer schriftlichen Rechnung an; du zahlst sie innerhalb eines Monats nach der Anforderung. Gäste meldest du innerhalb von einem Tag nach der Ankunft an und nach der Abreise ab.
Was gilt in Bad Teinach-Zavelstein sonst noch?
Geschäftsreisende, berufsbedingte Übernachtungen und Personen, die wegen einer Tagung oder Veranstaltung beruflich vor Ort sind, zahlen 1 Euro statt 1,50 Euro je Person und Tag. Einwohner, die ihren Lebensmittelpunkt woanders haben (etwa Inhaber einer Zweit- oder Ferienwohnung), zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe von 32 Euro je Person. Die Gästekarte berechtigt die Gäste auch zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Rahmen von KONUS. Für die Meldung nutzt du die Vordrucke der Stadt.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Teinach-Zavelstein für Vermieter?
Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten: 0,90 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 900,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Bad Teinach-Zavelstein den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Bad Teinach-Zavelstein selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Du meldest der Stadt innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast. Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. Vermietest du als Privatzimmervermieter nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde, richtet sich dein Beitrag nach der Zahl der Übernachtungen und nicht nach deinem Umsatz. Der Satz wurde stufenweise angehoben und beträgt seit dem 1. Januar 2006 0,90 € je Übernachtung. Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen seit dem 1. Januar 2006 10,50 % des Messbetrags; beträgt der Beitrag weniger als 10 €, wird er nicht erhoben. Hotels, Gasthöfe und andere mit Einnahmen aus Unterkunft und Verpflegung zahlen mindestens den Betrag, der sich aus ihren Übernachtungszahlen mit dem Satz je Übernachtung ergäbe.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Teinach-Zavelstein registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Teinach-Zavelstein steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 1,50 €: „Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag in Bad Teinach-Zavelstein vom 01.01. bis 31.12. (ganzjährig) 1,50 €.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) der Stadt Bad Teinach-Zavelstein, Gemeinderatsbeschluss vom 22.06.2015) Kinder unter 14 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) der Stadt Bad Teinach-Zavelstein, Gemeinderatsbeschluss vom 22.06.2015) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) der Stadt Bad Teinach-Zavelstein, Gemeinderatsbeschluss vom 22.06.2015) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen juristischen Personen und allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Stadt Bad Teinach-Zavelstein aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebes (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.“ (Satzung der Stadt Bad Teinach-Zavelstein über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Beschluss vom 13.10.2003) Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten: „Im Fall des § 3 Abs. 4 beträgt der Beitrag ab 01.01.2004 abweichend von Abs. 1 je Übernachtung im gesamten Stadtgebiet Bad Teinach-Zavelstein 0,70 €, ab 01.01.2005 0,80 € und ab 01.01.2006 0,90 €.“ (Satzung der Stadt Bad Teinach-Zavelstein über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Beschluss vom 13.10.2003)