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Kurbeitrag in Eslohe: was Gastgeber 2026 erheben.

Eslohe erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 32,76 € Kurbeitrag, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 32,76 €

Der Kurbeitrag gilt nur in den anerkannten Kurgebieten der Kurorte Eslohe (einschließlich der Erweiterungsflächen), Wenholthausen und Cobbenrode; die Anlagen der Satzung beschreiben ihre Grenzen.

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig, zuzüglich Mehrwertsteuer
Wer ganzjährig
Ab 14 Jahren 2,34 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung der Gemeinde Eslohe (Sauerland) über die Erhebung von Kurbeiträgen (Kurbeitragssatzung) vom 30.06.2017, zuletzt geändert durch die III. Nachtragssatzung vom 24.11.2023 (Kurbeitrag ab 01.01.2024), gilt ab 1. Januar 2024, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Sauerland Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Hochsauerlandkreis: Brilon, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg.

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Fragen zur Kurtaxe in Eslohe

Wie hoch ist die Kurtaxe in Eslohe?

2,34 € je Erwachsenem und Nacht, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Zahlen Kinder in Eslohe Kurtaxe?

Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Eslohe von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, Ortsfremde, die zu beruflichen Ausbildungszwecken vor Ort übernachten, Ortsfremde in organisierten Jugendlagern in Schützenhallen und Zeltlagern, Kranke in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus der allgemeinen Krankenversorgung und Kranke und Schwerbehinderte, solange sie Kureinrichtungen nicht besuchen können, mit amtlicher oder ärztlicher Bescheinigung.

Was muss ich als Gastgeber in Eslohe tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein und führt ihn an die Gemeinde ab. Die Gemeinde setzt den Kurbeitrag durch Bescheid fest; er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Du erfasst die Personalien deiner Gäste und übermittelst bis zum 5. Tag des Folgemonats alle Übernachtungen des Vormonats online an die Gemeinde.

Was gilt in Eslohe sonst noch?

Für geschäftsbedingte Übernachtungen halbiert sich der Kurbeitrag auf 1,17 Euro je Person und Aufenthaltstag zuzüglich Mehrwertsteuer. Schwerbehinderte mit mindestens 80 Prozent Schwerbehinderung zahlen die Hälfte, ebenso ihre Begleitpersonen, wenn eine ständige Begleitung nachgewiesen ist. Du sorgst dafür, dass jeder kurbeitragspflichtige Gast gleich nach der Ankunft eine Gästekarte bekommt. Du haftest für den vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug des Kurbeitrags und dessen Abführung. Du hältst die Kurbeitragssatzung für deine Gäste zur Einsicht bereit.

Muss ich meine Ferienwohnung in Eslohe registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Eslohe steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,34 €: „Der Kurbeitrag beträgt ab dem 01.01.2024 je Person und Aufenthaltstag 2,34 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.“ (Satzung der Gemeinde Eslohe (Sauerland) über die Erhebung von Kurbeiträgen (Kurbeitragssatzung) vom 30.06.2017, zuletzt geändert durch die III. Nachtragssatzung vom 24.11.2023 (Kurbeitrag ab 01.01.2024)) Kinder unter 14 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr;“ (Satzung der Gemeinde Eslohe (Sauerland) über die Erhebung von Kurbeiträgen (Kurbeitragssatzung) vom 30.06.2017, zuletzt geändert durch die III. Nachtragssatzung vom 24.11.2023 (Kurbeitrag ab 01.01.2024)) Gebiet: „Die Kurgebiete umfassen die vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Kurortegesetz in den Kurorten Eslohe (incl. der Erweiterungsflächen), Wenholthausen und Cobbenrode als Kurgebiet anerkannten Bereiche.“ (Satzung der Gemeinde Eslohe (Sauerland) über die Erhebung von Kurbeiträgen (Kurbeitragssatzung) vom 30.06.2017, zuletzt geändert durch die III. Nachtragssatzung vom 24.11.2023 (Kurbeitrag ab 01.01.2024)) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Tag gerechnet.“ (Satzung der Gemeinde Eslohe (Sauerland) über die Erhebung von Kurbeiträgen (Kurbeitragssatzung) vom 30.06.2017, zuletzt geändert durch die III. Nachtragssatzung vom 24.11.2023 (Kurbeitrag ab 01.01.2024)) Zuzüglich Mehrwertsteuer: „zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.“ (Satzung der Gemeinde Eslohe (Sauerland) über die Erhebung von Kurbeiträgen (Kurbeitragssatzung) vom 30.06.2017, zuletzt geändert durch die III. Nachtragssatzung vom 24.11.2023 (Kurbeitrag ab 01.01.2024))