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Kurtaxe in Bad Wildbad: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Wildbad erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 46,20 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 46,20 €

Alle Sätze

Kurbezirk I
Kurbezirk I ist der Stadtteil Wildbad mit Sommerberg, Ziegelhütte und Lautenhof. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 3,30 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 €
Kurbezirk II
Kurbezirk II sind die Stadtteile Calmbach (mit Kleinenzhof und Campingplatz), Sprollenhaus mit Sprollenmühle, Nonnenmiß mit Kohlhäusle, Christophshof mit Kälbermühle und Campingplatz, Aichelberg mit Rehmühle und Campingplatz sowie Hünerberg und Meistern. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 2,00 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung der Stadt Bad Wildbad über die Erhebung einer Kurtaxe vom 27. November 2018 inkl. 1. Änderung vom 27. November 2018 und 2. Änderung vom 27. Februar 2019 (Fassung der Stadt), gilt ab 1. April 2019 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Wildbad als Vermieter selbst eine Fremdenverkehrsabgabe: Privatzimmervermieter, die Wohnungen, Appartements oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, 0,35 € je Übernachtung.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 350,00 € Fremdenverkehrsabgabe im Jahr.

0,35 € je Übernachtung.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsabgabe für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Privatzimmervermieter, die Wohnungen, Appartements oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten 0,35 € je Übernachtung

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Calw: Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Wildbad

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Wildbad?

Kurbezirk I (Kurbezirk I ist der Stadtteil Wildbad mit Sommerberg, Ziegelhütte und Lautenhof): 3,30 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind die Stadtteile Calmbach (mit Kleinenzhof und Campingplatz), Sprollenhaus mit Sprollenmühle, Nonnenmiß mit Kohlhäusle, Christophshof mit Kälbermühle und Campingplatz, Aichelberg mit Rehmühle und Campingplatz sowie Hünerberg und Meistern): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Wildbad Kurtaxe?

Kurbezirk I: Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Kurbezirk II: Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Bad Wildbad von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kurmittel oder Kureinrichtungen nutzen, Auf Antrag: Teilnehmer an beruflichen Tagungen, Lehrgängen und Kursen in den ersten 4 Tagen des Aufenthalts, Auf Antrag: Gäste, die im laufenden Kalenderjahr schon für 42 Aufenthaltstage Kurtaxe bezahlt haben und Wer in der Stadt arbeitet oder in Ausbildung ist.

Was muss ich als Gastgeber in Bad Wildbad tun?

Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Stadt ab und haftest für den vollständigen und richtigen Einzug. Die fälligen Beträge führst du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Kurtaxe-Bescheids an die Stadt ab. Gäste meldest du an dem Werktag, der auf die Ankunft folgt, bei der Stadtverwaltung an und am Werktag nach der Abreise ab.

Was gilt in Bad Wildbad sonst noch?

Geschäftsreisende zahlen ermäßigt 1,50 € im Kurbezirk I und 1,00 € im Kurbezirk II je Übernachtung.

Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe in Bad Wildbad für Vermieter?

Privatzimmervermieter, die Wohnungen, Appartements oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten: 0,35 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 350,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Bad Wildbad die Fremdenverkehrsabgabe?

Zahlen musst du, wenn dir in Bad Wildbad aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen.

Was gilt für die Fremdenverkehrsabgabe sonst noch?

