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Kurtaxe in Bad Wildungen 2026: 2,60 € je Person und Nacht.

Bad Wildungen erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag: 2,60 € je Erwachsenem und Nacht. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,30 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt fallen an 45,50 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 45,50 €

Der Kurbeitrag gilt nur in den Kurgebieten Kernstadt Bad Wildungen und Reinhardshausen, nicht in der ganzen Stadt.

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 2,60 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,30 €
Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 50 1,30 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags in Bad Wildungen (Kurbeitragssatzung - KBS) in der Fassung vom 04.10.2021, geändert am 16.12.2024, Fassung der Stadt ab 01.01.2025, gilt ab 1. Januar 2025, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Wildungen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Wildungen?

2,60 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Wildungen Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,30 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wie viel Kurtaxe zahlt man in Bad Wildungen für eine Woche?

Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren: 45,50 € Kurbeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.

Wer ist in Bad Wildungen von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres zahlen nichts., Gäste, die von Einwohnern Bad Wildungens unentgeltlich und ohne Kostenerstattung aufgenommen werden, zahlen nichts., Erkrankte Personen, die ihre Unterkunft nicht verlassen und das per ärztlichem Attest nachweisen, zahlen nichts., Wer sich zu Ausbildungszwecken in Bad Wildungen aufhält, zahlt nichts; berufliche Fortbildungen sind beitragspflichtig. und Teilnehmer an nationalen und internationalen Sportveranstaltungen in Bad Wildungen zahlen nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Bad Wildungen tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag ein und liefert ihn an den Eigenbetrieb Staatsbad Bad Wildungen/Bad Reinhardsquelle ab. Den Kurbeitrag eines Monats lieferst du spätestens bis zum 10. des Folgemonats ab. Deine Gäste und ihre Daten übermittelst du spätestens am dritten Tag nach der Ankunft.

Wer zahlt in Bad Wildungen weniger Kurtaxe?

Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 zahlen die Hälfte, wenn sie das mit dem Schwerbehindertenausweis nachweisen. Die Ermäßigung für Kinder und die für Schwerbehinderte lassen sich nicht verbinden; es gilt nur eine davon. Befreiungen und Ermäßigungen müssen die Gäste nachweisen.

Was gilt in Bad Wildungen sonst noch?

Auch Personen, die sich zur Ausübung ihres Berufes in Bad Wildungen aufhalten, sind beitragspflichtig. Der Betrag von 2,60 € besteht aus 2,43 € netto und 0,17 € Mehrwertsteuer von 7 %. Wer eine zweite oder weitere Wohnung in Bad Wildungen innehat und kurbeitragspflichtig ist, zahlt jährlich einen pauschalen Kurbeitrag. Der pauschale Kurbeitrag für Zweitwohnungen wird auf Grundlage von 28 Aufenthaltstagen berechnet, unabhängig von Häufigkeit und Dauer der Aufenthalte. Jedem beitragspflichtigen Gast händigst du eine vollständig ausgefüllte Kurkarte aus. Du haftest für die rechtzeitige Einziehung und die vollständige Ablieferung des Kurbeitrags.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Wildungen registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Wildungen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,60 €: „Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,43 € netto, zzgl. der aktuell geltenden Mehrwertsteuer von 7 %, mithin 0,17 € und somit insgesamt 2,60 € brutto.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags in Bad Wildungen (Kurbeitragssatzung - KBS) in der Fassung vom 04.10.2021, geändert am 16.12.2024, Fassung der Stadt ab 01.01.2025) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags in Bad Wildungen (Kurbeitragssatzung - KBS) in der Fassung vom 04.10.2021, geändert am 16.12.2024, Fassung der Stadt ab 01.01.2025) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,30 €: „Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ermäßigt sich der Kurbeitrag um 50 %.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags in Bad Wildungen (Kurbeitragssatzung - KBS) in der Fassung vom 04.10.2021, geändert am 16.12.2024, Fassung der Stadt ab 01.01.2025) Ermäßigt: Schwerbehinderte ab GdB 50: „Ab einem Grad der Behinderung von 50 ermäßigt sich der Kurbeitrag für Schwerbehinderte um 50 %. Der Nachweis hierzu ist im Rahmen der Erklärung (Meldung) im Sinne des § 8 dieser Satzung durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises zu erbringen.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags in Bad Wildungen (Kurbeitragssatzung - KBS) in der Fassung vom 04.10.2021, geändert am 16.12.2024, Fassung der Stadt ab 01.01.2025) Gebiet: „Der Kurbeitrag wird nach Maßgabe des Absatzes 2 innerhalb der von dem staatlichen Prädikat als Heilbad erfassten Kurgebiete Kernstadt Bad Wildungen und den Stadtteil Reinhardshausen ganzjährig erhoben.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags in Bad Wildungen (Kurbeitragssatzung - KBS) in der Fassung vom 04.10.2021, geändert am 16.12.2024, Fassung der Stadt ab 01.01.2025) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags in Bad Wildungen (Kurbeitragssatzung - KBS) in der Fassung vom 04.10.2021, geändert am 16.12.2024, Fassung der Stadt ab 01.01.2025) Höchstens 28: „Hält sich die kurbeitragspflichtige Person (siehe § 2) ohne Unterbrechung länger als 28 Tage in einem Kalenderjahr in Bad Wildungen auf, so ist sie für die über 28 Tage hinausgehende Zeit von der Zahlung des Kurbeitrags befreit.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags in Bad Wildungen (Kurbeitragssatzung - KBS) in der Fassung vom 04.10.2021, geändert am 16.12.2024, Fassung der Stadt ab 01.01.2025)