Kurbeitrag in Willingen: was Gastgeber 2026 erheben.
Willingen erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 42,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 42,00 € |
Gezählt werden höchstens 28 Tage je Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit. Die fünfte und jede weitere Person einer Familie ist befreit. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 14 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 14 Jahren | 2,50 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 14 Jahren | 2,00 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 14 Jahren | 1,50 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 14 Jahren | 1,50 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde, gilt ab 12. September 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Sauerland Alle Orte
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Im Sauerland: Bad Berleburg, Brilon, Eslohe, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg.
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Fragen zur Kurtaxe in Willingen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Willingen?
Kurgebiet Willingen und Stryck (Zum Kurgebiet Willingen und Stryck gehören Willingen und Stryck einschließlich der Straße „Im Stryck“): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht. Kurgebiete Usseln und Wakenfeld (Zum Kurgebiet Usseln und Wakenfeld gehören Usseln und Wakenfeld): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht. Kurgebiet Schwalefeld (Das Kurgebiet Schwalefeld ist der Ortsteil Schwalefeld): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht. Kurgebiet Bömighausen (Das Kurgebiet Bömighausen ist der Ortsteil Bömighausen): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht. Kurgebiet Eimelrod (Das Kurgebiet Eimelrod ist der Ortsteil Eimelrod): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Willingen Kurtaxe?
Kurgebiet Willingen und Stryck: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurgebiete Usseln und Wakenfeld: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurgebiet Schwalefeld: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurgebiet Bömighausen: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurgebiet Eimelrod: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Willingen von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen und nicht zur Erholung oder Kur im Ort sind, Besucher von Jugendherbergen, Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Menschen, die laut Ausweis auf eine Begleitperson angewiesen sind, samt Begleitperson, Kranke in Krankenhäusern, die keine Kurkliniken sind und Inhaber von Nebenwohnungen, die der Gemeinde Zweitwohnungssteuer zahlen.
Was muss ich als Gastgeber in Willingen tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag im Voraus für die Aufenthaltsdauer ein und führt ihn an die Gemeindekasse ab. Abgeführt wird monatlich zusammen mit der Abrechnung. Jeden Gast meldest du unverzüglich an; die ausgefüllten Meldeformulare gehen zum Ende jedes Monats an die Gemeinde.
Was gilt in Willingen sonst noch?
Kinder in Kindererholungsheimen, Schullandheimen und Freizeitheimen zahlen ab dem 15. Lebensjahr 0,40 € je Tag. Du erstellst ein Verzeichnis über die aufgenommenen Gäste und führst es fortlaufend. Jeder Beherbergungsbetrieb erhält eine Abschrift der Kurbeitragssatzung und hängt sie für die Gäste an geeigneter Stelle aus.
Muss ich meine Ferienwohnung in Willingen registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Willingen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurgebiet Willingen und Stryck, Gebiet: „a) Kurgebiet Willingen und Stryck einschl. Straße „Im Stryck““ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Erwachsene, Kurgebiet Willingen und Stryck, 3,00 €: „beträgt pro Aufenthaltstag und Person: a) Kurgebiet Willingen und Stryck einschl. Straße „Im Stryck“ 3,00 € (einschl. Umsatzsteuer)“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Kinder unter 14 Jahren, Kurgebiet Willingen und Stryck, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Kurgebiete Usseln und Wakenfeld, Gebiet: „b) Kurgebiete Usseln u. Wakenfeld“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Erwachsene, Kurgebiete Usseln und Wakenfeld, 2,50 €: „b) Kurgebiete Usseln u. Wakenfeld 2,50 € (einschl. Umsatzsteuer)“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Kinder unter 14 Jahren, Kurgebiete Usseln und Wakenfeld, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Kurgebiet Schwalefeld, Gebiet: „c) Kurgebiet Schwalefeld“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Erwachsene, Kurgebiet Schwalefeld, 2,00 €: „c) Kurgebiet Schwalefeld 2,00 € (einschl. Umsatzsteuer)“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Kinder unter 14 Jahren, Kurgebiet Schwalefeld, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Kurgebiet Bömighausen, Gebiet: „d) Kurgebiet Bömighausen“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Erwachsene, Kurgebiet Bömighausen, 1,50 €: „d) Kurgebiet Bömighausen 1,50 € (einschl. Umsatzsteuer)“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Kinder unter 14 Jahren, Kurgebiet Bömighausen, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Kurgebiet Eimelrod, Gebiet: „e) Kurgebiet Eimelrod“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Erwachsene, Kurgebiet Eimelrod, 1,50 €: „e) Kurgebiet Eimelrod 1,50 € (einschl. Umsatzsteuer)“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Kinder unter 14 Jahren, Kurgebiet Eimelrod, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Je Nacht: „Beide Tage gelten für die Festsetzung des Kurbeitrages als ein Tag.“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde) Höchstens 28: „Hält sich ein Kurgast länger als 28 Tage in einem Kalenderjahr im Erhebungsgebiet auf, so ist er für die über diese 28 Tage hinausgehende Zeit von der Zahlung des Kurbeitrages befreit.“ (Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (8. Nachtrag, beschlossen am 31.08.2026), Lesefassung der Gemeinde)