Du meldest der Stadtverwaltung innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast. Die Abgabe ist einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids fällig. Vermietest du als Privatzimmervermieter Wohnungen, Appartements oder Zimmer vorübergehend an Fremde, richtet sich deine Abgabe nach der Zahl der Übernachtungen des Vorjahres und nicht nach deinem Umsatz. Ausdrücklich abgabepflichtig sind auch Personen, die als private Beherberger an Fremde vorübergehend Wohnungen oder Zimmer vermieten. Am 1. Juli leistest du eine Vorauszahlung auf deine Abgabe für das laufende Jahr. Alle anderen Abgabepflichtigen zahlen 7 % des Messbetrags; beträgt die Abgabe weniger als 5 €, wird sie nicht erhoben. Hast du als Privatzimmervermieter neben der Beherbergung weitere besondere wirtschaftliche Vorteile, werden diese zusätzlich nach dem Messbetrag ermittelt. Deine festgesetzte Abgabeschuld mindert sich um Beiträge, die du im laufenden Jahr an örtliche förderungswürdige Verkehrsvereine zahlst, bis höchstens 25,56 €; welche Vereine förderungswürdig sind, entscheidet die Stadt.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Wildbad registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Wildbad steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurbezirk I, Gebiet: „Kurbezirk I: Stadtteil Wildbad mit Sommerberg, Ziegelhütte, Lautenhof;“ (Satzung der Stadt Bad Wildbad über die Erhebung einer Kurtaxe vom 27. November 2018 inkl. 1. Änderung vom 27. November 2018 und 2. Änderung vom 27. Februar 2019 (Fassung der Stadt)) Erwachsene, Kurbezirk I, 3,30 €: „Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag a) im Kurbezirk I: 3,30 €“ (Satzung der Stadt Bad Wildbad über die Erhebung einer Kurtaxe vom 27. November 2018 inkl. 1. Änderung vom 27. November 2018 und 2. Änderung vom 27. Februar 2019 (Fassung der Stadt)) Kinder unter 18 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.“ (Satzung der Stadt Bad Wildbad über die Erhebung einer Kurtaxe vom 27. November 2018 inkl. 1. Änderung vom 27. November 2018 und 2. Änderung vom 27. Februar 2019 (Fassung der Stadt)) Kurbezirk II, Gebiet: „Kurbezirk II: Stadtteil Calmbach (mit Kleinenzhof und Campingplatz); Stadtteile Sprollenhaus mit Sprollenmühle, Nonnenmiß mit Kohlhäusle, Christophshof mit Kälbermühle und Campingplatz; Stadtteile Aichelberg mit Rehmühle und Campingplatz, Hünerberg, Meistern;“ (Satzung der Stadt Bad Wildbad über die Erhebung einer Kurtaxe vom 27. November 2018 inkl. 1. Änderung vom 27. November 2018 und 2. Änderung vom 27. Februar 2019 (Fassung der Stadt)) Erwachsene, Kurbezirk II, 2,00 €: „Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag a) im Kurbezirk I: 3,30 € b) im Kurbezirk II: 2,00 €“ (Satzung der Stadt Bad Wildbad über die Erhebung einer Kurtaxe vom 27. November 2018 inkl. 1. Änderung vom 27. November 2018 und 2. Änderung vom 27. Februar 2019 (Fassung der Stadt)) Kinder unter 18 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.“ (Satzung der Stadt Bad Wildbad über die Erhebung einer Kurtaxe vom 27. November 2018 inkl. 1. Änderung vom 27. November 2018 und 2. Änderung vom 27. Februar 2019 (Fassung der Stadt)) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als 1 Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung der Stadt Bad Wildbad über die Erhebung einer Kurtaxe vom 27. November 2018 inkl. 1. Änderung vom 27. November 2018 und 2. Änderung vom 27. Februar 2019 (Fassung der Stadt)) Höchstens 42: „Je ununterbrochenem Aufenthalt wird die Kurtaxe bis zur Dauer von 6 Wochen (42 Tagen) erhoben.“ (Satzung der Stadt Bad Wildbad über die Erhebung einer Kurtaxe vom 27. November 2018 inkl. 1. Änderung vom 27. November 2018 und 2. Änderung vom 27. Februar 2019 (Fassung der Stadt)) Fremdenverkehrsabgabe, wer zahlt: „Von allen natürlichen und juristischen Personen, denen in der Stadt Bad Wildbad aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird eine Abgabe (Fremdenverkehrsabgabe) erhoben.“ (Satzung der Stadt Bad Wildbad über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsabgabesatzung), Fassung von 2011) Privatzimmervermieter, die Wohnungen, Appartements oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten: „beträgt die Abgabe abweichend von Absatz 1 je Übernachtung in dem nach § 2 Abs. 4 und 5 maßgeblichen Zeitraum 0,35 € (in allen Stadtteilen)“ (Satzung der Stadt Bad Wildbad über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsabgabesatzung), Fassung von 2011)