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Kurbeitrag in Bad Berleburg: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Berleburg erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 23,80 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 23,80 €

Der Kurbeitrag gilt nur im Kurgebiet, das im Wesentlichen die Kernstadt Bad Berleburg umfasst; die Anlage der Satzung beschreibt seine Grenzen. Die vierte und jede weitere Person einer Familie zahlt nichts, wenn für drei Familienmitglieder Kurbeiträge entrichtet werden. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 1,70 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Berleburg (Kurbeitragssatzung) vom 17.07.2013, gilt ab 1. August 2013, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Sauerland Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Sauerland: Brilon, Eslohe, Olsberg, Schmallenberg, Willingen, Winterberg.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Berleburg

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Berleburg?

1,70 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Berleburg Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Bad Berleburg von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, Ortsfremde, die sich nur zur Ausübung ihres Berufs oder zu Ausbildungszwecken vor Ort aufhalten (zum Beispiel Geschäftsreisende, Tagungs- und Seminarteilnehmer, nicht aber ihre Angehörigen), Besucher aus den Partnerstädten bei organisierten Austauschen und Auf Antrag Kranke und Schwerbehinderte, solange sie Kureinrichtungen und Veranstaltungen nicht besuchen können, mit ärztlichem Zeugnis.

Was muss ich als Gastgeber in Bad Berleburg tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag von ihnen ein, führt ihn an die Stadt ab und haftet für den vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug. Beim elektronischen Meldeverfahren erfasst du die Gäste unverzüglich und führst die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats ab. Du erfasst die Personalien deiner Gäste und gibst den Nachweis des Kurbeitrags bis zum 10. des Folgemonats bei der Stadtverwaltung ab.

Was gilt in Bad Berleburg sonst noch?

Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Blinde und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen die Hälfte, ebenso ihre Begleitpersonen mit ärztlicher Bescheinigung. Der Kurbeitrag kann mit der Stadt für ein Jahr pauschal abgelöst werden, mit 60 Euro je Person. Die Kur- bzw. Gästekarte wird unmittelbar nach der Ankunft auf den Namen des Gastes ausgestellt. Du hängst die Kurbeitragssatzung für deine Gäste an geeigneter Stelle aus.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Berleburg registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Berleburg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 1,70 €: „Der Kurbeitrag beträgt pro Person 1,70 € pro Aufenthaltstag.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Berleburg (Kurbeitragssatzung) vom 17.07.2013) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr (17 Jahre).“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Berleburg (Kurbeitragssatzung) vom 17.07.2013) Gebiet: „Das Kurgebiet umfasst im wesentlichen Bereiche der Kernstadt Bad Berleburg, die sowohl textlich als auch graphisch dargestellt sind.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Berleburg (Kurbeitragssatzung) vom 17.07.2013) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Bad Berleburg (Kurbeitragssatzung) vom 17.07.2013)